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520 Freiheit der großen Republik. der Sklave nicht sein Eigenthum, und er sei überhaupt kein Sklave, ganz abgesehen davon, daß es in Preußen keine Sklaven gäbe. Wenn aber ein Sklave der südlichen Staaten nach den nördlichen Staaten entweicht, so wird er von diesen aufgesangen und ausgeliefert, es giebt in jeder größeren Stadt Sklavenjäger und Sklavenfänger, welche das einträgliche Gewerbe treiben, Sklaven zum Entlaufen zu verführen, ihnen die Mittel an die Hand zu geben, sich zu verstecken um dann, wenn dieselben gesucht werden, wenn Belohnungen auf deren Wiederfinden gesetzt worden sind, die armen Verführten auszuliefern, um sie der Peitsche und der Kette zu übergeben. Man kennt diese Leute und sobald sie sich reich geschwindelt haben, sind sie sehr geachtet, denn nicht, wie man es erhalten habe, sondern nur, wie viel man gewonnen habe, ist der Maßstab der Achtung. Man kennt diese Leute und bestraft sie nicht, und der Sklavenhalter, welcher einen Sklaven vermißt, wendet sich sofort und zuerst an einen solchen Schurken mit der Erwartung, gegen ein mäßiges Abstandsgeld den Sklaven heranszubekommen, offenbar sehr dumm, warum sollte sich denn der Schurke mit wenigem begnügen, da er ja doch vieles bekommen kann; er geht auf den Vergleich nicht ein, er erwartet die öffentliche Bekannt machung und dafür, daß der Besitzer des Sklaven so dumm gewesen ist, ihn für dumm zu halten, läßt er sich noch besonders bezahlen, indem er nicht auf die erste öffentliche Anzeige, sondern erst auf die zweite mit erhöhtem Preise für die Wiederbeschaffung herausrückt. Das Alles geht in der Union täglich vor sich, ohne daß irgend ein Mensch es unrecht fände, ohne daß die Justiz davon die mindeste Kennt niß nähme. Aber dies ist nach des Verfassers Ansicht noch lange nicht das Schlimmste, viel schlimmer ist die fortdauernde Prahlerei der nördlichen Staaten mit ihrem Rechtsgefühl und ihr Gefühl für Menschenwürde gegenüber den südlichen, Sklaven haltenden Staaten, während sie doch die Sklaven nicht für Menschen ansehen. In den nördlichen Staaten kann ein Schwarzer nicht als Zeuge gegen einen Weißen auftreten. Ein Farbiger zu sein, ist ein unauslösch licher Schimpf. Eine Negerin zur Mutter seiner Kinder zu machen, ist ganz moralisch, eine Negerin zu heirathen, ist etwas so höchst Unme ralisches, daß sofort sich die ganze Gesellschaft von dem Verächter aller Religion und Moralität abwenden würde. Aber nicht allein die Neger, sondern auch die Mulatten, die Terze ronen und die Quadronen rc. befinden sich in derselben Lage. Ein Quadron entsteht aus der Vermischung eines Weißen und eines