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G Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Urbacil»» und Lrpkdilioo Johannisgassc 33. Verantwortlicher Redacteur Kr. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redaction Vormittag« von 1l—12 ubr «achmttlag« oon 4 —L Uhr. Annahme der für die nächst- folgende Nummer bestimmten Anserate an Wochentagen bis 3 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen früh bis '/«9 Uhr. Za den Filialen für Ins.-^nnakme: Otto Klemm. Universitälsstr. 22, LouiS Lösche. Hainstr. 2t, part. nur bis V«3 Uhr. LkM stk PvMk, LocalMichtk, Handels- and GeschäsMML. ««slage 13,600. Adounementaprei, Viertels. 4»/, Mt., nicl. Bringerlohn 5 Mk.» durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne stummer 30 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbeförderung 36 Mk. mit Posibesörderung 45 Mk. Inserate Igesp. Bourgeois;. 20Pf. Größere «chriften laut unserem Preisverzeichnitz. — Tabellarischer Lay nach höherem Tarif. Leclaine» nnlcr dem rredactionslirich die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Srpc-Itlon zu senden. — Rabatt wird nickt gegeben. Zahlung prsennmerruxto oder durch Postvorschuß. W 3Ü7. Mittwoch den 3. November. 1875. Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, den Zuschlag der am 28. Augui. d. I. zur Bermiethung versteigerten EafH, »»d -äeftaurattonSloealttät»« d»S »eue» TtadttheaterS ahz«leh»en, e»t- lass»« deshalb sä«»tltche Bieter in Gemäßheit der BersteigerunqSbedingunaen hiermit ihrer Gebote und beraumen zugleich zu der vo« I. September 1876 ab auf 8 Jahre an den Meistbietenden zu erfolgenden Bermtethung der obenqedachten Loealitäte» des EafH mit Eoudttorei und der Resiauratto« in den beide» PavtllouS de» »eue« StadttheaterS einfchlreßlick de» BiiffetS und der Terrasse nebst E**golaplä'tze» hinter dem Theater ander- weiten Bersteigerung«lermin an Rath-stelle auf DouuerStag de« A. -tovrmber d. I. Vormittag» IR Uhr a«, indem wir zur Uebernahme eine» derartigen Etablissement» geeignete Mlethlustige. welche sich auf Verlangen darüber sowie über ihre persönlichen Verhältnis^ nnd Zahlungsfähigkeit genügend au»z«weisen haben, hierdurch auffordern, sich im Bersteigerungstermine pünktlich zur angegebenen Stunde einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Versteigerung wnd geschlossen werden, sobald nach dreimaligem AuSrufe ein weitere» Gebot nicht mehr erfolgt. Die Bermiethung«- und Bersteigerungsbedingungen nebst MiethvertragSentwurs und Jnventarium liegen zur Einsichtnahme bei ur>S au» und wird noch besonder» daraus hingewieseo, daß der große Gaal in der 1. Etage de» östlichen Pavillon» (jetzt Biüardsaal) künftighin mit al» Theaterbüffet verwendet werden soll. Lripjig. den 15. October 1875. Der Math der Stadt Leipzig. Cer vr Georgi ierutti Gewölbe- Bermiethung. Da» im Erdgeschosse de« BdrseuOebä'ude» auf der StockbauS-Seite befindliche zweite Gewölbe vom Sa'zgäßchen au» nebst -Nederlaasraum unter der Terrasse soll vom 1. April 1876 a» a«f drei Jahre, also bi» zum 31. März 1870, und vo» da ab gegeu halbjährliche Küadtgaug anderweit an den Meistbietenden vermtethet werden. Wir beraumen hierzu Versteigerung»termin an Rathsstelle auf Mittwoch de» 17. diese» Mouat» Vormittag» 11 Uhr an und fordern Mielhlustige hierdurch auf, sich in demselben einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Versteigerung»- und Bermiethung» - Bedingungen können schon vor dem Termine bei uns eingesehen werden Leipzig, den 1. November 1875. Der Math der Stadt Leipzig. vr lkoch. Eerutti. Gemeinnützige Gesellschaft. * Leipzig, 2 November. Die Gemeinnützige Gesellschaft