242 Siebenter Abschnitt. Boden ist von Trifolium keine Rede mehr, und es macht sich schon hier das obwaltende Steppengesetz für die Grup- pirung der Pflanzen sehr geltend, nämlich das sich gegen seitige Ausschlüssen der Arten und daher das Vorkommen derselben in oft insularer Umgrenzung und Isolirung. Ich habe wol den grössten Theil der im Russischen Reiche liegen den Steppen gesehen und kenne deshalb aus eigener An schauung die mannichfachen Modificationen ihrer Land- und Floraformen. Aber in Bezug auf jenes Steppengesetz, nach welchem sich das Vorkommen der Arten regulirt, kenne ich keine zweite Steppengegend, die es so klar zur Anschauung bringt, wie der südliche Rand der Mugan. So sah ich denn auch in dem weitern Verfolge unserer Reise weite Strecken auf alter Brache und im W eizenfelde sehr dicht mit blühendem Gladiolus segetum besetzt. An andern Plätzen bauten zwei noch nicht blühende, spirrig verästelte Malva-Species (nament lich M. sylvestris Li) förmliche Miniaturwäldchen auf; auch sie duldeten wenig anderes um und unter sich. Ich ver misste hier aber diejenigen Steppenpflanzen, welche im Früh ling die Flora der schwarzerdigen Gebiete der ganzen ponto- caspischen Tiefländer charakterisiren; so die bekannten Bo- ragineen, Cruciferen und Salvien. Von letztem sah ich nur selten S. nutans L. Ebenso fehlten hier vollkommen jene lästigen Wegpflanzen der südrussischen Steppe, wie Polygo- num aviculare und Xanthium spinosum, dagegen bemerkt man oft noch die fest im Boden sitzende Senebiera Coronopus Poir., welche, wie es scheint, hier wie auch anderwärts im Talyscher Tief lande gerade die Wegränder aufsucht. Ebenso wenig bemerkte ich Verbascum pboeniceum L. und Stipa-Arten. Wir kamen nun in die Nähe der localen Culturgrenze gegen Westen hin, nämlich zu den äussersten Getreide feldern, die etwa 4 Werst östlich von Belasuwar gelegen sind. Beide Cerealien (Weizen und Gerste) gediehen ganz vorzüglich, die fruchtschweren Aehren neigten sich tief und