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430 Anhang. und entweder selbst benutzen, oder sogar anderweitig für die Winterzeit verpachten. Bei Grasmangel auf den Winterweiden in den Bezirken Dshewat und Sebidasch verkaufen die Schah- sewenzen die Kischlagen an russische Unterthanen und zwar nicht selten zu 150 Rubel für jede einzelne für die Zeit des Winters. Uebrigens sind das nicht die einzigen Misbräuche, es sehliessen sich daran viele andere. Heimlich führen z. B. die Scbahsewenzen persische Nomaden aus Seral, Souk-bulag, Urmia, Khoi und sogar aus Hamadan in die Mugan und verkaufen auch diesen die Kischlagen. Oft verhauen sie auf russischem Boden die dichten Rohrbestände und kappen die Weidenbäume nicht nur zum eigenen Gebrauche, sondern zum Verkaufe auf dem Bazar von Salian. Bire Frechheit geht sogar soweit, dass sie sich ins Handgemenge mit der russischen Grenzwache einlasscn, wobei es oft nicht ohne Blutvergiessen und Raub von Kosaken pferden abgeht. Der Grenzlinie entlang, welche ihr Gebiet kenn zeichnet, führt ein Pfad, dem die Karavanen der Bewohner des Araxes folgen, welche oft das Dorf Akulli im Lenkoranischen be suchen, um daselbst Getreide, Reis u. s. w. einzukaufen. Diese Karavanen werden im Winter namentlich von den Polat-Beklinzen, die in der Nähe des Weges leben, überfallen und geplündert. Auch untereinander schonen sich diese Horden nicht, und oft fällt ein Stamm über den andern her; als solche Raufbolde sind die Risa-Bcklinzen, Kiisat-Beklinzen, Saru-Chan-Beklinzen und Kod- shaga-Bekly besonders berüchtigt. Es ist bemerkenswert]), dass vornehmlich der privilegirte Stand der Scbahsewenzen sich mit Diebstahl und Räuberei be schäftigt, so die Beks und Bek-Sade mit ihren Nukeren. Diese Nukeren, grösstentheils die perfectesten Taugenichtse, werden von den Beks aus verschiedenen Stämmen und Ueberläufern zu sammengebracht. Die Khisse der Arbeiter nimmt im allgemeinen keinen Antheil an den Räubereien, hält sich vielmehr friedlich, und nur selten lassen sich dieselben kleinern Diebstahl, namentlich Raub von Pferden bei den Molokanern, zu Schulden kommen. Die II- Begi und Acltesten geben durch ihre Lebensweise nicht nur kein gutes Beispiel ihren Untergeordneten, sondern treiben dieselben auch oft zu Gesetzesübertretungen an. Die Il-Begi begnügen sich nicht mit den ihnen gesetzlich gebührenden Einkünften, sie suchen soviel als möglich Vortheil aus ihrer Stellung zu erpressen. Sie leben