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ng Shrwafskrteit-n-en, und paeumLlljch« lML, 3 8»eIl86N. »nd <Lt«z. ridrmxlourtaprten, »arrn mit Aarnffrn r nur a» Wiedrr- (3SS ch dir Nusnahmr «a n, Mazrnlcidrn, huldie. vertrn- vcilung. (8i? >» »»>«. (besonder« 8 Prei«wiikdig). o t«, alle« mit zwei er., werden At^en »«.«oblen, a/Rb. lzere^ >. . , ndnnaen bereit. ,en jeglicher Art, , Xrennerete» k in allen Dimen- s37S r in Ssr». 2/ Kiinrtniüim »>Ms«- chnuu-Z°'L«'Z. uranten» . vorher^ L' lx-kevolver. :n aus Schrot- und ,A. >43» ^iuel. LL Patr. usten Waffe gebe ieschrin. »ewehrsabril. ^ lrzkäse„«o, hlr , in Niste» iS, n Nachnadme Na^m a./Harz. I rdh> » r >»Lu»ri0Sgr.in empfohlen, in Ki ll Liter IS Sgr >r»-Ilntr»et, »I lt«r»n Oicl ir»olid., 8«>r»«c «o«or»I««»at«n »0 Sgr. s4 » llt»! q xl»j,nn,m-»Ll n/ »n»n mn »1 , ,,n» »i« —a, piq»»3qo<>N ei»e-ZK»«rk, iak, in Maschen Sar.iml., intadl « Nachnadme c» >e» t» beziehen r« >r<N,»»»«>n ». st «rscheMt «l^lch stütz «>/, Uhr. ÜrSacti»« nnä LrprSilisii JohanniSgasse 33. Vcrcmtwortlicher Rcdacteur Fr. Hüttner in Nkiidnitz. Sprechstunde d. Licdattion volmitiag« von ll—lr Uhr Nachmittag« »on « —L Ubr Annahme der für dir nächst folgende Nummer bestimmten Inserate an Bochrntagr» bis LUhr Nachmittags, an Tonn- nnd Festtagen früh bis V,9 Uhr. Filiale snr Zsthratroannalimk: Otto Klemm, llniversttäisstr. 22, LontS Lösche, Hainstt. 21, pari. Tageblatt Anzeiger. Organ str Politik, Lmlzeschichte, Handels- Md GeschjstSverkehr. «ueu Belegexemplar 1 Hie Gebühren für Extrabeilage« ohne Postbefvrderung 11 H mit Postbeförderung 14 ^ Istferote 4aesp, Bourgoi«-. 1'/,-^ Grvßer« Schriften laut unsere» PreiSverzeicbniß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Rrctame« nulcr de« »rdarti«»ißttch die Spaltzeile S Inserate find stet» au d. -«PtRttB« zu sende». — Rabatt wird nicht gegeben. — Zahlung baar, durch Dostanweisung oder Postvorsch«t- W 285. Montag den 12. Octob«. Bekanntmachung. Laut der KirchenvorstandSordnung vom 30. März 1868 scheidet die Hälfte der Kirchenvorstand«- die durch Verachtung de« Worte« Gotte« oder unehrbaren Lebenswandel öffentliche«, durch nach haltige Besserung nicht wieder gehobene« Aergerniß gegeben haben, oder von dem Stimmrechte bei Wahlen der polnischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Wer von seinem Stimmrechte Gebrauch machen will, hat laut der Vorschrift vorerst sich a«» -««olden. Solche Anmeldungen, welche schriftlich oder «nützlich gemacht werden können, werden »o« 12. bi» zu« 17. d. M., Montng bis Sonnabend angenommen und zwar a. in der Sacristei der ThomaSkirchc von 9 bi« 11 Uhr, d. im Saal der Alten Waage, Markt 4, von 9 bi« 12 und von 3 bi« 6 Uhr. Bei schriftlichen Anmeldungen, welche während obiger Frist zu jeder Tagesstunde vom Pfarr- Amt St. Thoniä angenommen werden, ist genaue Angabe nothweridig Uber 1) Vor- und Zuname, 2) Stand, Gewerbe u. s. w., 3) Geburtstag und Jahr, 4) Wohnung. Noch bemerken wir, daß zur Thomaskirche die West- und Südhälste der Stadt eingepsarrt ist, so daß Hainstraße und PeterSstraße mit allen westlich davon gelegenen Quartieren, ferner UlrichS- gaffe und wa« südlich davon liegt, zur Thomaskirche gehört. Wir fordern hiermit die evangelisch-lutherischen Einwohner dieser Stadttheile aus, sich inner halb genannter Frist, und spätestens bis 17. Oktober anmelden zu wollen und bitten um zahlreiche Ausübung dieses für die Selbstverwaltung der evangelisch - lutherischen Kirchengcmeinde belangreichen Rechte«. Leipzig, den 8. October 1874. Der Lirchen-Vorstand )U St. Thomä. v. Lechler, Pastor. Bekanntmachung^ Herr Wtlhel« Fleischhauer, Bürger und Kaufmann hier, beabsichtigt in seinem hier an der Brandvorwerkstraße gelegenen Grundstücke, 9tr. 2533 g de« Flurbuchs für Leipzig und Fol. 44 de« Grund- und Hypothekenbuchs für da« Brandvorwerk in Leipzig, eine Schlächterei für Klein vieh ru errichten. Wir bringen diese« Unternehmen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen dagegen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen vierzehn Tagen und längstens a« 2V. Oktober 187» bei un« anzubringen, ivogegen Einwendungen, welche auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ohne daß von der ErlÄiäung derselben die wir-, zur ' ^ : Genehmigung der Anlage abhängig gemacht werden Leipzig, am 10. October 1874. Ans dem Gerichlssaal. * Leipiig, 10. October. Unsere Leser erinnern sich ledensall« noch eine- unliebsamen Vorgänge«, der sich an einem der lebhaft frequentirten Plätze Leipzig«, vor dem CakL lrkm^ais in den Nackmit- tagSstunden des 29. Juli ereignete und worüber die da« Datum de« 30. Juli tragende Nummer de« Leipziger Tageblattes wörtlich also berichtete: „Ein Vorfall, welcher sich heute Nachmittag zwischen 3 und K Uhr auf freier Straße in der Gegend des 6»r>- lrsr^'is und des Neuen Theaters ereignete, dürste jedenfalls ein Nachspiel vor den Schrantvr des Bezirksgerichts zur Folge haben. Ein Augenzeuge beuchtet uns darüber Folgendes: Der stellvertretende Director d«S hiefige« Theaters. Herr von Strantz, ging bei Kelsch« vorbei. Bon dort kam Herr vr. Kranz Hirsch gegangen und er drohete Herrn von Strantz mit einem dicken Stock. Herr v. Strantz bli«b stehen, weil einer seiner Bekannten ihn anredete. Diese Gelegenheit benutzte Herr vr. Hirsch, um Herrn von Strantz mit lauter Stimme zuzurufeu: „Sie sind ein Lump i" Der Bekannte, welcher mit Herrn v. Strantz sprach, fragte nach dem Namen des merkwürdig er regten Manne«. Herr vr. Hirsch wendete sich noch» mal« zu mehreren Passanten und indem er mit seinem Stock abermal- auf Herrn von Strantz zeigte, rief er wiederum: »Das ist ein Lump!" Herr von Strantz ging mit seinem Zeugen an« Theater und ersuchte «ine« der dort postirten Schutzmänner, die Anzeige de« Borgrfallenen aufzunehmen. Herr Hirsch ging ebenfalls dem Theater zu, und als sein Gegner ihn aufforderte. seine Drohung z« wiederholen, erwiderte derselbe, v»r Schutzleuten würde er da« nicht thun, sondern nnr privatim. Als Herr von Strantz be merkte, ein solches Betragen könne auf der Straße nicht geduldet werden, wurde Herr Hirsch so laut, daß der am Theater commaudireud« Wachtmeister «ud mehrere Schutzmänner ihn energisch bedeuteten, «hig ui sein und fortzugehen. Herr Hirsch leistete dieser Aufforderung unter wiederholtem Emporhebeu seine« Stocke« gegen Herrn von Strantz endlich Folge. Der peinlich« Vorgang hatte eine große Menschenmenge versammelt." An demselben Abende in der zehnten Stunde wiederholte sich der Zusammenstoß zwischen dem Herrn v. Strantz und vr. Hirsch in der Weise, daß Letzterer Herrn v. Strantz abermals auf freier Straße und zwar wiederum in der Nähe de« Onitz benutz»!