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Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. LrNull», ,a» -rpetltt-a Johannisgaffe 33. Berantw. Rcdacteur Fr. Hiittnrr. Sprechstunde d. Redaction Bonnttiag» von N—» Utr Nachmittag» vo« »—» Udr- Annahme der für die nächst- folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 3 Uhr Nachmittags. an Lonn- nnd Festtagen früh bis '/,9 Uhr. Filiale für Ziiseratenannalime: Ltto Klemm, UniversitätSstr. 22, Louis Lösche, Hainstr. 2>, Part. eipMer TaMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage 11,800 zl»»>aeme>>t»»rrt» vierteljährlich 1 Lhlr. 15 Rar., incl. vrüigerlohu I THlr. 20 Ngr. Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbeförderung 11 Mr. mit Postbesvrdrrung 14 Thlr. Znserale 4gespalteneBourgoiSzeile1'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem PreiSverzrichniß. Neciamra -«ler d. Nrdacttonosklch die Spallzeile 8 Ngr. Inserate sind stets an d. Lrpedttioir zu senden. 180. Donnerstag den 9. Juli. 1874. Bekanntmachung. Die zeitherige Einrichtung, daß Meister und Arbeitsgeber alle ihre Gesellen und GewerbS- aehülfen mit sog. Arbeitskarten hier an-, resp. abzumelden hatten, so daß der Geselle oder Gc- hülse bei jedem Arbeitswechsel Karten vom zeitherigen und vom neuen Arbeitsgeber hier zu pro- duciren hatte, steht mit der neuern Gesetzgebung nicht mehr völlig im Einklänge. Es hat daher von jetzt an jeder Meister oder Arbeitsgeber seinen Gehüsten nur dann binnen 24 Stunden hier anznmelden, wenn dieser zugleich bei ihn» wohnt, und ihn binnen gleicher Frist hier abzumelden, wenn er die Wohnung verlassen hat. Der Geselle oder Gewerbsgehülfe hat den Arbeit«- und Wohnungs-Meldezettel deS Arbeitsgebers binnen obiger Frist hier zu produciren, worauf ihm ein Gewerbsgehülsen'Anineldeschei« für die Zeit seines hiesigen Aufenthalts ausgehändigt, resp. der bereits ihm früher ausgefertigte mit neuem Wohnungsvermerk versehen wird. Die Gewerbsgehülsen, rvelche beim Arbeitgeber nicht wohnen, haben beim Antritt, spätestens binnen 24 Stunden nach demselben einen Meldezettel ihres Logiswirths und eine Arbeitsbescheinigung hier zu produciren, worauf auch ihnen der vorgedachte GewerbsgehÜ lsen-Anmeldeschein ausgehändigt wird. . ' Im Uebrjgen aber verbleibt eS bei den in der Bekanntmachung vom 7. Mai 1872 enthaltenen Meldungsvorschristen und Strafbestimmungen, soweit erstere nicht durch Vorstehendes einer Beschränkung unterliegen. Leipzig, am 7. Juli 1874. Das Polizetamt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung. An dem Thoma-gyrnnasiun» hicrselbst soll sobald als möglich und spätestens zu Michaelis dieses Jahres ein Oberlehrer für den Unterricht in der Mathematik und den dtatarwiisen- schaften niit dem Jahresgehalte von 950 Thlr. (einschließlich 50 Thlr. Jnspectionsgcbühren) an- gestellt werden. Geeignete Bewerber werden hierdurch ausgcsordert, ihre Gesuche nebst den Zeugnissen und einem kurzen Lebenslaus baldigst bei unS einzureichcn. Leipzig, den 3. Juli 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Wilisch, Ref. Bekanntmachung. In der Sebastian Bach» und Hillerstrafte sollen Schleußen III. Classe erbaut und diese Arbeiten einschließlich der Materiallieferung an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Diejenigen, welche diese Arbeiten zu übernehmen gedenken, werden hierdurch aufgefordert, die Kostenanschläge, Bedingungen und Zeichnungen im Rathsbauamtc einzusehen, und ihre Offerten daselbst unter der Aufschrift: „Schleußen i« der Westvorstadt" biS de» 18. d. Mts. AbendS 8 Uhr unterschrieben und versiegelt abzugebcn. Den 2V. Juli Vormittag- 11 Uhr sotten diese Offerten an RäthSstelle geöffnet