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Lärm an, es heißt, die Nachbarn hatten daö Stack verschmälert, die sollen und müssen nun znrücken, bis sie ihre volle pratendirte.Granze zu 160 Nutbcn auf jeden Acker haben. Wol len sie das nicht in der Gute thnn, so helfen sich die Untergerichte wohl selbst st« ksorc», und zwingen ihre Untcrsassen dazu, oder kommt zur Klage und Prozeß, wird an Schöp- pcnstühlc verschickt, und Urthelle darüber eingeholt. Diese wissen von Ackersachcn keinen weitern Bescheid, als was in Büchern davon stehet, nehmen das praosuppositum lalsissi- vium von einerlei Größe des Ackers im Flur für unstreitig und bekannt an, und spre chen vor Recht, man solle klagenden Theite die gehörige Größe, die sie doch selbst nicht wissen noch angcben können, znmessen, und einen Feldmesser dazu gebrauchen. Die Mes sung geht sul) titulo juris fort, und wenn man keinen l'unclsmsotk-IIo^ HL-ometrLm haben kann oder will, nimmt man wohl einen sogenannten gcschwornen Feldmesser darzu, der gar keine Idsoris hat, und nicht weiß, was in einem ganzen Flur passiert und was der Lan desart gemäß ist. Beiderlei Sorten, nämlich sowohl l'liooretici als pure Lmp^rici, weil sie keinen rechten Begriff von der Sache haben, und die ganze Flur nicht messen dürfen, fragen auch zuerst nach der Ruthe und Größe des Ackers im Flur, und wenn sie hören, man führe z. E. die achtellichte Rutbe und 160 Quadratrrtthen auf den Acker, nehmen sie solche Größe pro luutsmencko, die Stücke mögen liegen, wo sie wollen; wo diese Größe nicht heraus kommt, nehmen sie den Nachbar ab, bis die prätendirte Größe heraus kommt, und setzen Steine, die andern mögen zusehen, wo sie ihre Genüge bekommen: wo sie mehr Ruthen auf den Acker bekommen, schweigen sie still,,und sagen sub rosa, man solle sich bei dem Posse« schützen, nnd, damit die Sache nicht eclsr werde, machen sic wohl gar keinen Riß von solchen großen Aeckern. Die Neichen im Dorfe nnd Flur, folgen diesem schönen Erempel nach, und nehmen ihre vorige Breite, auch wohl mehr wieder, d.ie armen Hinter- sättler müssen das übrige unter sich verthcilen, und froh sein, wo theils von ihnen nicht gar ausfallen. Und auf diese Art wird die Armuth durch Urthcil nnd Recht um das Ih rige gebracht, und müssen öfters auch die gerechtesten Uielioes wieder ihren Willen und Dank lVliuisrror ne^uirla« abgcben, weil sie nicht besser insormirt sind." Zollmann hat hier ganz recht, nnd alle praktischen Feldmesser müssen insofern mit ihm übcreinstimmen, daß in solchen Fluren, wo die ursprüngliche Abtheilnng der Geschrote, in ganz verschiedenen Maaße geschehen ist, eine gleiche Bcrtheilnng durchaus nicht statt finden kann. Man hat zwar Fluren in welchem alle Aecker in einerlei Flächenmaaß gebracht wor den sind; allein die Nachrichten über solche Ausführungen erzählen aber auch, welche Mit tel dabei angewcndet werden mußten um solche Vermessungen >— durchzusctzen; ob alle Ackerbesitzcr darüber frohlockten oder ob sie deshalb jammerten, davon schreibt der'Apostel Paulus nichts. Da wo die Römer die eroberten Ländereien unter ihre Soldaten vertheilen ließen, mögen die Fluren durch einerlei Flächenmaaß abgetheilt nnd noch jetzt so, oder wenigstens in unbedeutenden Abweichungen gefunden werden, denn wissenschaftliche Feldmesser verrich teten das Theilnngsgeschäft welches allerdings mit mehr Genauigkeit auögeführt worden ist, als die ursprüngliche Abtheilnng der thürmgischcn Fluren, bei der man auch wohl durch ganz andere, uns jetzt unbekannte Ursachen geleitet worden ist, die Aecker in größer« und kleinern Flächenmaaße zu bestimmen. Schon vor Einführung der christlichen Religion muß die Landwirtschaft auf einer hö-