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Erichen ISglich früh 6t/, Uhr. Leb«»,, »rprSllio» JohamiiSgafse 33. rerantwortlicber Rcdacteur tzr. ßßttuer in Reudnitz, kvrechstunde d Redactioa Bor«tn««« rv,i il—t2 Uhr Nachwuia«» »v» 1 — 5 Uhr. Amuchme der für die nächst- fvlornde Nummer bestimmten Mrair an Wochnttageu dt« zßhr Nachmittags. an Sonu- «d Festtagen früh bis V,S Uhr. ), kv Filiale» für .Annahme: Ltto Klemm. UniversitLtsstr. 22, ÄviS Lösche, Hainstr. 2 t, pari, nur bis '/,3 Uhr. W L4V. WpMer La-MM Anzeiger. OrM M P»M, secalqeschichte, Handel?' und deschLDveickehr. Montag den 6 December. «,sti,e LS,720 A!-?nnr»r«t»»rel»vtertelj «V,D'.k, incl. Bringerlobn 5 Ms. LurL die Post bezogen 6 M' Jede einzelne Kummer r» Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilage» ohne Postbe'iird.t. gM. mit PostbePrderung Ml Znserate lgesp BourqeoiSz. 20 Größere Lckiristen laut unsen n PreiSrerzeickiiiß — TabcUarilct e Sah nach böberem Tarif. Ueclamrv miler dem llrdactlonoftr! ^ die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Lrpr-ltle l zu senden. — Rabatt wird mci t gegeben Zahlung praenumorra«tv oder durch Postvorschuß. 187S. Bekanntmachung. Unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir beschlossen, vom Anfänge de- Jahre» 1878 an tzte Steuer für jede» hier gehaltene« Aeuerpsitchtige« Huud auf 20 Mark stihrltch zu erhöhe». Indem wir dies hiednrch bekannt machen, fügen wir folgende im Gesetze vom 18 August 1888 enthaltenen, beziehentlich nach tz 4 diese- Gesetze- von uns getroffenen Bestimmungen hinzu: 8 1 Die volle Jahre-steuer ist für jeden Hund, welcher am iS. Januar de- betreffenden Jahre» hier gehalten oder später im Laufe des Jahre- hier augeschafft wird, zu entrichten. Aus genommen sind ». juuge Huud« bi- zur nächsten Confignation, also biß zum IS. Januar de- folgenden Jahre-, ledensaü- aber so lange, al- sie gesäugt «erden, d. Hunde, welche a» ander« Orten 1« Königreiche Sachse« gehalten und ver steuert waren, im Lause de- Sleurrjahre» aber hierher gebracht worden sind, bi- zum nächsten Steuertermiue, also ebenfall- bi» zum 10. Januar de- folgenden Jahre». 8 2 Die Steuer für die am LO. Januar jeden Jahre- al» d-m gesetzliche« Gkormal» Enge mrttel- der Hau-liste» configuirten Hunde ist bi» zu« 34 desselben Monat», die Steuer für jeden im Lause de- Jahre- angeschafflen steuerpflichtigen Hund binnen Lck Lage» »»« Lage der Nnschaffnng «» bei Vermeidung epecutivischer Einziehung gegen Quittung und Empfang der Steum marke a» die Hundestcuereinnahme zu entrichten. 8 3 LSer die Huudeffeue, hinterztebt, tnßhesondere eine« a« Lonslgna« ttnnßtag« gehaltene« Huud verhe««ltchr oder e» nnterlätz», eine« in» Laufe de» Jahre» angeschaffte» ffeuerpffichttge« Hund hinnen LA Lage» von Zeit der Nu- schaffnng an hei der Hnndefteneretnnah«» zur Versteuerung anzuneeide«, verfällt in dt« t« tz. 7 de» Gesetze- geordnete Strafe de» dreifache« Betrage» der Steuer, sonach t» »in« Strafe von VO K 4. Ser ein Steuerzeichen ohne den Hund, für welchen dasselbe gelöst ist. an Dritte überläßt, er» für eine« jungen Hund ohne Steuerzahlung (8 1. ») empfangenes Zeichen einem steuer pflichtigen Hunde anlegt, sowie Derjenige, welcher von Andern ein Steuerzeichen