werden und steht eS den Submittenten frei, bei der Gröffnung zugegen zu sein. Laipzig, den 6. Juli 1874. Des RathS Bau-Deputation. ch Leipzig 8. Juli. Bekanntlich hat das hiesige Königliche Handelsgericht inseinerEigenschaft als Firmcnb ehörde seit dem 12. v. M. für die im Art. 13 des deutschen Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen, die Einträge in das Handels register betreffenden Bekanntmachungen an Stelle des hiesigen Tageblattes das neue Amtsblatt, die Leipziger Nachrichten, gewählt und es ist seitdem die Streitfrage aufgeworfen worden, ob es statt haft sei, eine derartige Aenderung im Lause eines Jahres vorzunehmen. Läßt sich nun auch für die Verneinung dieser Frage die Bestimmung m Ar- tikel 14 Abs. 2 des Hand.-Ges.-B. für sich allein betrachtet nicht geltend machen, weil dieselbe ihrem Wortlaute nach nur den Fall betrifft, wo eine derartige Aenderung der Natur der Sache nach — wenn nämlich das betr. öffentliche Blatt im Laufe des JahreS zu erscheinen aushört — eintreten muß, während jene Gesetzesstelle Nichts darüber enthält, ob die Aenderung in einem an deren Falle eintreten darf, so glaubt man doch . aus den bei der Abfassung des Handelsgesetzbuchs gepflogenen, in den Protokollen über die Nürn berger Confercnzen verlautbartcn Erwägungen entnehmen zu dürfen, daß die Ansicht des Gesetz gebers allerdings dahin gehe, es solle eine Acnde- rung der gedachten Art nur in dem im Art. 14 Abs. 2 vorgesehenen Falle vorgenommcn werden. Jedenfalls ist die hier einschlagende Frage eine bestrittene, und mit Rücksicht hieraus erscheint es mindesten- aus Zweckmäßigkeitsrücksichtcn geboten, die in Rede stehenden Bekanntmachungen, welche gegenwärtig außer in der Leipziger Zeitung in dem genannten Amtsblatte veröffentlicht werden, während deS lausenden Jahres auch in dem neben der Leipziger Zeitung seit Anfang dieses Jahres hierfür benutzten Leipziger Tageblatte forterscheinen zu lasten, beziehentlich sie in demselben für die Zeit'vom 12. v. M. gerechnet nachträglich zu veröffentlichen. Die Füglichkeit hierzu ist um so mehr geboten, als zwar das Leipziger Tageblatt seit der oben angegebenen Zeit bekanntlich nicht mehr Amtsblatt deS hiesigen Köniql. Bezirksge richtes ist, die Veröffentlichung der fraglichen Be kanntmachungen aber außer in der Leipziger Zei tung nicht unbedingt in dem „Amtsblatte" zu ge schehen hat, sondern auch in einem anderen „öffentlichen Blatte" erfolgen darf, wie denn auch der neuerliche Beschluß des Handelsgerichts sich auf eine Anordnung des Königlichen Ministeriums der Justiz gründet, welche von Aufsichtswegen er lheilt worden ist, nachdem das Ministerium von der Vornahme der gedachten Aenderung Kenntniß erlangt hat. Aus Sta-t und Land. * Leipzig, 8. Juli. Die „National-Ztg." ver öffentlichte »n diesen Tage eine Dresdner Cor- respondenr, welche den unfern Lesern bereits be kannten Rücktritt des bisherigen Bicepräsidenten des Ober-Appellations-Gerichts v. König be spricht. und die officiöse „Norddeutsche Allg. Ztg." verleiht dadurch, daß sie den betr. Artikel nach träglich wiederqiebt, demselben eine höhere Be deutung. Es heißt da u. A.: Der Rücktritt des Herrn v. König von seiner Stelle, der er seinem Alter und seiner geistigen Kraft nach noch wohl hätte verstehen können, hat die Aufmerksamkeit auf diesen Mann und die Beweggründe seines Entschlusses gelenkt. Herr v. König gehört als Mitglied der Ersten Kammer zu den sehr wenigen adeligen Mitgliedern dieses hohen Hauses, welche unbeschadet einer cvnscrvatlven Gesinnung im besten Sinne doch den Anforderungen der Zeit sich nicht verschließen. Ja man mutz leider sagen: er stand unter seinen StandeSgenosten in dieser