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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. 1^3. Donnerstag dm 23. Mai. 1861. Den Herren Stadtverordneten wird andurch folgende Zuschrift des Stadtraths mitgetheilt. Joseph. »Unterm kommen waren, dem Dränaen und Schreien nach und erließ die Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845, welche allerdings das Princip der Gewerbefreiheit noch festhiett, dagegen aber durch eine Masse grundsatzloser AuSnahmm und schwächlicher Zugeständnisse 25. Mai vor. Jahres haben wir den Herren Stadt-1 dasselbe furchtbar zerlöcherte; und noch weiter ging daS Manteuffel verordneten mitgetheikt, wie Herr Generalkonsul Ritter rc. Gustav I sche Ministerium durch die Verordnung vom 9. Febr. 1849, welche Moritz Clauß eine werthvolle, aus dem Nachlasse seine- Groß-> die Befugnisse zum Gewerbebetrieb vielfach erschwerte und die onkels, des Herrn Ernst Peter Otto herrührende Sammlung von I Segnungen der gesetzlich noch bestehenden Gewerbefreiheit rein Oelqemälden mit der ausgesprochenen Absicht im Museum hartes illusorisch machte. aufftellen lassen, dieselbe spater der Stadt Leipzig eigenthümlich I In der Gewerbeordnung von 1845 war Ausländern der Be- zuzuwenden. Letzteres ist gegenwärtig in Bezug auf 68 dieser I trieb eines stehenden Gewerbe- in Preußen mit Erlaubniß der Bilder, nämlich Nr. 3 Nikolaas Berghem, Nr. 4 desgleichen, I Staatsregierung gestattet, und diese Erlaubniß eben so wie die Nr. 5 Berghem's schule, Nr. 6 desgleichen, Nr. 7 I. u. G. I Aufnahme in den preußischen Unterthanenverband wurde in der Brrkheiden, Nr. 8 Bon Boulogn?, Nr. 9 Chlistn. Hilfgott Brandt, I Regel gern und ohne Schwierigkeiten gewährt. Durch die Ver- Nr. 10 desgleichen, Nr. 11 Bartholomen- Breenberg, Nr. 12 Jan I vrdnung von 1849 wurden ab« in dieser Beziehung wieder Be- Breughel (Sammet-Breughel), Nr. 13 Adrian Brouwer, Nr. 14! schränkungen eingeführt, und die Regel aufgestellt, daß die Erlaub- desgleichen, Nr. 15 Soma Campagna, Nr. 16 desgleichen, Nr 17 I niß zum Gewerbebetrieb wie die Aufnahme in den Unterthanen- Annibale Carracci, Nr. 19 Michel Carree, Nr. 24 Christian Wm. > verband nur auS »erhedlichm Gründen* (also thatsächlich bloS Ernst Dietrich (Dietricy), Nr. 25, 30, 32, 36, 40, 41, 42 und I ausnahmsweise) und nach vorgäugiger Vernehmung der Gemeinde, 43 desgleichen, Nr. 44 Jacob van der Does, Nr. 46 Gerdraud > der betheiUgten Innung und de- Grwerberaths ertheilt werden van Eeckdout, Nr. 47 Adam Elcheimer, Nr. 54 Gerhard Hoet, »solle; man stützte sich einfach auf die Thatsache, daß in andern Nr. 55 desgleichen, Nr. 56 Kare! du Jardin, Nr. 57 Alexander I Staaten die Aufnahme preußischer Gewerbtreidender ebenfalls Keerings, Nr. 61 Franz von Mieris de Oude, Nr. 62 Jan Mienze I großen Beschränkungen unterliege und also Reciprocität geboten Molenaer, Nr. 63 Nikolaus Molenaer, Nr. 64 Hendrich Mom-> sei. Der jetzt vorgelegte neue Gesetzentwurf nun hebt mers, Nr. 66 Friedrich Moucheron, Rr. 67 Isaak de Moucheroa, 1 dLese bedauerliche» Bestimmungen wieder auf, war Nr. 68 LouiS le Nain, Nr. 69 Pieter Neefs, Nr. 70 Aert van I als ein höchst beachtenSwerther Fortschritt mit lebhaftester Freude der Neer, Nr. 72 Jacob Oäuerfelt, Nr 73 B. T. Ommegaulk, I begrüßt zu werden verdient. Nr. 74 Adrian van Ostade, Nr. 75 desgleichen, Nr. 76 Cornelius I Wer den Boden England- betritt, ist von diesem Augenblicke Poelenburg, Nr. 77 Rembrandt van Ryn, Nr. 78 RomboutS, I an berechtigt, irgend ein beliebige- Handels- od.r GewerbSgeschäft, Nr. 82 Salomon Ruysdael, Nr. 83 David Ryckaert, Nr. 84 deSgl , I oder auch zehn verschiedene neben einander zu betreiben*); er kann Nr. 86 Cornelius du Sart, Nr.88Senave, Nr. 89Pieter van Slingo-1 sich in irgend einem Orte de-Lande- nach Gutdünken niederlassen land, Nr, 90 David