Volltext Seite (XML)
Nach der Hochzeitsfcstlichkcit zieht der Mann in die Wohnung seiner neuen Fran und er bleibt bei ihr so lange, bis es ihm gefällt, zu einer andern Frau zu ziehen, denn die Vielweiberei ist ganz allgemein bei den jenigen, welche im Stande sind, sich solche Luxusartikel wiederholt an- zuschaffen. Natürlich sind bei solchen Sitten die Faniilienbande sehr locker und die Liebe der Gatten zu einander nicht eben groß. Man kann jeden Tag sehen, daß ein Mann, der von der Küste zurückkehrt mit Stoffen beladen, so viel wie hundert Menschen tragen können, doch seiner Frau ein Stück chen blauen oder rothen Kattun verweigert, aus welchem sie sich ein Staatskleid machen will, und das, da es nur drei Ellen Zeug von einem Fuß Breite in Anspruch nimmt, gewiß nicht ganz so kostbar ist, als die 30—36 Ellen des schwersten brochirten Seidenstoffes, welche die Frau Assessorin oder die Frau Lieutenantin zu ihrem Gesellschaftskleide braucht, aber man kann auch eben so sehen, daß die Frau den geliebten Gatten ganz einfach vor Hunger sterben läßt, wenn er nicht selbst für seine Lebensmittel sorgt. Die häusliche Wirthschaft betreffend, so sorgt der Mann für das Heerdenvieh und für das Geflügel des Hofes, die Fran dagegen für den Acker und den Garten, den Taback baut ein jeder für sich, denn ein jeder weiß sehr gut, daß er von dem andern nicht ein Blättchen dieses kostbaren Krautes erhalten würde. Wird eine Frau Wittwe, so ist sie ganz ihre eigene Herrin, so lange es ihr beliebt, und wenn sie einiges Besitzthum hat, so pflegt sie dasselbe nach Laune und Vergnügen zu verthun, daher kommt es, daß schwerlich ein Sklave oder Diener, welcher von der Küste mit einer Carawane hier her kommt, nicht bei seiner Abreise ein ziemlich werthvolles Angedenken anfzuweisen hätte. Die Völkerschaft der Uanhamnezi führt ein ganz eigenthümlichcs Leben. Ihre Häuser sind besser gebaut, als die anderer Negervölker, sie sind mit festen Wänden von Lehm und Stein errichtet und entbehren nicht des äußern wie des innern Schmuckes; sie machen auch in einem eigen- thümlichen Anfluge von Kunstsinn kolossale menschliche Statuen, welche man für Götzenbilder zu halten geneigt ist; sie sind es aber nicht, sondern sind bloß zur Verzierung ihrer Wohnungen, besonders aber ihrer öffent lichen Gebäude bestimmt. Solcher findet man in jedem Dorfe zwei, eines derselben ist ausschließlich für die Frauen bestimmt und es darf Niemand hinein, der nicht ihrem Geschlechts angehört; das andere am entgegen gesetzten Ende des Dorfes gehört eben so ausschließlich den Männern, es ist ihre Ressource, ihr Kasino. Am Eingänge desselben stehen gewöhnlich 5 k*