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358 Regierung von Japan. Die Regierung von Japan ist die vollständigste Willkürherrschast, welche auf Erden cxistirt. Es giebt zwar Gesetze und sie scheinen schon mit Blut geschrieben, denn cs wird beinahe jedes Verbrechen mit dem Tode bestraft, aber es steht in dem Willen eines jeden Machthabers, ei» Verbrechen zu finden, wo es ihm beliebt und die Strafe dafür anznsctze», wie es ihm beliebt, vor allem bei reichen Verbrechern die Strafe auf die ganze Familie auszudehnen, um das Vermögen derselben einzuziehen, was dann so lange dauert, bis ein noch Mächtigerer wieder hier Verbreche» findet, wo keine sind und so der Rächer für vieles unschuldig vergossene Blut wird. Schließlich steht das Leben eines jeden Japaners in. der Hand des Monarchen, welcher Knbo oder Kubosamo oder Taikosamo, d. h. höchster Herr, heißt. Bis znm Jahre 1142 herrschte hier eine vollständige Hierarchie, eine Priesterherrschaft, und das höchste Oberhaupt derselbe», der Papst oder Dam, war das Oberhaupt des Landes, der Herr alles dort Existircnden, das höchste Religionsoberhanpt, der Herr über die Gewissen, wen er schuldig fand, der war schuldig, wen er frcisprach, der Ivar sündcnlos. Da trat in dem gedachten Jahre ein Krongroßfeldherr, der Befehlshaber über das Heer, als zweite Macht im Reiche ans, wodurch die allerhöchste Gewalt des Dairi bedeutend geschwächt wurde und von da an hat sie nie wieder ihre frühere Höhe erreichen können, bis sie endlich zu einein vollständigen Schattcnbilde herabsank, denn der Dairi ist ein Gefangener des Taikosamo, es werden ihm zwar noch immer göttliche Ehren erwiesen und er wird als nmnittclbarer Nachkomme des ältesten Rcligionsstifters des Buddha, welcher hier unter dem Namen Schakia Muni verehrt wird, angesehen, aber dennoch ist er in einem weitlünftigen Palaste und Garten dein Volke selbst ganz un sichtbar, von Wachen und Spionen umgeben und führt also ein trauriges Dasein, aber der Schatten von Achtung, die man ihm zollt, ist doch so be deutend, daß z. B. der Kaiser ihn bei allen wichtigen, das Reich betreffenden Angelegenheiten um seinen Rath fragt, wiewohl er den Rath nur befolgt, wenn es ihn: so gefällt; man läßt dem Dairi auch die Freude, dem Kaiser selbst Ehrentitel beizulegen, aber bei alle dein ist keine Spur von Einfluß auf die Regierung vorhanden. Die Kriegsmacht soll sehr bedeutend sein, es gehören dazu die sännnt- lichen Söhne aller der vielen kleinen Erbfürsten (Damjahs), unter welche Grund und Bode» vertheilt ist, damit dieselben nicht etwa aufsässig gegen ihren Herrn werden. Dieses zahlreiche Heer von Söhnen reicher Gutsbesitzer dient dein Kaiser als Geißel für die Treue der Väter. Nächstdem wird zum Krieger genommen, wer äußeres Geschick dazu zeigt, das Heer soll sich auf eine halbe Million belaufen, abgesehen davon,