ohne dev betreffende« Hund Behufs der Lerwenduug erwirbt, verfällt ebenfall» der Strafe der Steuerhinterziehung. tz. 5 In gleiche Strafe stud ferner Diejenigen zu nehmen, welche die Steuerzeichen anderer Orte zur Umgehung der hiesigen Steuer mißbrauchen Die oben in 8 1. unter d. gedachte gesetzliche Befreiung greift nur dann Platz, wenn der fragliche Hund voa einer an de« betreffenden Orte wohnhaften Person befeffen und versteuert war, «he er hierher gekrackt wurde. Personen, welche au«wärt- Grundstücke besitzen, aber in Leipzig wesentlich wohnhaft sind, haben ihr« Hunde hier zu versteuern, dafern sie dieselben hier regelmäßig bei fich haben. tz « Ser im Lause eines Steuerjahres einen nach tz 1 unter » und d nicht zu versteuernden Hund auschafft, hat dies bin«»» RA Lage« bei einer Ordnungsstrafe von 5 bei unserer Lundesteueremnahme auzuzeigei» und gegen Erlegung von 25 ein Steuerzeichen zu lösen. Hierbei ist da» Alter junper Hunde durch tierärztliche Zeugnisse, vie andeiwärtS erfolgte Bersteuerung aber durch Steuerzeichen und Quittung nachznweisen. tz 7. Wer sich nur zeitweilig hier aushält und Hunde bei sich führt, hat, dasern der Aufent halt vie Dauer von 14 Tagen erreicht, binnen dieser Frist bei 5 -sk Strafe für jeden Hund ein Steuerzeichen gegen Erlegung vo» 25 zu lösen. Wird hierbei die erfolgte Versteuerung au einem andern Orte de- Königreiche» Sachsen nach- gewieseu, so hat e- hierbei zu bewenden Entgegengesetzten Fall- ist ein die Steuer deckender Betrag zu deponiren. und eS wird hiervon bn der Abreise rin der Zelt de- Aufenthalte« entsprechender Steuerbetrag innedehalten, der Rest aber gegen Rückgabe de- Zeichen- zurückerstattet. Hierbei wird für 1 bi» 8 Tage 30 für jede Woche, sofern nicht ein Monat erfüllt ist, 40 für jeden Monat l 50 an antheiliger Steuer erhoben. Bei der Berechnung »ach Wochen uno Monaten wird die vn.zefangene Woche beziehentlich »er angesangene Monat für voll angenommen Gasthalter und Logiswirthe haben bei 5 Strafe die bei ihnen wohnenden Fremden von vorstehenden Bestimmungen in Kenntmß zu setzen. 8 8. Besitzer voa Hündinnen, welche geworfen haben, stud verpflichtet, die- und die Race, tzte Zahl nnb du» Geschlecht der geworfenen Hunde bei 5 -sk Strafe binnen 14 Tagen bei der Keueretuuahwe auzuzeigeu, auch, soweit die junge» Hunde hier bleiben sollen, für jede« der en» Steuerzeiche» für 25 ^ zn lösen H. 9 Die Steuerzeichen find von den Hunden «« Halsh«»he zu trage« Huuße, »eich« außer Huld der Häuser, GehAfte und svnfttG«» geschloffene« VuruUtäte« oh«e gültige Marke» an» Hul»d«»de getroffe» «»erde», ffud »»« Tavtler »egv»sa«ae« «»d die Befftzer sind «« 3 utk ,« deftrase«. Biuueu S Tage» kSaneu die eiugesaugeneu Hund« gegen Rach««- der Bezahlung der Strafe a» Steuer, sowie von 50 ^ und 1 -st für jeden Lag Kuttergeld au-gelöst werde«, «L Ablauf dieser Krtst ab« dieselben zu tödteu Diese Vorschrift« leid« auch ans solche Hund« Anwendung, welche nach dem Obigen der Steuer mcht unterworfen sind oder bezüglich welcher die Anmeldung-fr ist noch nicht abgelausen ist (8 1 « 8 D 10. Äm Kalle unverschuldeten Verluste- der Steuermarke wird gegen Erlegung voa l 5» ^ eine andere «»-gehändigt, wieberstndet. 