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Erscheint tilgiich früh 6'/, Uhr. Ltt«cl1»» «,» <r,etttti» J»hLMii«gafs« LZ. Ilcher Redakteur Htttner m «ruduttz. ad« d. Redactiou >-nq» n—» u»r >«ch»!Nag» 4 —t Uhr. »r der für die nächft- Nummer bestimmten an Wochentagen bis ^Nachmittag-, an Gönn- ^Arsttagen früh bi- '/,9 Uhr. ! für Z»srratena»»aiMr: , Klemm. UuiversttLtSstr. 22, l ttschr, Hatustr. 21. pari. TagMM Anzeiger- ÖkM stk WM, Localgefchichte, HaudelS- md Gts-Mverkehr« Auflage 13,2V0. ^t»»»rmr»t»prrt» viertelt. -V, Mt» tncl. Bringerlohn b Ml. - Jede einzelne Stummer ZO Pf. Belegexemplar 10 M. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung 36 Ml. Mit Postbefvrderung 4L Ml. Znftraie 4aesp. BouraeoiSz. 20Pf. Größere Schriften laut unsere« PrriSverzrichniß. - Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Reklame» »»Ire dem Uedaktioiußrlch die Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stets an d. «epebttlo zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»«naiu«r»ucio oder durch Postvorschuß. Bekanntmachung. Da e» wiederholt vorgekommen ist, daß aus städtischem Gebiet Locoenobtle» aufgestellt und 'Petrieb genommen worden sind, ohne daß die über den Locomobilenbetrieb bestehenden gesetzlichen Urschriften, insbesondere die Bestimmungen der 88 10 und 33 der Verordnung vom 8. Juli 1871, polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel betr., beobachtet worden sind, so bringen wir diese tzlichen Bestimmungen hierdurch zur Nachachtung mit dem Bemerken in Erinnerung, daß wir Umgehungen der Vorschriften ver angezogenen Verordnung, soweit nicht die allgemeinen Polizei- Bestimmungen. sowie die Bestimmungen deS Strafgesetzbuches Anwendung leiden, nach dem der Verschuldung und der etwa verursachten Gefahr mit 15 bis 300 Mark »der ent- ader Hast bestrafen werden. I ß 10 Die Locvmobilen unterliegen folgenden besonderen Vorschriften: 1) kie sind in regelmäßigen Fristen von zwei zu zwei Jahren einer wiederholten Festigkeit-« ,z zu unterwerfen. 2) Sie dtrfrn in Gebäuden, in welchen leicht entzündliche Gegenstände sich befinden, nicht in genommen und nach Beendigung de- Gebrauchs vor eingetretener Verkühlung nicht «uf- rt «erden. Z) Bei Benutzung von Locomobilen sind in allen Fällen die geeigneten Vorkehrungen zu thun- jirr Verhütung von FeuerSgefahr zu treffen; insbesondere ist ausreichende- Wasser in Bereitschaft halten, um einen entstehenden Brand sofort löschen zu können. 4) Als diensttüchtig amtlich anerkannte Locomobilen, in welchen ein zweckentsprechender Funken angebracht ist, dürfen auch ohne besondere amtliche Genehmigung aufgestellt und in Betrieb ömmen werden, wenn der Ort ihrer Aufstellung von bewohnten Gebäuden, 1 anderen Gebäuden mit weicher Dachung, k welche sich auf fremden Getreide- und Heufeimen, i Grundstücken befinden, sonstigen Anhäufungen leicht brennbarer Stoffe, ) sowie von öffentlichen Straßen und Wegen ». bei Feuerung mit Steinkohlen oder Koke- mindesten- 12 Meter,^ d. bei Feuerung mit Holz, Braunkohlen oder Torf mindesten- 30 Meter jitsmit ist. Beträgt der Abstand weniger, so bedarf eS zur Inbetriebsetzung der Locomobile der schriftlich klärten Einwilligung des betheiligten Grundstücksnachbars, beziehentlich der betreffenden Straßen. Klizeibebörde. 5) Wen» Locomobilen gewerb-mnHtg, tz. h. gegen Entgelt an Andere zur Ze»>-u»g aus Zeit überlasse« werden, so sind sowohl der Verleiher, als in rn Abwesenheit Derjenige, welcher an dessen Stelle die Locomobtle z« sühren t, alS auch der Benutzer derselbe» sür die genaue Befolgung der Vorschriften ieser Verordnung, sowie für jede vorkommeude Fahrlässigkeit gletchmü-tg »ntwortltch. » H. 33. Wer eine Locomobile in Betrüb nimmt, hat die Obliegenheit: 1) die- der Ortspolizetbehörde und dem technische» Beamten de- Bezirks ^»zeigen, 2) das Certificat oder den Nachweis, welche als Legitimation für die BetriebSerlaubniß dienen, »ui LorweiS bereit zu halten, darnach, wenn die Locomobile noch nicht geprüft fein sollte, vorerst ren Prüfung nach §. 