nahm am gestrigen Abend ihre regel mäßigen Winterversammlungen wieder auf. 2u feiner Begrüßungsansprache wie» der Vorsitzende, vr Gensel, auf die mit der Gründung der Gesellschaft beabsichtigt gewesenen Zwecke hin. Sie habe einmal gemeinnützige Einrichtungen in» Leben rnfen »nd fördern sollen, »nd D»e« fei ja auch geschehen, wie die Errichtung eine« Stipcndien- fond» für talentvolle «nbemittelte Knaben, die Errichtung de« Asyl« für Obdachlose rc. beweise. Zum Anderen habe man beabsichtigt, den in den gebildeteren Elasten in starkem Maße vorherr schenden Jndifferenti-mu« in öffentlichen Ange legenheiten zu brechen. Ob Die- gelungen, darüver könne man angesicht« de« nicht immer zahlreichen Besuche« der Mitgliederversammlungen in Zweifel sein. Der Redner theilte noch weiter mit, daß der Vorstand beschlossen habe, eine etwa« ver änderte Einrichtung dergestalt zu treffen, daß in Zukunft größere Borträge nur alle 14 Tage ge halten werden sollen, während an dem dazwischen liegenden VereinSabend jedeSmal kleinere Gegen stände znr Debatte gestellt werden. Vorträge seien für da« gegenwärtige Winter» Halbjahr in Aussicht gestellt von den Herren vr. Äavuasch in Dresden, den Reich«t»g«abge- ordneten Bölk, Schulze-Delitsch, Hänel »nd Prof. Mommseu in Halle An« de« Vorstande schieden au« die Herren Prof. vr. Goldschmidt »nd Prof, vr. Zarnike, Letzterer wegen überhäufter Beruf«- gefchäfte Was die Betheilignvg der Gesellschaft an der Feier de» 2. September betreffe, so sei die beabsichtigte Leranstaltnng eine» großen Kin derfeste» auf dem Rennplatz in Folge de» Wider, staube» der Lehrer gescheitert Die Kosten, welche der Gemeinnützigen Gesellschaft an» der Leran staltnng der sonstigen Festlichkeiten erwachsen, be tragen 15V2 welche durch die in Mitglieder- kreisen veranstaltete Sammlung mehr al» zur Genüge gedeckt wnrden. Der erste Gegenstand der Tagesordnung war die Niedersetzung einer Commission für die bevorstehende Stadtverordneten-Wahl. E» wurden zu Mitgliedern dieser Commission, welch« sich außerdem noch ergänzen wird, gewählt die Herren Buchbmdermeister Fritsch«, Direktor Wach-mnth, Felir List »nd Buchhändler Kirchhofs. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung be stand au» einem Vortrag de» Professor» vr. von Kriedberg über da» am 1. Januar 1876 in Kraft tretende Reichsgesetz, dievenrknndung de« Personen stände« und die Ehe sch ließ »ng betreffend. Der Redner bemerkte znnächst, daß durch da« neue Gesetz der Rechtszustand in ganz Deutsch- land wesentlich geändert werde. Schon im Jahr 1848 sei die obligatorische Eivilehe in die Grund rechte ausgenommen worden. Wenn sich zwischen dem Gesetz von damals »nd von hente eine ge wisse Aehnlichkeit ergebe, so seien doch die Motive, i« denen da» vene Gesetz entstanden, grnndver. ,.1-u-ieden. 9« Jahre 1848, wo die politischen Parteien noch in den Kinderschnhen steckten, war Stichwort: „Freiheit der Kirche." Man nahm Belgien mit seiner constitutionellen Ver fassung und der dortigen Eivilehe zum Vorbild. Heute ist von der „Freiheit der Kirche" keine Rede mehr. Die Mehrheit im Reichstag, welch« da» Gesetz beschlossen, hat dabei al- leitenden Grundsatz festgchallen, daß da« Individuum von der Kirche emaucipirt, daß e« der Nothwendig- keit enthoben sein soll, in irgend welche- Berhält- niß zur Kirche treten zu müssen. In Preußen gab eS vor Einführung der Eivilehe eine höchst bedenkliche Verwirrung der EherechtSzustänve. Da« ging so weit, daß gewissermaßen der König in seiner Eigenschaft al« LanveSbischof gegen den König revoltirte und Entschließungen gab, die eine Berläugnnng der landeSgesetzlichen Be stimmungen enthielten. Der