8 11. Die Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom »1. December ISS» werden, insoweit st« «icht t« vorstehenden ausgenommen find, hiermit außer Geltung gesetzt. Aeber die Hundesteuer find vielfach irrige Ansichten verbreitet, zu der«« Berichtigung wir auf Folgende» Hinweisen. Die Steuerpfluht ist begründet, sobald üderchuupt et« Huud getzalte« »trd. Ob derseche Uiaevlhum der Person iß, welch« »h» bei sich hat, oder nicht, ist völlig gleichgültig und etwaige besondere Umstände, welche den Besitz de» Hunde» herbeigeführt haben, könne» nicht von her Vteuerpfi'cht befreie». Daher find Hunde, welch« zugelaufen sind, welche man auf Probe »der in Pflege hat, welche «an nicht dauernd zu behalten beabsichtigt, sowie diejenigen, mit denen Handel getrieben wird ». f. w., keine-weg- steuerfrei. Ebensowenig befreit die Abschaffung oder der Verlust eine- cvnsignirten oder im Lause de) Steuerjahre- angeschafften Hunde-, für welchen die Steuer noch rückständig ist, von der Pflicht zu deren Entrichtung Die Steuer ,st nach dem Obigen fällig am 10. Januar jede« Jahre», beziehentlich am 14. Lage »ach der Anschaffung de« betreffenden Hundes. Wenn kurze Zeit danach ein Hund abgeschafft wird oder sonst in Wegsall kommt, und de»hald »« Gelaß der Steuer nach gesucht wird, kan» naß Befinden ein solcher Erlaß bewilliat werden. Aber die sogenannte Nburelduug de- Hunde- b« der Steuereinnahme ist in dieser Hinsicht wirkung-Io-. Säumige Steuerpflichtige haben fich sofortiger gerichtlicher Epecution zu gewärtigen, und eS ist keiue-weg- erforderlich, daß eine Erinnerung vorhergeht. Nach der ausdrücklichen Bestimmung in § 5, 6 »nd 7 de» Gesetze» haben die Hunde die Steuerzeichen am Hal-buude zu tragen, und e» wird daher dem Gesetze nicht entsprochen, wenn »ie Zeichen am Maulkorbe befestigt werden. Hiernach ist die zu Abwendung der gesetzlichen Strafe häufig gebrauchte Entschuldigung hinfällig, daß ein Steuerzeichen zugleich mit dem Manlkorbe ab handen gekommen sei. Uebrigen» sprechen wir die Erwartung au», daß die Hausbesitzer beziehentlich Admiuistratore» der Häuser bei de« Conffgnationen der Hunde für die richtige Ausfüllung der Hau-liste« Sorge tragen werden, insonderheit sich genaue Kenntniß davon verschaffen werden, ob und welch« Hund« gerade am 10. Januar im Hause vorhauden sind, damit Unaenauigkeiten, wie sie zeither nicht selten vorgekommen sind, vermieden «erden Auch sind die Hau-listen vorschrift-mäßig von den Besitzer« oder Administratoren der Häuser, nicht aber von den Hau-mänuern zu unterzeichne». Leipzig, am 2«. November 1875. Der -flnth der Stadt Leipzig. vr Koch. Harrwitz Bekanntmachung. Wegen der räumlichen Lage der vereinigten Kreischule haben wir beschlossen, in den Bürger schulen erne Anzahl Freischüler und dafür in dem Gebäude der Bereinigten Krrischulc eine Anzahl Scküler unterzubringcn. welche den Schulgeldsatz der Bürgerschulen zu entrichten haben. Da nun nächste Ostern die Anfnahme in die 2. BÜrgerschnle wegen Ranmmaugel- eine nnr beschränkte seiu kann, so wollen wir gestatten, daß diejmigeu Eltern, welche in der Nähe der Bereinigten Freischnle wohnen »nd nächste Ostern sech-jährige, schulpflichtige Kinder einer Bürgerschule znsühreu wollen, diese Kinder gegen Zahlung de- Bürgerschulgelde- in