31 zu beantragen, 3) nach jeder Reparatur de- Kessels vor der Wiedcrinbetriebnahme die erforderliche Festigkeit» robe und Revision bei dem technischen Beamten de- Bezirks zu beantragen und 4) vor Ablauf der zweijährigen Frist nach der letzten auf dem Certificate oder Nachweise erkten Festigkeitsprüfung dem technischen Beamten ebenfalls Anzeige zu erstatten und die Wievcr- olmig der Prüfung zu beantragen. Leipzig, den 3. Mai 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wilisch, Ref. Schreiben mit, daß er beschlossen habe, Eintritts arten zu 3 für das Jahr an Gewerbtreibende abzugeben, um die Benutzung de- Instituts so o sehr wie möglich gerade dem Gewerbstande zu- zänglich zu machen. An diese Mittheilung an- knüpsenv empfehlen die Herren Reichert und Werner die Benutzung des Museum- auf da» angelegentlichste, invem letzterer namentlich betont, daß da* Museum für Völkerkunde und da- gleich zeitig hier bestehende Gewerbemuseum recht wohl neben einander bestehen könnten und sich gegen seitig ergänzen müßten, und daß e- deßhalb nur zu wünschen sei, daß die Kewerbtreibenden beiden Instituten eine recht fleißige Benutzung zuwen deten. Auf Vorschlag Herrn Gtadtrath Vollrath wird beschlossen, die Mittheilung de- Vorstand- de- Museums für Völkerkunde m entsprechender Weise zur Kenntniß der Gewerbtreibenden zu bringen. 2) Die Handels- nnd Gewerbekammer zu Zittau hatte bei der Kammer angefragt, ob sich im hiesigen Bezirke Klagen erhoben hätten über die außerordentliche Höhe der den Ausstellern bei der Wiener Au-stellung nachträglich angesonnenen Kosten, mit dem Bemerken, daß man ein ge nein- same- Vorgehen aller fächs. Kammern in dieser Angelegenheit hervorzurufen beabsichtige. Die hiesige Kammer hatte in Folge besten so weit thunlich Erörterungen angestellt, auch eine öffentliche Aufforderung diesseits in die Blätter rücken lasten, allein es war mit Ausnahme einer einzelnen Zuschrift eine- hiesigen Geschäftsmannes (Vesten Klagen aber wohl mehr gegen da- Cul- tuSminifterium gerichtet schienen) der Kammer keinerlei Mittheilung gemacht worden, welche zu weiterer Beschlußfassung Veranlassung gegeben hätte. ES ist diese» Resultat der Zittauer Kammer mitgetheilt worden. Herr Bicevorsteher Krause bemerkt zur Er läuterung, daß in der fraglichen Angelegenheit wohl geklagt worden sei, man Hab« sich aber direct an die Regierung gewendet und hoffe von dort aus günstige Nachricht. 3) Auf eine Aufforderung de- Stadtrath» zur Ernennung dreier Mitglieder der Kammer in die bchusS Berathung de» Statut- für ein gewerb liche« Schiedsgericht niedergesetzte gemischte De putation, hat die Kammer durch Circular abge Bekanntmachung. Der a« L Mat d». IS. fällige zweite Teruita der Grundsteuer ist nach c. Jahr erlassenen Ausführungsverordnung vom 29. best. Mon. der mit zum Gesetze vom 25. Juni vor Zwei Pfennige« ordentlicher Grundsteuer von jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre SteuerbetrLge nebst de» städtische« Gefällen au 2,» Pf von der Steuereinheit vo« genannte»» Lage ab biS späteste«- I- Lage «ach deiuselbea an die Stadl-Steuer-Einnahme hier — Ritterstrciße 15, Georgcnhalle 1 Treppe recht- — zu bezahlen, da nach Ablauf ver Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintrelen müssen Leipzig, am 2«. April 1875. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Da- 17. Stück de» diesjährigen ReichS-GesetzblatteS ist bei un» eingeganaen und wird hi» z^« 27. diese-Mo«atS auf dem RathhauSsaale öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 1v7t. Verordnung, betreffend die Einberufung de» BundeSrathS. vom 4. Mai 1875. Leipzig, den 10. M»i 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr Georgi. Cerutti. Bekanntmachung. " Die für dieses Jahr in Aussicht genommene Beschleust»»« der Dorotheenstraste, der lkolounadenstraste (bis zur Kreuzung mit der Alexanderstraße) und eines TheilcS der Alexander» straste (von der Colonnadenstraße bis zur Kreuzung mit der Promenadenstraße) macht die theil- weise Sperrung dieser Straßentracle vom Ende Mai ad während eines längeren