Redner schilderte au-sührlich diese Ver hältnisse und betonte dann, daß diese Uebelstände auch in den andern dentschen Ländern vorhanden seien. E« erscheine überan« kurzsichtig, wenn, wie e« geschehen, in dem oder jenem Landtag versichert werde, e» liege keine Nothwendigkeit znr Einfüh rung der Eivilehe vor. Solche Bemerkungen könnten nnr al« A»«fluß de« partikularen In teresse«, einer beschränkten KirchthnrmSpolitik gel. ten. Bon vielen Vertreter» de« geistlichen Stande« werde die Eivilehe dadurch z» verdächtigen ge. sncht, daß man fie als ein Product der franzö sischen Revolution anßgeb«. Ganz abgesehen da von, daß diese Revolntwn manche» Gute zu Wege gebracht, sei aber erwiese«, daß bia Livüeh« gar icht» »it der Erhebung vou 1788 zu thnn Hab«. Fernere Klagen seien, daß in großen Städte» eine Menge von Personen die kirchliche Trannng nicht nachsnchen würden. Diese Klagen könne «au absolut nachsnchen würden Diese Klagen könuemau absolut nicht verstehe«. Sei e» denn nicht ein besserer Zu- stand, wenn Personen, die nicht kirchlich denken, nun auch nicht dnrch Gewalt dazu «Vorhalten werden, in die Kirche z» kommen? Mißbrauch werde auch mit de« Ramen „chrMich" Atzt der Ehe- schließnng getrieben. Eine besondere Christlichkeit der Ehe »» definiren habe keinen Ginn, denn die zwischen Christen geschloffenen Ehen kö»»en nicht allem da» Privilegium auf Sittlichkeit in Anspruch nehmen. Zwischen den Juden besteht beispiels weise ein gute» eheliche» Zusammenleben. Die kirchliche Eheschlirßnng gelangte erst in der Mitte de» 16 Jahrhundert» zur Geltnng. Aber von Denen, die sie «„führten, war nicht beab sichtigt, ihr einen ausschließlich kirchlichen Charakter auszudrücken. Der Geistliche sollte dabei sein, aber nnr al» Zeuge. Al» die Eivilehe in Frankreich eingesübrt »nrde, hatte ber Papst kein Wort de» Widerspruche». Und anch im Jahr 1848 erhob die oUramontave Partei keinen Ein spruch. Roch weit geringere Veranlassung zum Protestiren habe die evangelische Kirche^ indem die Ehe kein Sacrament sei «nd somit in den Bereich der Staat<competevz gehöre. Wir wür den mit den Errungenschaften der Reformation brechen, wenn wir die Eheschließung für eine Sache der Kirche erklärten. E» »erde dem Gesetz ferner vorgeworfen, daß e» auch daz» beitrage, die Taufe abzuschaffen und ein neue« Heidenthnm heranzuziehen Dugeaen sei wieder emzuhalten, daß die Kirche keine Einbuße dadnrch erleidet, wenn sich Leute von ihr wenden, die nicht kirchlich denken. Die Taufe an sich übe keinen Einfluß aus die sittliche Er Ziehung de» Kcnde« au». Der Redner erläuterte nun noch die Bestiin- mnngen de« Gesetze«, welche da« heirath«säh'ge Alter, da« väterliche Einwilligung-recht, die Ehe- hinvermfse »nd die Ehescheidung betreffen. Er gedachte mit beredten Worten namentlich de« schmählichen Mißbrauch«. welchen die katholische Kirche mit den Ehehindernissen und den sogenannten Dt«pensen, die sie in diesen Fällen in der Regel für schwere« Geld zu ertheilen pflegt, getrieben hat, und der Mißstände, die in dieser Beziehung insbesondere in Bayern noch bi- in »nsere Tage bestanden haben. Nachdem der Redner am Schluffe seine« ausgezeichneten, mit rauschendem Beifall aufgenommenen Bortrage-noch daraus hingewiesen, daß da« Gesetz auch den katholischen Geistlichen die Heiratb gestatte, bezeichnele er dasselbe in jeder Beziehung al« einen bedeutenden Fortschritt unsere« dentschen Staat«- und Culturleben«. An den Bortraa knüpfte sich eine lebhafte Debatte. Herr Pastor Dreydorfs fand einige Bedenklichkeit in den Stellen de« Gesetze«, welche von einem gewissen Grade ab die Ehe zwischen verwandten gestatten. Der Referent