der Bereinigten Areischule uuterbringen. so weit der Raum hier dazu au-reicht. Der Unterricht in der verewigten Areischule ist dem in einer Bürgerschule vollständig gleich A»«eld«nae» de, Kt»de», »elche al» Zahl- »de, Bürgerschule, t» dir Vereinigte Freischnle etntrrte» s»>e», m«mt Herr Director Thoma« im Krcischulgebäuse vom S. bi- 12. December früh von 10 bi- 12 Uhr «nd R lchnnttag- von 2 bi- 4 Uhr entgegen Tauf- »nd Impfschein der Kinder ist dabei vorzulegen. Leipzig, am 2. December 1875. De, Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch Wllisch. Resdr Bekanntmachung. An den hiesigen Volksschulen sind nächste Oster» 20 provtsartsche Lshrerstelle» ,« besetzen, mit denen für Bewerber, welche die WablfähigkeitSprüsung bestanden haben, bei wöchent- l-.ch 28 Nnterrichttstunden ein jährlicher Gehalt von 1500 verbanden ist. Gesuche sind bi- zu» 2s December d I. bci uns ewzureichcri. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 27 November 1875. vr. Koch. Wilisch, Resdr Verpachtung. Die beiden dem Johanni-ho-pitale gehörigen, zwischen der Dresdner Shanffee und ^em Länbcheuwrge diesseits und jenseit- der Verbindungsbahn in Rendnitzer Flur gelegene» Feldpareellen Nr. 298 29» sollen tntztv Abtdetlnngen von 56, Ar — l Acker 8lHN. bi» 1 Hektar 10,, Ar --- t Ack.-r 298 lüR. Flächengehalt va« I. Jannar L87S an ans drei Jahr« fest und weiter gegen halbjährliche Kündigung zur Benutzung sür gewerbliche Zweoke, al» Werk- »ud Lage-Plätze >. bergt., ober zu« Feldbau »der al- Garte», und Grabeland anderweit an d<n Meistbietend«, verpachtet werden »nd beraumen wir hierzu Versteigerung-- termin im große» Saale der Mite» Waage, Kathariaeustraße Nr. 29. 2. Etage, auf Milt» och de« L». Deee»de, d. I, vorneittags Lv Uhr, au. Die Versteigerung wird püuctlrch zur angegebene» Stunde beginnen und bezüglich einer jede» der nacheinander au-gebotenen Abtheiluugeu geschloffen werden, sobald ein «eitere- Gebot darauf nicht «ehr ersolgt Der Bermeffung-plau und die Verpachtung»- »ud Berßeigerung-bebiuguuge» liegen tu unserer Oekoromie-Eppeditiou im alte« Johauui-ho-pttale zur Einsichtnahme au». Leipzig, den 27. November 1875 De, Rath de, Stadt Leipzig. vr. Koch. Lerutti. Bekanntmachung. Kür die letzte diesjährige Vorstellung zum Vesten de- LHeater. HenstonS. FoudS ist gewählt worben: Han- Helling, romantisch» Ope, t» 3 Note», Mnsik »o» Marsch««,. Die Aufführung wird Montag de» v. December d. I. stattfindeu. Wir geben ua» der Hoffnung hm, daß diese Vorstellung fich eine- recht zahlreiche» Besuch« erfreuen werde. Leipzig, den S. December 1875. Der Veemaltnng-ansschnß de» Lheater HensionS-Fond». vie VilkiMmij t» -kipsig. s Ltimi», 4. December. Die Volkszählung in nuferer Stadt ist so ziemlich beendet «nd wird jedenfalls beendet sein, wenn diese Zeilen gelesen werde«. Dank der willige» Unterstützung der freiwillig'n Zähler ist da- große Werk im Ganzen ordnungs gemäß verlaufen. Jedenfalls hat sich in Leipzig du Benutzung freiwilliger Zähler vortrefflich de- «»ährt und werden die gewonnenen Lolk-zählungS- rrsultate in ihrer Richtigkeit wahrscheinlich c,e aller früheren Zählungen vbertreffen. Die Stadt war in 567 Zählbezirke eingrtheilt worbe». Nachdem im Anfang November