« in gleichartiger Weise insul- tirte. Herr v. Strantz stellte nun unter dem 30. Juli d«. I«. bei dem zuständigen hiesigen Bezirksgerichtsamte für Strafsachen Antrag aus Einleitung der Untersuchung gegen Hirsch wegen jener Beleidigungen, und die genannte Behörde verurtheilte den vr. Hirsch zu Einhundert Thalern Geldstrafe und de« Kosten der Untersuchung. In diesem Erkenntnisse heißt c« unter Anderem, daß der Privatangeklsgte zweier öffentlicher Beleidigungen für schuldig zu achten und deshalb auf den Strafantrag de« Herrn v. Strantz unter Berücksichtigung einerseits der großen Oeffentlichkeit und dnrch obige Wieder- Der Math der Stadl Letpztg. vr. Georgi. vr. Reichel. Bekanntmachung. In Folge von Vorstellungen Seiten Beteiligter heben wir unsere Bekanntmachung vom 1. Juli 1874, die ä« Derka«f-ge»Slde» «nd Schansenfter» angebrachte« Marquise» be treffend, aus und bestimmen nunmehr Folgende«: 1) Bo« 1. April 187S ab «iiffe» die hier nach Straßen und öffentliche» Plätzen zu an Gebäuden befindlichen M Abstand derselbe» vo« Trottoir „ „ beträgt und dast sie in ihrer Tiese die Brette der darnnter gelegen« Fußwege nicht iiberschrette«. wobei jedoch da« Andringen v< ästen die hier nach Straßen und öffentliche» Marquisen so angebracht sei», baß der »ir oder Fußwege Mindesten- L,2 Meter Tiese die Brette der darnnter gelegei Trottoir- oder Fußwege nicht iiberschrette«, wobei jedoch da« Anvringen Stützen an den äußeren Therlen der Marquisen unstatthaft ist. Im Uebriaen hat e« dabei sein Bewenden, daß, wie wir hiermit zugleich verordnen, Gchankäste«, AnSlegetafeln, Firmen, Borbaue, Stellage« und zum Aus hängen von BerkaufSartikeln dienende Vorrichtungen jeder Art sowie alle Gegen stände sonst, welche vor de» Gebäuden oder deren Gtusrtedtgungeu nach der Straße zu angebracht oder aaSgehange« werden, von der Geväudefronte über die Straßenltnie nicht hervortreten dürfen Ausnahmen hiervon sind nur mit besonderer Genehmigung der Unterzeichneten Be hörde, sowie nur unter der Voraussetzung zulässig, daß keine Gefährdung, Beschränkung oder Beeinträchtigung der Passage stattsindet. 3) ES bewendet auch bei der bestehenden Vorschrift, wonach Stell» und Doppel firme« nnr während der Messen gestattet sind und dann, sowohl an Erkerhäusern als auch an andern von der Hauptmauer des Hause« an gemessen, «ehr «tcht al- 1,15 Meter in die Straße hervorragen dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu Zwanzig Thalera oder mit Hast bi» zu vierzehn Tagen bestraft, auch eventuell die den vorstehenden Be Anlagen auf Kosten der Besitzer beseitigt werden. Leipzig, am 10. October 1874. Der Akath der Stadt vr. Georgi. vr? Reichel. 'estimmungen nicht entsprechenden Bekanntmachung, die Bezahlnng der J««ohiliar-Braadeastenheiträge betreffend. Den 1. Oktober d. I. sind die für den zweiten halbjährigen Termin laufenden Iahre« fäNigen DrandverstchernngSbeiträ'ge nach tz. 49 de«l Gesetzes vom 23. August 1862 mit 1 Pfennig von der BeitragSetnhett zu entrichten und werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge von diese« Tage ab spätesten- binnen 14 Tagen bei der Brandcaffengelder-Einnahme allhier — Georgenhalle, Eingang Ritter- ^ straße Nr. 15, 1. Etage recht« — zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln Lkgen die Restanten nulrete» müssen, i. ^ Leipzig, «m «. September 187«. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. kothe. holungen sich kundgebenden Hartnäckigkeit seines rechtswidrigen Gebahrens, andererseits deS Um standes, daß er durch da« zu den Acten über gebene, im Tageblatte vom 27. Juli Seiten des Privatankläger« wider ihn veröffentlichte Inserat zu gegenwärtigen Beleidigungen, mit welchen jenes jedoch keineSwcgeS im ErwiderungSzusammen hange stehe, einigermaßen gereizt worden sei — in Gemäßheit der 185, 186 und 78 des Reichsstrafgesetzbuches um (wie schon erwähnt) Einhundert Thaler an Geld — immaßen als Strafe für eine jede Beleidigung der Betrag von fünfzig Thalern anzunehmcn gewesen, zu be strafen rc. rc. rc. Gegen diese-Nrtheil hatten beide Parteien, sowohl Herr