entgegnete, daß die Statistik in dieser Beziehung noch keinen Anhalt biete, um ein Ehehinderniß festsetzen zu können Herr Scharf fragte an, ob da« Gesetz keinen Anhalt biete, »m gewissen bereit« hervor tretenden Bestrebungen der Kirche, Kirchenstrasen für die von der kirchlichen Trauung Absehenden einzuführen, wirksam entgegen zu treten. E« könne z. B. der Fall eintreten, daß ein in der Achtung der gesammten Bewohnerschaft hoch stehender Bürger, der in den Kirchenvorstand ge wählt worden, von der Kirche zurückgewiesen werde Herr Pastor Dreydorfs fand c« für richtig, daß der Staat nicht in die inneren Rechte der Kirche eingreife. Eine Schädigung der bürger lichen Ehre sei e« noch nicht, wenn Jemand von der Wohl zum Kirchenvorstand zurückgewirsen werde. Die Kirche müsse da« Recht haben, solche Leute zurückzuweifen, welche von dem ältesten kirchlichen Gebrauch absehen. Herr Götz glaubte, Schade entstehe nur, wenn die Berheirathung zwischen Verwandten sich wiederhole. Bei der gegenwärtigen lebhaften Be wegung in den GeseüschaftSschichten seien Be- denken nicht gerechtfertigt. Herr Schars fand sich durch Pastor Dreydorfs nicht widerlegt und meinte, gewiß werde e« eine Ehrenkränkung sein, wenn Jemand vom Taufstein zurückgewiescn wer den sollte. Herr Kirchhofs bekannte sich zu demselben Standpunkte wie er von Pastor Drey- dorff vertreten worden. Herr Juliu« Müller trat jedoch den geistlichen Gelüsten nach Kirchen zucht scharf entgegen und erklärte, e« sei mit Recht zu fragen, ob da» Gesetz stark genug sei, un« gegen die Drohungen der Geistlichen zu schützen. Nachdem die Herren Dreydorfs und Kirch hofs wiederholt ihre Anschauung vertheidigt und sie al« die Praxi- der reformtrten Gemeinden in Sachsen «klärt hatten, bemerkte Herr Professor v. Friedderg, daß über diese Angelegenheit im Gesetz Nicht« gesagt sei. Der Kirche werde wohl überlassen bleiben müssen, die Qualification Dessen z» bestimmen, der «n kirchliche« Ehrenamt ein- nehmen solle. Aber zweierlei Dinge möchten ans der anderen Seite doch anch zu erwägen sein. Einmal würben die Geistlichen nnr gut thun, die Saiten nicht allz» scharf anznfpannen, und zum Anderen dürfe der Geistliche nicht znm Polizei- oüttel Herabfinken, sondern etwaigen Ausschluß von einem kirchlichen Ehrenamt solle nur die or- ganisirte Kirchengemeinde selbst außsprechen. (All gemeine Zustimmung). Damit war die Debatte zu Ende geführt. Zur menschlichen Nahrung sind im Jahre 1874 verzehrt worden 6,641,347 Ctr. gegen 6,484,135 Ctr. im Jahre 1873 und 6,253,584 Ctr im Jahre >872. Die Steigerung de« Speisesalz verbrauch« hat also die Vermehrung der Be völkerung um ein wenige- überstiegen. Der Spe»sesalzverbrauch pro Kops der Be völkerung ist im deutschen Reiche nicht ein gleich mäßiger. Im Durchschnitt der Jahre 1872 bi« 1874 betrug derselbe vielmehr pro Kopf im nordöstlichen Deutschland 15,3 Psd, im nord westlichen Deutschland 16.0 Psd., in Süddeutsch land 17,1. Augenscheinlich spiegeln sich in diese« Zahlen die Gebräuche der Küche ab, welche im nördlichen und östlichen Deutschland mehr die Würzung der Speisen mit süßen Ingredienzen, lm Westen und Süden mehr mit scharfen Stoffe» vorschreibt. Da« gesammte Biererzeugniß de« deutschen Zollgebiete« im Jahre 1874 darf auf mehr al» 39 Millionen Hektoliter veranschlagt werden. Gegen da« Jahr 1873 bedeutet die« eiue An nahme von 3,7 Procent. Da aber die Zunahme diese« Jahre« gegen da« Jahr 1872 20 Procent betrug, ist da« Berhältniß der Production-- steigerung somit ein erheblich schwächere« ge worben. Eine absolute Abnahme der Biererzeugung er- giebt sich in der Provinz Schlesien, in den Rhein landen , im