Zeitraum» nothwendig. Hierauf werden schon jetzt die Besitzer und Bewohner der betreffenden Grundstücke hingewiesen mit dem Veranlassen zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten während de» SchleußenbaueS ehebaldigst die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und namentlich für rechtzeitige Grubenräumung und dergl. besorgt zu sein Leipzig, am 8. Mai 1875. De- Rath- Bau-Deputatto». Bekanntmachung. Die Ersteher von Hölzern in dem städtischen Waldreviere Connewitz werden hierdurch aus- aesordert, ungesäumt d»S erstandene Holz abzusahren. Gegen die Säumigen werdcn die LicitationS- bedingungen unnachsicbtlich in Anwendung gebracht werden. Leipzig, am 7. Mai 1875. Des Rath- Forst-Devutatton. Bekanntmachung. Die Formulare I bi- V, welche in Gemäßheit der Verordnung de- Königlichen Ministerium de» Innern vom 20. März d. I. zu dem ReichSimpsgesctze künftighin in Anwendung kommen, liegen für die Herren Aerzte in der RathSwache zum Abholen bereit. Leipzig, den 8. Mai 1875. Der StadtbeztrkSarzt. vr. H Sonnen kalb. Fortbildungsschule für Mädchen. Die städtische Fortbildungsschule für au» der Volksschule entlassene Mädchen wird nächste Mittwoch, den 12. Mai, Vormittag 10 Nhr im Saale der 1. Bürgerschule eiöffnet werden. Anmeldungen, welche auch von Seiten Derer zu geschehen haben, welche bereits früher ihre Geneigt heit zum Eintritt erklärten, nimmt der Unterzeichnete von heule an biS zur Eröffnung der Schnle Vormittags 10 bi- 12 Uhr und Nachmittag» von 2 bis 4 Uhr m der l. Bürgerschule entgegen. Bei der Anmeldung ist ein EntlassungSzengniß der zuletzt besuchten Schule bcizubringen. Leipzig, den 7. Mai 1875. Dirrctor I-eln»««. Oeffenlliche Sitzung der Gewrrbekammer zu Leipzig. Am 4. Mai 1875. lizrsordnung: I) Vortrag der Reaistrande. 2)Mit- ihrilmig über v,e in F»lqe einer Anfrage drr Zittauer Lrittidekammer angesrrlltrn Erörterungen üaer die dm Nntstellern zur Wiener Wellausstellung angeson» neuen Kosten. 3) Rittbeilung über die Wahl dreier Mitglieder zur Berathung des Statuts über gewerb lich« SchirbSger chte. 4) Mittheilung über die erfolgte tzrnrmiung geeigneter Persönlichkeiten zur Berathung de» risenbahiifrachttarlf». 5) Mittheilung über die usdlgte Wahl eines Preisrichters zur Dresdener »rUftellung. Kl Ausschußgutachten über «ine Eingabe bet Fabrikanten Herrn Heinrich Dietz in Leipzig, die Mängel der Livilrechtspflege betreffeno. ?) Ant>ag Hem» Reichert- über Emfühnmg der Rechnung nach .Zehnern" statt des biShe: üblichen „Dutzend". 8) Eventuelles LuSschußzutachten über verschiedene La» träge auf Abänderung der Gewerbeordnung betreffend. Unter dem Vorsitze de- Herrn Stadtrath Häckel fand am 4. Mai Nachmittag 6 Uhr eine öffent liche Sitzung der Gewerbekammer im Saale der rsten Bürgerschule hier statt, l) Bon den sehr zahlreichen Eingängen zur iReaistrande, bestehend zumeist auS Zuschriften von IBehörden und auswärtigen Kammern, und welche ltheilS durch da» Bureau der Kammer entsprechende lErlediqung gesunven haben, veranlassen folgende Izivei Zuschriften eine kurze Debatte. L. eine Ein- jladulig der Chemnitzer Handels- und Gewerbe kammer zu einer am 2l. April d. I. stattge lbabten Versammlung der Spinn-, Web- und Wiikbranche, Behufs Einführung einer einheit lichen Garnnumerirung. Die Kammer hatte auf Vorschlag de» Herrn Vorsitzenden durch Circular- abstimmung Herrn Reichert als Delegirten zu dieser Versammlung ernannt, dieser hatte aber, darch anverweite Geschäfte abgehalten, der Ver sammlung nicht beiwohnen können. Die von demselben aus Anfragen de» Vorsitzenden der I Kammer ertheilte Auskunft wurde für. genügend erachtet, umsomehr als Herr Reichert hervorhob, daß die Frage der einheitlichen Garnnumerirung > weniger in da» Gebiet der Gewerbekammer als vielmehr da- der Handelskammer einschlage, b Der Vorstand de» Museum für Völkerkunde theilt der Kammer in einem sehr ausführlichen stimmt und sind die Herren Häckel, Klemm und Werner erwählt worden. Herr Klemm spricht bei dieser Gelegenheit sein Bedauern aus, daß diese ganze Angelegenheit noch