v. Strantz, weil die Strafe zu niedrig, und Herr vr. Hirsch, weil die Strafe zu hoch bemessen, da-Rechtsmittel des Einspruchs erhoben, welche« in heutiger öffentlicher Sitzung des König!. Bezirksgerichts in zweiter Instanz zur Erledigung gebracht wurde. Der Privataukläger war persönlich mit seinem Anwalt, Herrn Hostath Kleinschmidt, erschie nen, während der Privatangeklagte durch Herrn Adv. Broda vertreten wurde. Der Vorsitzende, Herr GerichtSrath Pusch, erstattete Bortrag an- der Sache und brachte die einschlagenden Actenstellcn und bez. Beilagen zur Vorlesung. Vorlesung. Darnach hat nach seiner Vernehmung an GericvtSstelle der Privatangeklagte die getha- nen Beleidigungen zwar zugestanden, unter An- derm aber darauf Bezug genommen, daß er den Stock nicht erhoben have, um zu schlagen, son dern lediglich um dem Privatanklägcr seine Ver achtung auSzudrücken, ferner aber als Motiv seiner Handlungsweise angegeben, daß das schon erwähnte ihn, den vr. Hirsch, tief verletzende Inserat deS Herrn v. Strantz in der Tageblatt«- Nummer vom 27. Juli ihn zu jener Handlungs weise hingerissen habe. auS, wie vr. Hirsch die Leipziger Theaterverhält- nisse in den „Leipziger Nachrichten" seit längerer Zeit herabgewürdlgt und namentlich gelegentlich des Gastspiels eine- bedeutenden Künstlers, de- Herrn v. Ernest auS Petersburg jene bekannte absprechende Kritik über die Othello-Vorstellung gefällt habe. Herr Hosrath Kleinschmidt las die betreffende Stelle der Recension sowie mehrere damit im Zusammenhänge stehende Artikel au« den, „Tagevlatte", den „Nachrichten" rc. vor, hob dabei hervor, wie Herr vr. Hirsch sich trotz aller gütlichen Vorschläge zu einer Berichtigung de- in jener Kritik ihm untergelaufenen Jrrthums sich nicht Herbeigelasien habe und vaß nunmehr erst Herr v. Strantz. von vr. Hirsch in der schärsfien Weise angegriffen, sich veranlaßt gesühlt habe, den betr. Artikel vom 27. Juli in die Oeffentlichkeit zu bringen. Hierauf ging der ge> nannte Sachwalter zu einer Betrachtung de- vom ersterkennenden Richter gefällten Urtheils über, daS er hinsichtlich der zugemeffcnen Strafe als zu mild bezeichnete. Die Stellung des Privat« angcklagtcn als Schriftsteller und Kritiker und die deS Privatanklägers als eigentlichen technischen Leiters des Leipziger StadttyeaterS ausführlich kennzeichnend, erachtete es Hofrath Kleinschmidt für billig, Letzterem, d. h. Herrn v. Strantz, wegen der ihm zugesügten Beleidigungen eine weitaus genügendere SatiSfaction zu gewähren. Es verdiene einmal die große Oeffentlichkeit, unter der der Vorfall geschah, und sodann der Umstand daß Vr. Hirsch in einem Zeiträume von vier Stunden rweimal an den Privatan kläger hcrantrat. DaS Motiv könne nur im RachcgesÜhl gesucht werden und darum sei es nothwendig, daß der Privatangeklagtc eine empfind liche Warnung erhalte, in Zukunft nicht mehr so, wie er es gethan. sich gegen den Rechtssrieden zu vergehen. Eine Geldstrafe werde für einen so wohlhabenden Mann, wie vr. Hirsch, keineswegs empfindliche Wirkung haben, wohl aber eine ent sprechende Gefängnißstrafe, aus die er hiermit an getragen haben wolle. Hr. Adv. Broda, welchem demnächst das Wort erthcilt wurde, schickte voraus, wie eS sich hier nicht darum handeln könne, zu beurtheilen, welche Stellung der Schriftsteller und Kritiker und welche der Regisseur eine« Theater« einnehme, ob Hr. v. Ernest den Othello richtig aufaefaßt oder nicht, ob vr. Hirsch gut oder schlecht kritisirt, ob Hr. v. Strantz ein guter oder schlechter Regisseur sei, sondern lediglich darum, jwie daS Gebühren des Herrn PrivatangeklLgten