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536 Das Goldgraben in Californien. Grube doch nicht verlassen ist und zu beliebiger Zeit wieder ausgenommen werden kann. Hat aber ein Goldsucher seine Zeit vergeblich verschwendet und verläßt er nun die Grube wirklich, so darf ein Jeder, der zuerst dazu gelangt, dieselbe in Besitz nehmen und da trifft sich's denn nicht selten, daß Derjenige, welcher sie, verzweifelnd an dem Erfolge, verließ, ausge lacht wird von seinem Nachfolger, der beim ersten Spatenstich ans einen viele Pfund schweren Klumpen Gold stößt. Umgekehrt wird eine überaus reiche Grube plötzlich so arm, daß sie deshalb verlassen wird. Das Gold lager ist übrigens so ausgedehnt und im Ganzen so reich, daß wahrschein lich, wenn das jetzige Goldfieber nachgelassen hat und deutsche Berg leute dorthin kommen, sie ans dem anscheinend tauben Gestein, das man als werthlos fortgeworfen hat, mehr gewinnen werden, als die Gold sucher, denn sie werden dieses Gestein zerstampfen und zermahlen und dann den Goldstanb, der darin enthalten ist, nicht mit den Händen, son dern durch Quecksilber heraussuchen. Bis es jedoch so weit kommen wird, mag wohl noch ein Jahrhundert den Strom der Zeit hinablaufcn, denn die jetzigen Zustände, obschon ein wenig besser geordnet, als am Anfänge, sind doch noch verzweifelt roh und wild, noch giebt es keine öffentliche, Achtung gebietende Macht, noch giebt es kein Gesetz, als das Lhnchgesctz, welches von dem Volke immer selbst grausam geübt wird, indem der Dieb oder des Diebstahls Verdächtige mit Ruthen unbarmherzig zerfleischt oder an den nächsten Baum gehängt wird. Andere Strafen als diese beiden sind nicht bekannt und ein Geschlagener ist schlimmer dran, als der Gehängte, denn er ist bis zur gänzlichen Hülflosigkeit zerpeitscht und erliegt einem langsamen, qualvollen Tode.