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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M »4L. Sonntag den 8. December. 18KI. Bekanntmachung, die Eisbahn betreffend. Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß der Obermeister der hiesigen Fischer-Innung von uns airgewiesen worden ist, die Flüsse und Teiche, soweit dieselben zum Schlittschuhfahren benutzt werden, auf die Dauer des Winters sorg fältig zu überwachen. ES haben deshalb die Inhaber von Eisbahnen den Anordnungen deS Fischer-ObermeisterS pünctlich nachzukommen, insonderheit das Betreten der Eisbahnen und das Schlittschuhfahren nicht eher zu gestatten, als dies von demselben für unbedenklich erklärt worden, und bei eintretendem Thauwetter auf dessen Anordnung das Betreten der Eis bahnen und das Schlittschuhfahren durchaus zu verbieten. Ebenso haben die Inhaber von Eisbahnen etwaige eisfreie Stellen in der Weise abzusperren, daß man zu den selben nicht gelangen kann. Contraventionen gegen diese Vorschriften werden mit einer Geldstrafe von 5 Thalern oder ent sprechender Gefängnißftrafe unnachsichtlich geahndet werden. Leipzig, den 5. December 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Günther. Mittwoch den 1k. December n. e. Abends 1,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Wahl zur Besetzung zweier Stadtrathsstellen auf Zeit. 2) Gutachten des Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen, den Antrag des Herrn Adv. Helfer wegen Einhebung des Realschulgeldes betreffend. 3) Gutachten der Ausschüsse zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen und zum Rosenthale, die Fahrbar- machung deS RosenthalS betreffend. 4) Gutachten deS Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, die Herstellung und Unterhaltung der Berliner Straße betreffend. Bekanntmachung. Im Ban- und Holzhofe sollen Dienstag den LV. December d. I. früh von V Uhr an folgende Gegenstände: 1 Anzahl Bettstollen ä 7 Ellen lang, stark, 1 - Karrenhölzer ä 1 bis L Ellen lang, l - Wafferbaupfähle ü 1 bis 5 Ellen lang, 1 - Eichenholz b/5 bis s/g" stark, ä 4 bis 8 Ellen lang, 1 - weiches Holz */k bis stark, ü 1 bis >5 Ellen lang, I - Dachfenster von Kupfer, Blech und Gußeisen, 1 - Fenster und Thüren, 1 - Böcke, Lehrbögen, Cementfäffer rc., 2 Stück Rammgerüste mit eisernen Bären, 1 - Maschinenrammgerüfie mit Winde und eisernem Bär, I Partie hartes und weiches Brennholz in kleineren Partien, gegen entsprechende Anzahlung und unter den, an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen, an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 4. December 1861. Des Raths Deputation zum Bau- und Holzhofe. Verhandlungen der Stadtverordneten am 4. December 1861. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung theilte der Vorsteher eine Zu schrift de- RathS mit, worin derselbe nachträglich ein zugleich auf Genehmigung deS bereits Verhandelten gerichtet?- AustimmungS- »eugniß zu dem Actorium verlangt, welche- er Herrn Adv. Hennig m einer von ihm gegen Frau verw. Regel auf dem Brandvor werk anhängig gemachten Klagsache ertheilt hat. Letztere betrifft die Rückerstattung de- vom Rathe verlegten AnthetlS der Be klagt« an 41 Thlr. 26 Nar. 8 Pf. für WegebefferungSkost«. Au Uebertragung dieser Kost« sind die Adjacentm de- Brand vorwerk- nach Angabe de- Rath- in Folge eine- vor de« kön. Eommiffar seiner Zeit anerkannt« Ueb,reinkommen- verpflichtet. »Da e- — bemerkt der Stadtrath in seiner Anschrift weiter — nach unserer durch die mannigfachsten Vorgänge bestätigten An sicht sich hierum die Geltendmachung einer zweifellosen Ver bindlichkeit handelte, hielten wir die Einholung der Austim- «nng der Herr« Stadtverordneten nicht für nothwendig, e- hat aher da- Gericht auf Instanz der Beklagt« die Beibringung eine- Austimmungszeugniffe- erfordert und haben wir, um in die ser geringfügig« Rechtssache nicht noch mit Kosten verknüpfte Weiterung« zu machen, von Einwendung eine- Recht-mitlels gegen den Gerichtsbeschluß abgesehen," ersuchen vielmehr um ge fällige Ausstellung eine- Austimmung-zeugniffe- mit der Ratiha- bKion-clausel rc." In Betracht, daß da- Zustimmung-recht der Stadtverordneten zur Anstellung von Prvceff« nicht blo- bei zweifelhaften, sondern bei alle«, also auch bet für zweifellos erachteten RechtSstreitig- kettrn Platz greift, eine Mitthmnng über dm Stand der Sache aber vo« Rath mchd gewacht ist, schlug der Vorsteher vor, die- in der Rückantwort an den Rath hervorzuheben und eine Anfrage über den Stand der erwähnt« Rechtssache in da- Rückschreiben aufzunehm«. Da- Collegium war damit einverstand« und gab mit diesem Vorbehalte einhellig zu de« betreffende» Actorium, unter Geneh migung de- vo« Actor bisher Verhandelt«, seine " Gleiche Austlazwung erfolgte zu der vom Stadtrathe drschlos senen Erhöhung de- Gehalte- de- consirwirt« Lehrer- an der Realschule, Her« vr. Reichenbach, auf stvv Lhlr. jährlich von Oste« nächst« Jahre- ad «tt Rücksicht darauf, daß derselbe