di, ALblermeldunaen sehr spärlich eingegangen waren konnte« schließlich nicht einmal alle Meldungen berücksichtigt werde«. Bon der Verwendung der kbenfall- zur Verfügung steherdeu Eecundare, der Gymnasien »ud Realschulen konnte deshalb abgesehe» werde» «ub wurden diese jungen Leute denjenigen Zählern, die einen großen Bezirk hatten, al- Gehüsten und StUlvertreter bci- aegebeu. Für Erkrankung-- »nd unvorhergesehene Fälle wurden 20 Studenten zur Verfügung be. halten und später auch noch theilwetse verwendet Bon den 567 wirklichen Zählern waren 226 Studenten, 117 Le ,rer, 103 Primaner unserer Gymnasien und Realschulen, 28 Schutzleute, wäh rend 93 den verschiedensten Ständen angehörten Am 24. November erhielt jeder Zähler vom Ltatiftischen Bureau eine Mappe mit der Bc- ze»chnung lx- ihm zugewiesenen Bezirk», enthal tend die mit den Abrrffen der HauShaltungSvor- stände (aus Grund der Grundstücktlisie) versehene Eontrolliste und die r.öthigen Ekhebuw,rso:m»lare Diese Vorbereitung de» Material» hatte da» ver stärkte Personal de» Statistischen Buicau 14 Tage lang in angestrengtester Weise beschäftigt. Die Zähler halten nan zwischen dem 25 und SO. November ihren Bezirk zu begehen und die Formulare auSzuhäaSige». Leider wurde diese Thätigkeit ebenso wie die de« E-nsammeln- am 1. und 2. December vom Wetter außerordentlich benack'.heiligt. Die Haltung de» Public»«» den Zählern gegenüber war eine ganz ungleichmäßig« viele Zähler beklagen sich, daß sie gerade »n den ge bildet sein wollenden Schichten der Bevölkerung sehr wenig Verständlich sür da- voa ihnen über- romm'ne Ehrenamt gefundca bätten. W^e ver- schi.dcn auch sonst die Auffassungen sind, geht varau- hervor, daß manch? Bürger sich Uber die vom Rath erlassene Strafandrohung gewundert und bemerkt haben, daß e» ihnen gegenüber einer solchen gewiß nicht bedurft hätte, während an dere nicht einmal vucch den Hinw-i» aus jene Bekanntmachung haben bewogen werden können, ihre Angaben zu machen. Glückucher Wnse sind die Letzteren nur einige wenige. Eia Manu hat seine Weigerung geradezu damit begründet: „daß e» auch e.ne Opposition gebe» müsse" (siel). Der Steuerpopanz hat aber auch die-mal noch vielfach gesp»kt und selbst bei Leuten, von denen man sollte vorauSsetzen können, daß sie eine Steuererhebung von der durcha«- andere Zwecke verfolgenden volk-zählnug zu »uterscheidea i« Stande wäre«. Bon allen gestellten Fragen haben da- Religion»- bekenntniß und die Staatsangehörigkeit da- größte Kopfzerbrechen verursacht. Von große« Einfluß sind hier die coasessionellea Verhältnisse (U non) der a«S Preußen Emgeivandertea. Die Zahl Derjenigen, welche sich al- völlig religionslos be kannt haben, ist nicht »u groß Ueber die Ua- sicherh:rt in Betreff der Staatsangehörigkeit kann man bei der gegenwärtigen Freizügigkeit »nd Lage der Gesetzgebung (llaterstützung-wohnsttz)! oewiß Niemandem einen Vorwurf machen Die Resul tate werden hier gewiß auch wenig zuverlässig werden. Die Krage war aber von Rrich-wege» geboten. Reich find die Erfahrungen, welche vie Zthler aus dem Eulturgebiet gemacht haben. Z« wett würde e» aber hier führen, diesen Rcm.nt-c'nzeu Raum zu gewähre«. T'efe Blicke stad da gethan worben in du» sociale Elend, wie e» fich zum»