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sieben, abmarken. Da diese Steine ganze Flurabtheilungen umgränzcn, so müssen sie auch größer und überhaupt dauerhafter sryn, als die nachfolgenden, die ihrer Bedeutung nach, weniger kostspielig zu setzen sind. - - Stutzsteine, -stehen da, wo in den Gclengen mekrere Stücke gegen einander ab'oßen. Furchen sie ine, sind solche die der Landmann auch Mahlsteine nennt und in de nen an einander liegenden Furchen stehen. Obschon nun ein Mahlstein jeder Stein ist, der eine Gränzlinie bezeichnet, so will der thüringer Landmanu dennoch keinen andern verstanden wissen, als den gewöhnlichen Furchenstein. Indem wir ihn dabei lassen, wen den wir uns mit einigen Worten zu der Art und Weise wie man in frühern Zeiten die Gränjstei'ne setzte, welche Feierlichkeiten dabei beobachtet wurden, und dann wie man sol che jetzt setzen muß, damit der Zweck solcher Gränzbestimmung mit Sicherheit erreicht werde. In älter» Zeiten, und wie einige »»verbürgte Nachrichten angeben, im 14. Jahrhun derte, wurden die Gränzsteine unter vielen Ceremonien und weitschweifigen Formalitäten gesetzt. Nachdem nemlrch beide Partheicn an Ort und Steile erngeladen und versammelt waren, wurden die Steine oder Pfähle in die beiderseitig bestimmten Löcher eingesetzt und mit Unterlagen, die ans Eierschalen, Kohlen, Glasscherben, Porzellan und überhaupt aus solchen Materialien bestanden, welche derjenige Boden nicht enthielt, in den der Stein gesetzt wurde. Nachdem derselbe verrammelt und befestigt war, wurde ein Knabe veran laßt auf diesen Stein zu treten, wofür ihm jemand aus der Versteinigungs-Gesellschaft mit einer derben Bauern-Maulschelle deßhalb regalirte, damit er nach langen Jahren, im Fall der Stein verloren gegangen, den Ort noch Nachweisen könnte, wo derselbe gestanden habe. So wurde jeder Hauptstein gesetzt, und nach geendigten Geschäft stark gezecht. Jetzt hat man zwar auch noch Formalitäten bei Setzung der Gränzsteine, insofern sie nöthig sind, um dem Gesetz und gerichtlichen Verfahren zu entsprechen. Verpflichtete Feld messer bestimmen' die Gräfizpimkte; nicht selten werden diese auch vergleichweis ausge mittelt nnd alsdann die Steine von beiden Theilen gesetzt und jetzt eben so wie sonst, mit Unterlagen, Mahlzeichen oder Urkunden, aus Glas-, Ziegel- nnd Schicfcrscherben be stehend, versehen. Diese Zeichen haben darinnen ihr Gutes, daß man bei Auffindung der selben zu der Urbcrzeuguug gelangte, daß ein Mahlstein an dieser Stelle gestanden haben konnte. Jetzt in neuern Zeiten, werden jedoch diese Beweifimittel deßhalb kraftlos, weil — wo ncmlich diese Einrichtung getroffen ist — erstlich die Vermessnngsgeschäste durch einen geprüften Feldmesser verrichtet und das Steinsetzen unter dessen Leitung ans geführt wird, und weil zweitens Vcrmessungskarten gefertigt werden, auf denen die Gränz- punkte und Steine nicht nur eingetragen, sondern auch durch beigesetzte Linienmaaßc ge sichert sind. - ^ . Bei Bersteinignug der einzelnen Aecker in ganzen- Flurlagen von 200 und mehrern Aeckern, muß man hauptsächlich darauf sehen, daß die Furchensteine, welche die Breiten der einzelnen Stücke begründen, genau in eine gerade Linie zu stehen kommen. Die Ord nung verlangt dieß nicht nur, sondern es ist auch darinnen für den Landmann zum Vor theil, daß er einmal, den Stein leicht auffinden kann, im Fall dieser untergeackert ist, und zweitens, kann er sich durch feine Nachbarsteine, darnach richten um nicht mit dem Pflugschaare an seinen verdeckten Steine hängen zu bleiben. Um solche Steinlinien, Posten, Durchschläge, ganz genau einzurichten, muß man die