Teniers der Jüngere, Nr. 91 Trevisano, Rr. 92 I und da wirthschaften, und von da wieder nach einem andern Orte Adrian van de Velde, Nr. 93 Jesaias van de Velde, Nr. 94 I ziehen und dort wieder ein Geschäft beginnen, und Niemand fragt Alexander Veronese, Nr. 95 I. G van Dliet, Rr. 96 Antoine 1 ihn nach Geburt-- ober HeimathS« oder GewerbSschein, nach Paß Watteau, Nr 97 desgleichen, Nr. 98 Adrian van der Werff, I oder Aufenthaltskarte. Um politische Rechte in England aus- Nr. 99 Philip Wouwermann, Nr. 100 Pieter Wouwermaun, I zuüben, bedarf der Ausländer allerdings de- Bürgerrecht-, nicht Nr. 101 desgleichen, Nr. 102 Johann WynantS, Nr. 104 Un-I aber, so lange er nur seinem Erwerbe nachgeht; er wird auch bikanuter Meister (Senave), schon jetzt erfolgt, indem Herr General-1 nicht gleich bei seiner Niederlassung, d. h. im Voraus besteuert, consul Clauß dieselben nunmehr definitiv der Stadt zum Geschenk I sondern bezahlt seiM Taxe ^qch Dem, waß er verdient und ver- aemacht hat. Wir haben dasselbe mit größtem Danke für diesen I zehrt, wie er «ohNt und welchen Umfang fein Geschäft hat. Eng- BewelS edlen Gemeinsinnes angenommen und theilen die- den > land heißt Jeden willkommen, der arbeiten und verdienen will; Herren Stadtverordneten hierdurch ergebenst mit, indem wir mit ß denn es geht — zu seinem großer». Ruhme sei eS gesagt von vollkommenster Hochachtung unterzeichnen. Leipzig, den 8. Mai 1861. dem nicht bl-S wirthschaftlich richtigen, sondern auch menschlich schönen Grundsätze au<: daß man Jeden, so lange, nicht das Gegentheil erwiesen, für einen ehrlichen, fleißigen und brauchbaren Menschen hatten müsse, der dem Lande ein neue- Capital zuführt, " bestände dasselbe auch nur in seiner Arbeitskraft und in seinem .Menschenverstände. Der und Der Rath der Stadt Leipzig. (gez) Berger. Schleißner.* Ein Fortschritt -ur gewerblichen LretMaiakett. I Den Häusern de- preußische» Landtag- ist ganz kürzlich ei» I und deshalb «eist er keinen Kmmdling zurück oder zieht ihm in Gesetzentwurf vorgeleqt worden, welcher die Abänderungen einiger ß seine« redsichen Erwerb gehässige Schranke». Und dieser erhabene " " , groß »Wd reich gemacht, der UnternehmungS. »e Deutsche, wchhen hie cSe« nstwirth, erbliche Freizügigkeit ini schaft ob« die kleinliche Angst der TeMeindobehörden in der lieben ne die lästige Bedingung derjHeimath die selbstständige Niederlassung versagte, damit sie nicht Bestimmungen der Gewerbcordnung von 1845 betrifft und nicht» Grundsatz hat England ^ bloS für Preüflen, sondern auch für da- übrige Deutschland, vor» I seist und big Thaikraft aller Nationen watteu» dort nehmlich aber für unser Sachsen von hoher Bedeutung werden I Fülle, Md u kann, da er thatsächlich die gewerbliche Freizü ' ' ' ' ^ Preußen einführt, und zwar ohne die. lästige Be Reciprocität. Ivielleicht »der Gemeinde zur Last fallen*, — sie schaffe» und Bekanntlich war in Preußen schon im Jahre 1810 die Gewerbe-1 arbeiten drüben unter den Fremden, wo sie, durch nicht- ^stört freiheit eingeführt, allein sie wurde, wie alle großm Reformen der I in der freiesten Entfaltung ihrer geistigen und körperlichen Kräfte Jahre 1807 — 1812, bald wieder in Frage gestellt. Die Hand?!und Fähigkeits», ei» anständige- und auskömmliche- Leben führm werker schrien immer lauter nach dem Schutz de- Staates, uach I uud den deutschen Gewerben eine fühlbare Concurrenz auf dem Beschränkung der Concurrenz, nach Erschwerung der Ansässig, I Weltmärkte machen. So verliert Deutschland und jeder einzelne «achung, de- Meisterwerdens u. dgl. Endlich gab die Staat--1 regierung, innerhalb deren die Lehren der Wissenschaft u»d diel *) Aur die Errichtung von Schtnkstätten. und der Verkauf von Tobak Grundsätze früherer, aufgeklärterer Seiten allmälig abhanden ge-^ find an obrigkeitliche Erlaubniß gebunden.