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Terzeron, dieser aus der Vermischung eines Weißen und eines Mulatten, so wie dieser der Abkömmling eines Weißen und eines Negers ist. Man sicht, das Weiße spielt hierbei fortwährend eine Rolle; der Quadron, in der vierten Generation vom Neger stehend, hat drei mal einen Zusatz von europäischem Blut bekommen, in Folge dessen ist er dem Europäer so ähnlich, daß nur die amerikanische Eifersucht auf ihr reines Blut gegenüber dem Halbblut noch etwas finden kann, was das unreine Blut andeutet, dieses ist eine bräunliche Färbung der Vertiefungen unter den Augen. Solch ein Quadron, ja sogar noch der Quinteron, d. h. der Abkömm ling des Quadrons und des Weißen, heißt noch Neger. In allen Zei tungen kann man lesen, ein Neger von der oder jener Pflanzung ist ent laufen, er ist beinahe ganz weiß und hieran oder daran kenntlich. Selbst dieser Quadron oder Quinton, der ein Neger ist, hat noch keine Menschenrechte, ist noch nicht befähigt, in die Gesellschaft der Reinblütigen ausgenommen zu werden, wer sich mit ihm unterhält, wer sich mit ihm irgend wie abgiebt, außer des bereits gedachten Punktes willen, der beschimpft sich selbst und macht sich unfähig, in der Gesellschaft von Amerikanern reinen Blutes zn erscheinen. Wollte ein Weißer eine Qua dron heirathcn, so würde es durchaus dieselben Folgen für ihn haben, als wenn er eine Negerin geheirathet hätte. In der Kirche, sollte Man meinen, seien alle Menschen gleich. Wo ist Gott gegenüber ein Rangunterschied zn finden? Die Amerikaner sind so glücklich gewesen, denselben zn entdecken. Die Neger haben in den nördlichen Staaten ihre eigenen Kirchen und ihre eigenen Prediger und wollte Jemand sagen, die ses sei nicht wahr, er selbst habe in einer Kirche alle möglichen Racen durch einander gesehen, so würde dies nur beweisen, daß er in einer sol chen Negerkirche gewesen, woselbst er schwarze, braune, gelbe und weiße Neger gesehen hat. Einer der schlagendsten Fälle dürfte vielleicht der folgende sein. Ein längere Zeit in New Jork ansäßiger Neger wurde von einem Sklavenjäger für gute Beute gehalten und es wurde behauptet, daß er irgend wo in den südlichen Staaten entlaufen sei. Der Neger wurde gefänglich eingezogen und es wurde eine Unter suchung eröffnet, welche ein paar Monate dauerte, da Beweise und Gegen beweise, Belastungs- und Entlastungszeugen herbeigeschafft werden mußten. Endlich ergab sich die Grundlosigkeit der Behauptung und der Neger hätte nunmehr seine Freiheit und nach unseren Gesetzen wohl auch Schaden ersatz erhalten müssen. Nach amerikanischen Gesetzen aber war er die Kosten zu bezahlen verpflichtet und da dieser Prozeß viel gekostet hatte und Länder- und Völkerkunde. 38