Hohenzollern'schcn, im Großherzog- thum Hessen, sowie nn Königr. Württemberg uud in Elfrß-Lothringen, vorzugsweise also in Obst und Wein erzeugenden Gegenden; e» läßt sich daher vermuthen, daß die Ernte der Jahre 187Z und 1874 aus diesen Rückgang in der Bier« Production von Einfluß gewesen ist In allen übrigen Verwaltungsbezirken hat aber eire mehr oder weniger erhebliche Mehrproduktion gegenüber dem Jahre 1873 stattaesunden. Für den Bierverbrauch pro Kopf der Bevöl kerung sind folgende allerving« auf nicht ganz sicheren Unterlagen beruhende Zahlen berechnet worden. Im Jahre 1874 betrug derselbe in Berlin 195.3 Liter und im dreijährigen Durchschnitt 192.3 Liter. In den nachbenannten Länder gruppen war derselbe im Durchschnitt der Jahre 1872 bi« 1874 der folgende: Ostpreußen, Westpreußen, Pommern und Posen 28,2 Liter. Schlesien, Reg.-Bez. Potsdam, Reg - Bezirk Frankfurt a/O. und die beiden Mecklenburg 52,0 - Die Provinz und da« Königreich Sachsen, Thüringen »nd Anhalt 109,3 - Hannover, Westfalen, Schleswig- Holstein, Lübeck. Lauenburg, Braun schweig «nd Oldenburg .... 44,4 - Rheinprovinz, Hessen-Nassau, Hoben- zollern, Großherzogthum Hessen . 67,1 - Königreich Bayern recht« de« Rhein« 250,0 - Königreich Württemberg .... 222,0 - Großherzogthum Baden .... 80,0 - Elsaß-Lothringen 45,7 - bezüglich der Eheschließungen, Geburten »nd rbrfälle ist e« ' - - - von geringerem Interesse, die ab halb einige Bez Gt«l soluten Zahlen zu wissen. Wir heben dr-h Berhältnißzahlen heran« »nd berechnen die ent sprechenden auch für die Stadt Leipzig nach den Mittheilnngen de« statistischen Bureau« der Stadt Leipzig Sämmtliche Angaben beziehen sich auf da« Jahr L872. StMisches. Da« soeben vom Kaiserlichen statistischen Amt herausgegebene LierteljahrShest hat einen außer ordentlich reichen Inhalt. E« behandelt die Production »nd Consum tion, Besteuerung, Einfuhr »nd AnSfnhr de« Salze«, den Bierbrauerei- Betrieb, den Verbrauch »nd die Besteuerung de« Biere« im dentschen Reiche während de« Jahre« 1874. Ferner giebt e« ausführliche Nachrichten über die Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle im deutschen Reiche im Jahre 187 3. Wir entnehmen diesem Hefte einige Notizen von allgemeinem Interesse. Der Verbrauch de« dentschen Zollgebiete« an Salzproducten aller Art hat im Jahre 1874 eine Menge von 11,980,700 Eeutner umfaßt. Diese« Quantum hat die BcrbrauchSmcnge de« Vorjahre« um etwa 650,000 Ctr. »nd diejenige de« Jahre» 1872 nm mehr al- 1,300,000 Ctr. übertroffen; also hat der Consum in ziemlich gleichmäßiger Progression jährlich um annähernd 7 Procent -«genommen. Etwa 9l Proc. der im Jahre 1874 zum Consum gelangten Menge wurde im Jnlande gewonnen »nd S Procent ant dem Au»lande bezogen. Deutschk» «ei» König». Sachsen. kt«»t Veipjig. Getraute Paare kommen aus 1000 Einwohner . 10.15 10,88 12.72 Getraute Paare kommen auf 1000 heirathSsähige Personen ... 37,8 44,5 ss.e Geborene (einschl. Todtge- borenc) kommen ans 1000 Einwohner .... 41.82 46,54 38.28 Geborene kommen aus 1000 gebärsähige Personen . 175,6 192.6 133,2 Gestorbene (einschl. derTodt- geborenen) kommen aus >000 Einwohner . . 30.28 32,03 26,83 Mehr geboren al- gestorben aus 1000 Einwohner . 1l,57 14,52 ,1,34 Von 100 Geborenen sin» todtgeboren .... 3.92 4,08 5.02 Bon lOO Geborenen sind unehelich 9,23 13,93 13,74 Bon 100 ehelich Geborenen sind todtgeboren . . 3.81 3,91 4,26 Bon 100 unehelich Gebo renen sind todtgeboren 4,95 5,15 8,92 Bon 100 Knaben sind todt- geboren 4,29 4,48 ! 5.80 Bon lOO Mädchen sind todtgeboren .... 3,52 3.66 4.17 Für die Beurthcilung der Ehej regne nz der Bevölkerung ist weniger da» Berhältniß der Ge-