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Einleitung über die ursprüngliche Abtheilung einer Flur- und Feldmark. Wie weit wir in der Geschichte der Landwirtschaft zurückgehen müssen, um Spuren der angeordneten Abtheilung einer geregelten und in Aecker vcrtheiltcn Feldmark aufzufin den, ist gewiß eine schwierige Aufgabe. Ritter- und Klostcrgütcr waren ohne Zweifel die ersten Eigentümer und Besitzer der urbaren oder angebauten Erde. Fluren oder ganze Feldmarken entstanden nach und nach ans den ansgerotteten Waldungen, sie erweiterten oder vermehrten sich, je nachdem sich die Ansiedelungen und Dorfschaftcn bevölkerten. Was der aufmerksame Feldmesser rücksichtlich der Geschrotlagen wahrnimmt, ist das, daß die Flur- abtheilungcn von denen Wohnungen auswärts geschehen sind. Vielen Nachrichten zufolge wurden diese Messungen und Zerteilungen durch eine in Fuße abgetheilte Stange verrich tet, und man maß erstlich einen Raum von 100 oder 200 Stangen ab und theilte diesen in der Breite oben, in der Mitte und unten, so genau als es gehen wollte, unter die An siedler. Hierbei hat man indeß doch eine, für die spätesten Nachkommen sehr heilsame Ord nung dadurch zu befolgen gesucht, daß jene Abtheilung Lu Streifen oder Gclengen, von 2, 6, 8, 10 bis 12 Ackern gemessen wurden, und obschon jene Verteilung in die grauesten Vorzeiten zurück fällt, und jetzt iu sehr kleine Unterabtheilungen zerstückelt sind, so findet man dcmungeachtet, und fast in jeder thüringischen Feldmark die ursprüngliche Gelängen- Abtheilung, wodurch streitige Ackerzahlen sogleich ausgeglichen werden können. Mau hat demnach in fast jeder Flur Geschrotlagen wovon welche in 5 Ackergelengen, welche die an diese gränzen, von 6 Ackergelcngcn, welche von 8 Ackergelengen und welche von 10 bis 12 Ackergelengcn eingetheilt sind. Ganz verschieden aber ist das Maas das man ursprünglich jeder Gelenge zugcthcilt hat. Die Ursache davon mag wohl keine andere sein, als daß man es mit der Einteilung der Gelcngen eben so wenig genau genommen hat, wie mit der Meßstange selbst, die wahrscheinlich alle Jahre neu angcfcrtigt worden ist. Bei alle dem sind aber größtenteils die Fluren, ursprünglich zwischen den Bezirken mit einem Rascn- rain angelegt, tue man großentheils noch findet und insofcrne von Vorthcil sind, daß sic als Bezirksgränzen dienen und bei Vermessungen sehr nützlich werden. Für die Mäuse sind solche Schiedsrame zwar ein ungestörter Aufenthalt, aber diess läßt sich dadurch, daß sie zur Passage dienen und eine ganze Flur für Unordnung schützen, nicht i Bergleichung stellen. in 1