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thatcn, als für erlittene Kränkungen und eine Bestrafung für Verbrechen, welche dem irdischen Richter entzogen waren, scheint vollkommen anögcbil- det gewesen zu sein. Auch mit der Kriegsbeute war es wie mit den Früchten des Acker baues, alles Eroberte wurde in drei Theile getheilt, wovon ein Drittel dem gesummten Volke und vorzugsweise den Aermeren zu Thcil ward, ein Drittel der Familie des Inkas znfiel und das letztere zur Erhaltung des Priesterstandes diente. Die Opfer, welche der Sonne gebracht wur den, hatten nicht jenes Entsetzliche, Grausame, was man bei den Mexi kanern fand, man opferte der Sonne nur Früchte und junge Thiere, d. h. wie es in dem alten Israel war, man widmete es den Priestern, welche sehr gut verstanden, sich anzueigncn, was das fromme Volk Gott darbringen wollte, daher diese Priester auch immer darauf sahen, daß es das Beste und Tadelloseste war. Der Oberpriester in Kuzko war stets ein nächster Verwandter des Königs, sämmtliche Priester aber gehörten dem Jnkageschlechte an, wie es auch mit den Sonnenjungfrauen war, welche das Gelübde der Keusch heit abgelegt hatten und Gemahlinnen der Sonne waren (ein sonderbarer Widerspruch). Diese Jungfrauen mußten durchaus dem Geschlechts der Inkas angehören, der Abkömmling einer anderen Familie konnte nie zu dieser Ehre gelangen. Sie führten ein überaus herrliches Leben, wohnten in der Nähe des Sonnentempels in großen und weitläuftigen Prachtbauten, denn es waren ihrer mehr als fünfzehnhundert. Dieselben mußten alle tadellos schön sein und hatten außer der Pflege ihrer Schönheit wenig zu thnn, sie verfertigten (spannen, webten) die Kleider für den Stamm der Inkas, für den König und die Königin, webten auch die für die Sowie dargebrachten und die für sie selbst bestimmten heiligen Kleider und back ten auch das heilige Opferbrot. Sie waren so heilig, daß selbst der Inka sich ihnen, ja der Gegend, in welchen ihre Paläste standen, nicht nahen durfte. Wenn die Zeit, in der sie der Sonne als Gattinnen dienen soll ten, vorüber war, so dursten sie das Heiligthnm verlassen und sich einen Gatten wählen und dexjenige, der dieses Glückes theilhaftig wurde, galt für höchst begünstigt von der Sonne. Geschah es aber, daß sie während ihres Aufenthaltes in dem Jungfrauenkloster ihr Gelübde verletzten, so sollte die Uebelthäterin lebendig begraben, ihr Verführer gehängt, seine ganze Familie, ja alle Einwohner der Stadt, welcher er angehörte, hin gerichtet und die Stadt selbst dem Erdboden gleich gemacht werden. Strenge Gesetze verhindern die Verbrechen nicht, das sehen wir von den drakonischen Gesetzen Griechenlands bis auf die karolinischen Deutsch lands; obwohl dieselben überall mit Blut geschrieben zu sein scheinen und