Beziehung nahezu einzig und darum nicht bloS vereinsamt, sondern auch wohl vielfach angefochten und gehaßt. Auch soll er — früher wenigstens - eben deshalb manche Kränkung und Zurück setzung in seinen amtlichen und in geselligen Be ziehungen erfahren haben. Er war als Referent über die famosen Verordnungen zur Ausführung des Reichsstrasgesetzbuchs Derjenige, der mit anerken- nenswerthester Unabhängigkeit sich gegen diese Verordnungen als unvereinbar mit den Jnten- onen der ReichSgefetzgebung erklärte, namentlich gen die eine, welche geradezu gegen das eichsgesetz eine Bestimmung enthielt. Obgleich er dabei von dem damalmen Präsidenten deS Ober-AppellationsgerichtS, vr. Eickel, in ehren haftester Weise »nterstützt wurde, ging doch die sehr regierungs- und wenig reichsfreundliche Erste Kammer mit großer Majorität über die rechtlichen Scrupel dieser hohen Gerichtsbeamten zur Tages ordnung über und genehmigte eifrigst, was der Justi Minister I)r. Äoeken in seiner Weisheit ge- than. Die Folge war, wie jene beiden Herren vorausgesagt, daß bei der ersten Gelegenheit, wo die betreffende landesgesetzliche Bestimmung prak tisch zur Anwendung und im Wege der Appellation die Frage an den höchsten Ge richtshof kam, dieser die gegen das Neichs- gesctz verstoßende Bestimmung für eben des halb null und nichtig erklärte — eine Ent scheidung, die damals im Lande ebensoviel Befrie digung und Achtung vor der Unabhängigkeit des höchsten Gerichtshofs als in den maßgebenden Kreisen und unter der Camarilla Entrüstung und Erbitterung hervorrief. Die Regierung mußte natürlich die betreffende Verordnung zurückziehcn. Männer von so unabhängiger Gesinnung »ird man in dem künftigen »bersten Reichsgerichtshof brauchen können, und in Sachsen giebt es deren leider auch unter den richterlichen Beamten nur wenige. Hoffentlich wird Herr v. König nicht auch seinem Sitze in der Kämmer entsagen; ge rade jetzt, wo er auch seiner äußern Stellung nach völlig ungeuirt dasteht, kann er dort wenig stens so vre! wirken, daß in nationalen und libe ralen Fragen eine wenn auch numerisch noch so kleine Minderheit ihr Votum gegen die in beiderlei Hinsicht immer weiter vom rechten Wege ab drängende Majorität und das dieser nur zu sehr nacbgebende Ministerium unerschrocken abgcebt. *L«ipsig. 8. Juli. Wir haben in den letzten Nummern sämmtliche für den 1. Oktober dieses Jahres neu angcstellte sächsische Bezirksschul inspectoren mitgetheilt. Zu berichtigen ist, daß der für den Bezirk Grimma angestellte Schul inspector nicht der Schuldirector vr. MöbiuS da selbst, sondern der namentlich in unserer Stadt durch seine frühere Wirksamkeit wohlbekannte Schulrath vr. Möbius in Gotha ist. Unter den sämmtlichen Ernennungen findet man eine Anzahl bekannter Namen, zum Theil aber auch solche, d,e bis jetzt in den weiteren Kreisen nur wenig gekannt sind. Es scheint, als ob sich da- Cultusministerium bei den Anstellungen von dem Vermittelungsprincip habe leiten lasten, denn eS haben thcilS freisinnige Männer, wie Grüllich in Löbau, theils auch ftreng- kircdlich gesinnte, wie Theilemann in Borna. Be rücksichtigung gefunden. Der Geistlichkeit ist eine Concession durch Anstellung mehrerer ihrer Mit glieder gemacht worden. Zu wünschen ist, daß die Wahl im Ganzen eine glückliche gewesen sein möge, denn es läßt sich nicht läugnen, daß die neuen Schulinspectoren von großem Einfluß auf die Entwickelung des Volksschulwesens sein können. Bedingung dabei ist. daß die Inspectoren stets das Ihrige zur Wahrung des Princips der neuen Schulaufsicht thun werden: Zurückführung des Einflüsse- der Kirche auf da- im neuen Volks schulgesetz vorgesehene Maaß. * Leipzig, 8. Juli. Am 5. Juli