49 und dieselbe vielmehr der freien Willkür der Individuen, und der von ihnen errichteten mannigfaltigen Verträge, sowohl überhaupt, als in ihren Modifikationen, gänzlich überlassen. Die Besorgniß, dadurch alle Familicn- verhältnisse zu stören, oder vielleicht gar ihre Entstehung überhaupt zu ver hindern — so gegründet dieselbe auch, bei diesen oder jenen Lokalumständen, sein möchte — würde mich, in so fern ich allein auf die Natur der Men schen und Staaten im Allgemeinen achte, nicht abschrecken. Denn nicht selten zeigt die Erfahrung, daß gerade, was das Gesetz löst, die Sitte bindet; die Idee des äußern Zwangs ist einem, allein auf Neigung und innerer Pflicht beruhenden Verhältniß, wie die Ehe, völlig fremdartig; und die Folgen zwingender Einrichtungen entsprechen der Absicht schlechter- dings nicht. Wilh. v. Humboldt, Abhandl. über Geschichte u. Politik. 4