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Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 31, Donnerstag den 31. Januar. 1861« Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler zur III. Vürger- oder IV. Clementarschule für Ostern I8«L betr. Die Kinder, welche noch keinen Schulunterricht genießen und sich zur Aufnahme in die III. Bürgerschule oder in die, in der Elsterstraße befindliche IV. Elementarschule eignen, sind, um zu Ostern 1861 daselbst ausgenommen werden zu können, von ihren Aeltern und Erziehern von jetzt an bis spätestens den 14. Februar dieses Jahres auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme anzumelden und es sind von letzteren dabei die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter des anzumeldenden KindeS, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken eingeimpst worden sind, gleichzeitig mitzubringen. Nach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Betheiligten erfolgen. Leipzig den 30. Januar 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Das Leipziger Feuerlösch- und Rettungswesen und seine Reorganisation. (Fortsetzung und Schluß). Wir hätten nun noch die Bildung der Aubringermannschaft zu besprechen. Es würde das Zweckmäßigste sein, wenn diejenigen Männer, welche an der Spitze dieses Corps stehen, ebenfalls auf freiwilligem Wege diese Reorganisation vornehmen wollten. Man müßte jedoch hierbei auf besonders kräftige Persönlichkeiten sehen, und wir glauben, daß die Schwierigkeiten wohl nicht so groß sein werden, eine Anzahl von 120 Mann kräftiger Leute zusammen zu bekommen. Sollte dieser Etat nicht genügen, so müßte der selbe selbstverständlich entsprechend erhöht werden. Da wir aber bei der Reorganisation der gesammten Feuerwehr den Grundsatz aufstellen, daß alle Kräfte so zu benutzen seien, wie man sie eben braucht, so müssten natürlicher Weise diejenigen Mannschaften, welche anderweitig verfügbar sind, von Seiten des Oberkomman dos zur Verstärkung der an den Zubringern beschäftigten Mann schaften commandirt werden, falls die letzteren überhaupt Verstär kung bedürften. Wenn in einem solchen Falle nur 5 Mann von jeder der von der freiwilligen Feuerwehr zu bedienenden acht Spritzen, also 40 Mann, abgegeben würden, und dies wird in den meisten Fällen recht gut möglich sein, so wäre auf diese Weise eine genügende Verstärkung geschaffen. Aus diesem Grunde haben wir den Etat der Zubringermannschaft auf 120 Mann festgestellt, und es dürfte derselbe wohl auch hinreichend sein. — Die prompte Bedienung der Zubringer ist bei einer größeren FeuerSdrunst von größter Wichtigkeit, und es wird so lange auf diese Maschinen wie die sie bedienende Mannschaft eine größere Aufmerksamkeit verwendet werden müssen, als Leipzig der Wohl- thaten einer guten Wasserleitung entbehrt; sobald aber eine solche vorhanden ist, dann wurde diese Wichtigkeit aufhören, wie denn in diesem Falle das gesammte Feuerlöschwesen überhaupt in vie ler Beziehung vereinfacht und . zweckmäßig verändert werden dürfte. Diese Frage können wir, als zu fern liegend, natürlich nicht er örtern, nur so viel wollen wir hier bemerken, daß dann die Au bringermannschaft nicht etwa zu entlassen wäre, sondern veranlaßt würde, in ähnlicher Weise wie die I. und II. Compagnie eine Genossenschaft zu bilden, denn wenn auch durch eine Wasser leitung bei FeuerSgefahr wesentliche Vortheile geboten sind, so darf man deshalb noch lange nicht glauben, daß dadurch die Kräfte der freiwilligen Feuerwehr überflüssig waren. Dieselben könnten nur