wurde in Bonn die diesjährige Generalversammlung der Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung eröffnet. Von bekannteren Mit gliedern bemerkte man die Reichstagsabgeordneten Miguel, Löwe-Calbe, Duncker, Siemens, vr. Neorgi (Leipzig), v. Sybel, Blum (Heidelberg), erner vr. Lindwurm. Lammers (Bremen), Seyf- ardt (Crescld) rc. Nach dem Geschäftsbericht be- rägt die Mttgliederzahl der Gesellschaft gegen wärtig 3123 gegen 2274 im vorigen Jahre. Da von entfallen auf Preußen 1534 Mitglieder, auf das Königreich Sachsen 535, auf Hest^n-Darm- stadt 353, aus Bremen 208, aus Hamburg 208, aus Bayern 60 rc. Durch Anregung der Gesell- chast wurden in» letzten Jahre 13 Fortbildungs chulen mit obligatorrschem und 18 mit freiwilligem ftesuch gegründet, 40 neue Bibliotheken errietet und von den Wanderlehrern 400 öffentliche Vor träge gehalten. Die Gesammteinnahmen der Ge sellschaft betrugen im letzten Jahre 35,225 Thlr., die Ausgaben 12,579 Thlr. Aus den Vortrag des Abg. Miguel wurde eine aus 6 Personen be stehende Commission gewählt, welche die nöthigen Schritte zur Umbildung der Gesellschaft in eine juristische Person zu thün hat. Eine sehr lebhafte Debatte entstand über das Thema: „lieber die Grundsätze bei Anlage und Benutzung von Volks- bibliotkckcn." Auf den Antrag des Prof. vr. Held (Bonn) wurde folgender Beschluß gefaßt: „1) die Versammlung erklärt, daß jede Verwaltung einer Vvlksbiblivthek nur Bücher nach sorgfäl tigster Auswahl und Prüfung, auch im Falle des Geschenkes, ausnehmen und sich insbesondere vor Zufluß schlechter oder doch werthloser Maaren hüten soll; ferner daß auf Vervollständigung der klassischen Literatur deutscher Sprache vor Allem Gewicht zu legen ist; 2) die Versammlung fordert den Central-Ausschuß aus, die Zusammenstellungen sämmtlicher Volksbibliotheks-Kataloge eifrig fort zusetzen, sowie Gutachten von Sachverständigen Uber empfehlenswerthe Bücher aus einzelnen Fächern zu veranlassen und überhaupt die weitere Ausbildung von Muster-Katalogen für Vereine verschiedener Größe Sorge zu trägen." c5 Leipzig, 8. Juli. Der Ausmarsch der Schüler des Gesammtgymnasiums nach Connewitz, welcher nach der gestrigen Feier stattsand, inachte einen sehr guten Eindruck und verlief in der ungestörtesten Weise. Mit festlich bewegten Herzen und unter den Klängen der Musik zogen die Festgenosten in den freundlich geschmückten Garten der „Goldenen Krone" ein, welcher für solche Sommervergnügungen sich als ungemein passend erweist. Zu Mittag vereinigte ein Mahl im Saale die anwesenden Eltern, Lehrer und Schüler, wobei cs an heiteren und ernsten Toasten nicht fehlte. Direktor vr. Kühn ließ die Schule leben, welcher er ein glückliches Gedeihen für alle Zukunst wünschte, vr. SamoStz feierte die Verdienste des gegenwärtigen Leiters der Schule, und brachte demselben ein Höcb. Außerdem erklangen noch Trinksprüche auf die Eltern der Zöglinge (vr. Kleins, auf die ältesten Lehrer, den Gründer u. s. w. Nach dem Festmahle begannen die Spiele im Garten, und die Preise, welche sich die Zög linge beim Vogelschießen, Scheibenschietzen, Kegel schieben rc. erwarben, waren zum Theil recht werthvoll und nützlich. Während des munteren Treibens im Garten unterhielt das Musikchor die Anwesenden durch anmuthige und gefällige Bor träge. Der Abend ward noch durch ein Tänzchen und durch Feuerwerk verschönert, und so konnte auch dieser Theil des Feste-, der namentlich El tern und Lehrer, wie Lehrer und Schüler in schöner Harmonie vereinigte, als gelungen bezeichnet werden. — Auf Ansuchen de« Herrn Geh. Raths von Wächter, Erccllcnz, ist Demselben für das nächste Wintersemester Dispensation von der Ab haltung von Vorlesungen