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Einleitung. r« Religion (i^Mill. Theisten, i6e» Will. Muhamebaner, 9 Mill. Juden, 459 Will. Heiden); der NegicrungSvcrfassung re. HI. Politische Geographie. §- i. Jedes Land, dessen Einwohner sich zu einem durch bestimmte Gesetze begründeten bürgerlichen Verein unter einer gemeinschaftlichen Obcrregiecung verbunden haben, heißt ein Staat, und wird in Ansehung seines Umfangs oder seiner Verfassung genannt: Kaiserthnm, Königreich, Erzherzogthum, Großherzogkhuin, Grvßfürstcuthum, Herzogthnm, Mark/ oder Landgrafschaft, Fürstenlhum, Grafschaft, Republik oder Frei.' stadt (freie Stadl). §. 2. Die ersten Denkwürdigkeiten jedes Staats sind seine Gränzen, Lage, Größe und Eintheilung. Die Gränzen sind entweder natürliche durch Gebirge, Meere, Flüsse, Sprachen; oder politische, durch Staats» Verträge festgesetzte. — Die Lage wird nach mathematischer Breite und Länge untersucht, und ist in physischer Hinsicht hoch oder niedrig. — Die Größe wird gemeiniglich nach Quadratmeilen'bestimmt. — Die Eintheilung ist ent, weder geographisch, wenn ein Staat aus festem Land und Inseln besteht, wenn die Thcile desselben durch Gebirge und Flüsse getrennt, und in Ansehung des Klima und des Bodens merklich verschieden sind; oder historisch, wenn man den allmäligcn Anwachs des Staats nach der Zcitfolge beschreibt; oder endlich politisch, wenn die einzelnen Provinzen, Gou, vernemenrs, Departements rc. eines Staats angegeben wer« den.— Ncbenländer und Kolonien sind von dem Haupt» und Mutterland«: abhängige Provinzen in der Nähe und Ferne. — Die einzelnen Wohnplätzc eines kulti, virtcn Landes sind Dörfer, Weiler, Flecken, Markt, flecken, Städte, Festungen. §. 3. Bei den Einwohnern eines Staats betrachtet man ihre Anzahl, H a u p tkl a sfcn, Sprache, Nell, gion, Kultur und Gewerbe. Die Volksanzahl zeigen am zuverlässigsten die jährlichen Zählunge»; in Er mangelung derselben schließt man sic nach Wahrscheinlichkeit aus der Anzahl der Fcucrstcllcn und dem Verhältnis der Sterbenden zu den Lebenden. - Die Hauptklassen einer Nation sind: der Adel, die Geistlichkeit, die Bürger und Bauern, welche letzten entweder frei oder leibeigen si n. >h G R re E di. pa T l e la, so« hu »e sch kol Ar ten teu gio B kcr E l P« test der der Kü nül gen Bei Vic Ha, dies St« l a r dies« pelt der der Der und Han