vollständig dadurch ersetzt werden, daß der Etat der festbesoldeten Mannschaft um ein Bedeutendes erhöht würde, was aber wegen der enormen Kosten, welche eine solche Erhöhung ver ursachte, im Laufe der nächsten Zukunft in Leipzig nicht zu er warten steht. Die Gründung d,r von uns vorgeschlagenen Compagnien dürfte, wenn man überhaupt überzeugt ist, etwa- Tüchtigere- zu schaffen, mit wenig Schwierigkeiten zu bewerkstelligen sein.. Der Etat der Rettungscompagnie besteht dermalen in 60 Mann, und ie bedürfte demnach einer Verstärkung von 140 Mann, um die Stärke von 200 Mann zu erlangen. Die Turnerfeuerwehr hätte ich, wie schon erwähnt, um 50 Mann zu verstärken, während die Zubringercompagnie sich ganz neu bilden müßte und hierzu 120 Mann gebrauchte. Es würden also im Ganzen 310 Mann geworben werden müssen, die sich einer festen Organisation anzu schließen hätten, gewiß eine kleine Anzahl im Vergleich zu den vielen jungen Männern, die sich in Leipzig befinden. Wenn der Gemeinsinn keine Illusion ist, dann müßte diese Anzahl eigent lich in einem Tage zusammengebracht werden, denn wenn die ver schiedenen Herren Principale im Durchschnitt nur einem oder einigen ihrer Untergebenen gestatten würden, sich der neuen Or ganisation anzuschließen, was für beide Theile von größerem Vor theile wäre, als das bisherige von uns näher beleuchtete gezwun gene Wesen, welches durch die dermalige VertheUung der soge nannten Feuerzeichen doch unbedingt stattsindet, so dürften wir uns in unseren Erwartungen sicher nicht täuschen, zumal da wir aus Erfahrung wissen, daß es sich in gar vielen Fällen, wo sich Einzelne zum Beitritt in die bisherigen freiwilligen, aber doch fest organisirten Genossenschaften bereit erklärten, lediglich um die nöthtge Erlaubniß ihrer Vorgesetzten handelte. Daß übrigens die Theilnahme von Seiten der Bürgerschaft wie der selbstständigen Einwohner sehr erwünscht wäre, brauchen wir wohl nicht beson ders hervorzuheben, und es könnte der Beitritt von dorther da durch erleichtert werden, daß die etwa Bürgerwehrpflichtigen durch ihre Mitgliedschaft bei der Feuerwehr vom Feuer- wie Wachdienst der Bürgerwehr entbunden würden. Das Letztere wäre um so gerechtfertigter, als die freiwillige Feuerwehr, worauf wir noch zurückkommen werden, die von den Herren Stadtverordneten bean tragte vierte Feuer-Nachtwache zu beziehen hätte, und in diesem Falle die Uebernahme einer gleichen Verpflichtung bet der Bürger wehr nicht nur ein zu große- Verlangen, sondern auch gar nicht thunlich wäre. Hinsichtlich der Grundgesetze würden wir diejenigen der Turner feuerwehr, deren wir früher Erwähnung gethan haben, zur Annahme empfehlen. Sollte dies nicht wünschenSwerth erscheinen, dann möge man wenigsten- Gesetze schaffen, die einfach, klar und in Uebereinftimmung bei den verschiedenen Compagnien sind; wenig sten- gelte dies in Bezug auf die Disciplinarbeftimmungen und da- Exercir-Reglement. Eben so wünschenSwerth dürfte es sein, in Bezug auf die Uniform eine Einheit zu schaffen. Diese Fra gen mögen indessen späteren Erörterungen überlassen bleiben, und sie werdm am besten durch gegenseitigen Austausch der Meinungen erledigt. Wir kommen jetzt zu der von den Herren Stadtverordneten beantragten vierten Feuerwache, welche indessen nur während der Nacht, also von etwa Abend- 8 Uhr bis zum andern Morgen früh 6 Uhr zu beziehen wäre, welche Dienstleistung, wie es in dem betreffenden Bericht heißt, unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen möglicherweise die Turnerfeuerwehr übernehmen