nicht zum Abschluß gekommen sei und hofft, daß man m Leipzig nicht tanger zögern werde, da- schon seit Jahren be- rathene Statut endlich praktisch «nzuwenden. In vielen Städten, die erst viel später an die Bearbeitung eine- Statuts gedacht hätten, als Leipzig, seien die Schiedsgerichte schon in voller Thätigkeit, es «üffe deshalb auch bei un» die Sache energisch betrieben werden. Herr Bice vorsteher Krause bemerkt, daß eS nicht an gutem Willen gefehlt habe, die Sache sei namentlich dadurch verzögert worden, daß man ein Gesetz vom Reiche erwartet habe, er glaube die Ver sicherung geben zu können, daß die Angelegenheit jetzt energisch betrieben werde. 4) Auf die Aufforderung de» Ministeriums de» Innern, eine Anzahl geeigneter Persönlichkeiten auS dem Bezirke zu benennen, welche bei Be rathung der Eisenbahntariffrage mit zugezogen werden könnten, sind von der Kammer die Herren vr. Heine in Plagw'tz, Dampsmühlenbesitzer Elsenreich in Neuschöneseld, Spediteur Moritz Merfeld in Leivzig, Holzhändler Moritz Köhler in Reudnitz, Faorikant Karl ^Reißmann in Plag witz und Kohlenhändler G. Sonntag in Leipzig dem königlichen Ministerium benannt worden. 5) AlS Preisrichter zur Ausstellung in DrcSven ist Herr Vorsitzender Sladlrath Häckel von der Kammer ernannt worden und hat die Wahl dieses Ehrenamtes angenommen und Gewährung einer etwaigen Entschädigung sür Zeitoersäumnitz abgelehnt. 8) Herr Rudlofs berichtet NamenS de- Aus schusses über die von dem Lacksabrlkant Herrn Heinrich Dietz in Leipzig an die Kammer gerich tete Zuschrift wegen Abbestellung der Mängel in der Civilrechtspflege. Der Ausschuß hat nicht verkannt, daß die Anschauungen Herrn DietzeS viel BeherzigenSwcrtheS enthalten, schlägt aber unter Berücksichtigung de» Umstände«, daß die ausgesührten Beschwerdepuncle so bekannte Dinge betreffen, daß man annehmen müsse, daß diese Uebelständc auch den Mitgliedern de» Reichstag» recht gut bekannt seien, so wie mit Hinblick aus die dermalen bevorstehende Umänderung de» Civil- proceßversahren- durch daS Reich der Kammer vor, von einer besonveren Befürwortung der Dietze'schen Zuschrift beim Reichstage abzusehen, dieselbe aber vorkommenden Falls als schätzbares Material zu benutzen. Dieser Vorschlag wird ohne Debatte zum Beschluß erhoben und hierauf 7) durch Herrn Klemm Namens deS betreffen den Ausschusses übslc die von der Hamburger Kammer gemachten Vorschläge behufs Abänderung deS Tit. VI. der Gewerbe-Ordnung Bericht er stattet. Dieser Tit. VI. handelt in Abschnitt II. von „neuen Innungen" und stellt als obersten Satz aus: „Diejenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe selbstständig betreiben, können zu einer Innung zusammentreten." Nach dem Borschlage der Hamburger Kammer soll dieser Satz dahin abgeändert werden, daß alle diejenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe betreiben — selbstständig oder als Hilfs arbeiter — zu einer Innung zusammentreten können. AlS Hauptmotiv zu diesem Abänderungs vorschläge wird angegeben, daß der unleidliche Zu stand zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wie er heutzutage vorliege, nur durch ein der artiges Hand in Hand gehen beider Nassen, die sich jetzt gegnerisch gegenüber ständen, beseitigt werden könne. Der Ausschuß hat sich, wie in dem schriftlich Übergebenen sehr ausführlichen Berichte dargethan ist, in eine Majorität (die Herren Klemm und Reichert) und eine Minorität (Hr. Werner) gc- theilt, von denen die Majorität vorschlägt: ..die Kammer wolle dem von der Hamburger Kammer gemachten Vorschläge im Princip zuftimmcn", während die Minorität „Ablehnung deS gemuckten Veränderungs vorschlags" vorschlägt. Der Ausschuß hatte nun, um sich erst zu ver- aewiffern, ob d,e Kammer überhaupt mit der Principsrage einverstanden sei oder nicht, einen Vorbericht über diese Frage selbst erstattet, in welchem die Majorität die Ansichten der Ham burger Kammer vertritt, während die Minorität diese Austastung als eine bloS ideale und practisch undurchführbare verwirft. Dieser Gegenstand giebt in der Kammer zu