ertheilt worden. — Dem Vernehmen nach sind die Wahlen für die neue Schulbeaufsichtigung des Landes von den vier Vorständen angenommen worden. „Zwick, n Nord- Es würde sich die Thätigkeit der einander gleichgestellten Herren also vcrthcilcn: Geheimrath vr. Gilbert inspicirt die Gymnasien des Landes, Geheimrath vr. Schlömilch die Realschulen Sach sens, Geheimschulrath vr. Bornemann die Semi- narien für Lehrer und Lehrerinnen (wohl auch die höheren Töchterschulen) und Geheimschulrath Kockc l (früher Direktor am Seminar zu Friedrichstadt- Dresden) die Volksschulen im Lande. Unter Letzterem stehen die Bezirksschulräthe deS Landes. — Die reichsseindliche „Debatte", welche kaum erst in Dresden zu erscheinen begonnen, ist bereits wieder verduftet. Ihr Erscheinen ist „auf vierzehn Tage sistirt", und wenn diese vorbei sind, wird es wohl bei der fernerweitcn „Sistirung" verbleiben. — Wie die „Dresdner Bant" mittheilt, hat sich erfreulicherweise ergeben, daß die Unter schlagung Hertels nur 5000 Thlr. beträgt; die Coupvn-Casse hat der saubere Vogel nicht berührt. — In Wildenfels traf, wie das Wochenbl." mitthcilt, am 4. Juli ein von West kommendes starkes Gewitter unter be deutenden Ncgenströmen sowie heftigen! Hagel- und Schloßcnwcttcr aus. Namentlich hat das selbe die Fluren, sowie die Gärten und Fenster in Wildenscls, Härtcnsdorf und Zschocken heim gesucht. Hagelstücke kamen in der Größe eines Hühnereies in dichter Maste und sielen 7—8 Mi nuten unaufhörlich nieder. In Härtensdorf und Zschocken ist das Getreide zum größten Theile zusammengcknickt und an Kartoffeln, Kraut und in den Gärten beinahe alles losgcschlagen; Fenster scheiben hat es ganz besonders viel rn Härtens- dors demolirt. Ferner berührte das Unwetter die Ortschaften Culitzsch, Haslau,'Wilkau, Cunners dorf, Vielau, einen Theil Neinsdorf stark und hat dort ebenfalls bedeutenden Schaden an den Fen stern, Feldern und Gärten angerichtet, sowie in Cainsdorf, Maricnhütte und Planitz besonders viele Fensterscheiben zertrümmert, im Planitzer Schlöffe allein Über 300. In Haslau wurde ein 10jähriger Knabe durch Blitzschlag betäubt. Am vorigen Sonntage früh gegen r/,4 Uhr brach in dem mit Stroh gedeckten Wohnhanse des Handarbeiters Große inWeigsdorfb« Bautzen Feuer aus, welches so schnell und mächtig um sich griff, daß die im Schlafe überraschten Bewohner nur stieben mußten, um das Leben zu retten. Als anscheinend Alle das Haus Verlusten, ver mißte Große seinen 8jährigen Enkelsohn, welcher im Schreck und in der Verwirrung vergessen worden war. Ohne Zögern stürzte er zurück in das brennende Haus, um den Knaben zu retten. Allein es gelang ihm nicht, und er selbst ver mochte den Ausweg nicht wieder zu erreichen und fand mit "feinem Enkel den Tod in den Flammen. An Mobiliar ist gar Nichts gerettet worden. Uebcr die Entstehungsursache ist Ge naueres nicht bekannt, doch glaubt man dieselbe in mangelhafter Anlage deS Backofens, in welchem Abends zuvor noch gefeuert worden war, suchen zu sollen. - ' — Der Kaiser von Rußland ist am Diens tag Nachmittag 2 Uhr in Dresden eingetroffen. im Leipziger Balmhose von Sr. Majestät den, Könige und dem Prinzen Georg empfangen und nach Pillnitz geleitet worden. Vor de« Bahnhöfe war eine Schwadron Reiter, ans der Eisenbahn station Niedersedlitz und in Pillnitz Ehrencompag- nien ausgestellt. In Pillnitz fand um 4 Uhr Tafel „in Civil" statt und um 6 Uhr setzte Kaiser Alexander die Reise nach Warschau fort. Bei der Einfahrt in den Scbloßhof zu Pillnitz wurden die Pferde vor dein Wagen der höchsten Herrschaften scheu und konnten erst im Schloßgarten ausge halten werden, nachdem der königl. Leibjäger ge stürzt war. § ! j ^ !s