aufzufaffen sein werde, vr. Hirsch habe ihm, dem Bertheidiger, erklärt, er habe in jenem Augenblicke gehanvelt als alter Student; eS sei ihm Wohlanständiakett abgesprochen. Gemeinheit vorgeworfen worden. Seine, des Privatanaeklagten Absicht sei daraus gerichtet gewesen, Hrn. v. Strantz zu fordern, eine Absicht, die indeß nicht gelungen. Wa« die che Seite des Falles anlange, so erkläre er da« Erkenntniß stellenweise als nicht richtig und z. B. den tz. 186 de« Reichsstrafgesetzbuchs, als absolut unanwendbar. ES scheine nicht ausgeschlossen zu sein, daß die Be leidigung Hirsch'S gegen Strantz im Erwiderungs- zusammcnhange geständen habe mit der in dem Strantz'schen Artikel enthaltenen Beleidigung Hirsch'«. Ferner könne er nicht als richtig zu- acbcn, daß das Gericht erster Instanz zwei Be leidigungen al« vorliegend angenommen habe, vielmehr könne es sich nn vorliegenden Falle nur um ein fortgesetzte« Vergehen handeln. Rehme daher da- königl. Bezirksgericht an. daß ein Er- widcrung-zusammenhang jvcstehe, so dürste die Freisprechung des vr. Hirsch die nothwendigc Folge sein, während andernfalls doch nur eine fortgesetzte Beleidigung, die lediglich nach dem 8 185 zu beurtheilen sein werde, vorliege und für welche er auf eine gelinde Strafe antrage. Die Gründe, welche der Sachwalter des Privat- anklägerS für Verwandlung der Geld- in Haft- strase aufgeworfen, dürsten dem Richter wohl völlig gleichgültig erscheinen. Herr Holrath Kleinschmidt replicirte hier aus Er könne den Vorfall nicht al« einfachen Strafsall, sondern nur als einen solchen von emi nenter Bedeutung ansehen, wie er auch als solcher von dem gesammten Publicum erklärt werde. Die große Oeffentlichkeit stehe hinter Herrn v. Strantz und verlange Genugthuung Gegen die Auffassung de« Vorredners, daß vr. Hirsch so gehandelt wie ein alter Student, protestier er entschieden. Wenn ein alter Student SatiSfaction haben wolle, so schicke er seine Karte, gehe aber nicht mit dem Knüppel in der Hand, um seinen Gegner zu suchen. Im Weiteren bestreitet Hofrath Kleinschmidt die Auffassung seine» Vorredner« Hinsichtlich de- fort gesetzten Vergehen« und hält an dem vorher ge stellten Anträge fest. Auch Herr v. Strantz schließt sich den Ausführungen und Anträgen seine« Sachwalters an, während Herr Broda, der znm Schluß da« Wort erhält, wiederholt die vertretene Ansicht vertheidigt und hinsichtlich der Worte vr. Hirsch habe gehandelt wie ein alter Stu dent" ausdrücklich darauf hinweist, daß er damit nur Da« referirt, wa« vr. Hirsch gemeint habe. Der Gerichtshof zog sich varauf zurück, um nach seinem Wiedereintritt die Bestätigung de« ersten Erkenntnisse« zu verkünden, mit der einzige« Ab änderung, daß der im ersten Urtheil angewandte 186 auSgcschloffen worden. Verschiedenes! — In der Alsercaserne zu Wien ereignete sich am Freitag Vormittag ein höchst beklagens- werther Unglück-fall. Da« „N. Frbl." erfährt hierüber Folgende«: Durch unvorsichtige« Gebüh ren entzündeten sich nämlich plötzlich gegen 800 Patronen mit einer Quantität von 3 Pfund Pulver. Ehe sich die mit dem Putzen der Patronen bediensteten Soldaten vom Infanterieregimente Kellner retten konnten, erfolgte eine furchtbare Explosion. Die Soldaten, ca. 12 an der Zahl, wurden mit furchtbarer Gewalt zu Boden ge- schleudert, alle in dem Locale befindlichen Gegen stände zerschlagen und arg beschävigt. Der Lust- druck war ein so heftiger, daß auch sämmtliche Fensterscheiben zertrümmert und einige^in einem gegenüber gelegei der Mililairmu die mit großer am Hinterbaupte velchävigt wurden. Wett lcdltmmcr