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«rschei»1 tikglich früh 6'/, Uhr. NrVattl«» »us Sr»rtlti«u Johannisgaffe 33. Verantwortlicher Rcdacteur Kr. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redaction vormittag« von N—N Uhr vachwttiag« von 4—L Uhr. Annahme der für die nächst folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 3llhr Nachmittags, an Lonn- und Kestmgen früh bis V,v Uhr. z» trnFilialkll für Znf.-7lan,l,mk: Otto klemm. Universitälsstr. 22, L»«t» Lösche. Hainstr. 21. patt, nur bis '/.3 Uhr. Utipilgcr JagMM Anzeiger. DrM K PMk, Localgtschichle, HalldelS- md GefchäMM«« 13,«ö0. Adon„rme«t»pret» viertelt. «V-Mk, incl. Vrinaerlohn 5 Mk.. durch dir Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 3v Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung 3V Mk. mit Pofibefvrderung 45 Mk. Znscrate «grsp BourgeoiSz. 2t)Pf Größere «Schriften laut unserem Preisverzeichniß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Reklamen unler dem vcbacllonßftrich die Spaltzeile -10 Pf. Inserate sind stets an d. Lrpetitloa zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prseouwsraaclo oder durch Postvorschuß. r 332. Sonntag den 28. November. 1875. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch am 1. December n. v. AdendS »/,7 Uh, im Saale -er I Bürgerfchnie. Tagesordnung: I. Gutachten de- Finanzausschusses über ») die Prüfnng der Geschäftsführung beim Leih haufe, d) die Verwaltung deS Reservefonds bei der Sparcasse, e) die Honten 2, 43 und 45 de» HauShaltplaneS pro 1876. II. Gutachten de- Vau- und OrkonowieauSschuffe» über ») Neuleguvg de» BiihnenpodiumS im neuen Stadttheater, d) die ablehnende Erklärung de» RatheS auf den Antrag »egen Tiefer legung de» Straßenniveau» vor der I. Bürgerschule, e) Errichtung eine» öffent lichen Frauenflußbade» »rd ck) die Vudget-Conten 8, 16, 1t, 18. 15 bi» vnt 24. III. Gutachten des Echulausschusses über Feststellung der bei de» Gehältern der ständige» volkSfchullehrer in Anrechnung zu bringenden WohnnagSentfchädiguvgeu. IV. Gutachten de» StiftungSauSfchusfeS über Prüfung verschiedener Slistungsrechuungen Oeffmtliche Plenarsitzung der Handelskammer Mittwoch de« I. December d. I., Abends S Uhr, in de«« Sitzungssaal« «enmarkt A», i. Tagesordnung: I. Registrande. II. Bericht de» VerkehrSauSschusie» über t) die Antwort de» kaiserl. Geveralpokamt» in Betreff de» BersichernugSzwangeS für t«trr«a1t»«al» Wertbfendnngen; 2) den Antrag de» Herrn Lorenz auf Einreichung einer Petition a» den Reichstag in Betreff de» Gorto» für Mustersendungen. III. Ausschnßdencht über den gegenwärtigen Stand der Bürsenban-Angelegenhett. IV. Vorbericht de» LerkehrsauSschusses, die wertere Behandlung der Sannl-Frage betr. V GrgänznngSwabl de» Börsen Vorstandes. VI Wahl etneS Mitglieds. VII. Eventuell: Neuwahl, bezw. Ergänzung der ständig»« Nosfchüfse. VVI. Wahl eine» Deputirten zum HandelSfchnlporstand. Bekanntmachung, hi« am R. December 187S »orz««rh«e»de DolkS- «. Gewerbrzähinng betteffenb. Die bevorstebende Volk»« und Gewerbezählung wird mit Hülfe freiwilliger Zähler bewirkt werden. Diese Zähler sind al» Organe der Behörde avzufehen. Legitimirt sind dieselben durch den Besitz der von unserem statistischen Bureau ausgegeben-n, mit de« Namen de» Zähler» ver sehenen und abgestempelten Formularmappe. Die freiwilligen Zähler werden in der Zeit vom 25. bi» zum 30. November d. Ä jeder Haushaltung und jeder alleinlebenden, nicht an einer anderen HauShaltuug al» Aftermiether rc. teilnehmenden Person eine Haushaltungslifte, sowie denjenigen Gewerbetreibenden, welche mehr al» 5 ErwerbSgehülsen beschäftigen oder zum Betriebe ihre» Gewerbe« Thier-, Wasser-, Wind-, Dampf- oder Gaskrast verwenden, einen besonderen Fragebogen aushändigen. Jeder HauShaltungSvorstand, welcher am 30. November Abend» »och nicht im Besitze der nöthigen Formulare ist. bat sich dergleichen hei S Mark Straf« am 1. December Vormittags vor 12 Uhr im statistische« B«rea», welche» am I. bt» st. December in der Alte« Waage (Katharinen straße 29, 2. Etage) sich befindet, adzuholen. Die Zähler werden am I. December von Mittags 12 Uhr an die ausgesüllten Haushaltungs- listen wieder abholen und an Ort und Stelle prüfen. Wir rechnen darauf, daß alle Einwohner unserer Stadt die erforderlichen Angabe« voll« ständig und gewissenhaft machen, um hierdurch die Ausführung der Zählung selbst zu ermög lichen und den Zählern daS im öffentlichen Interesse übernommene Ehrenamt möglichst zu erleichtern. Sollte jedoch Jemand die erforderlichen Angaben zu machen sich weigern, s» würde denselben auf erstattete Anzeige eine Geldstrafe bi» zu 20 Mark treffen. Die Fragebogen (0) für größere Gewerbebetriebe, welche den Zählern noch nicht mitgegeben werden können, sind ausgefüllt di» spätesten» den 15. December d. Ä. an unser statistisches Bureau einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist werden wir gegen Säumige mit Strafauflagen Vorgehen. Leipzig, den 22. November 1875. Der Math der Stabt Leipzig. vr koch Hoffe vom dortigen vezirksthierurzte vorgenommenen Gection hat sich ergebe», bast btrfer alergrSOts» Wahrscheinlichkeit ««ch «» »er ToffWnth gelitten hat. Bekanntmachung. Ei» im Ha,se Nr 1» der Köruerstraße Hierselbst gehaltener H»»d — kleiner schwarz »nd gelb brauner Wolfshund männliche» Geschlecht» mit weißer Brust »ud Kehle, »ugesähr » Jahre alt — ist a« 16. diele» Mouat» Abends in Folge eiuer von seine« Herr», dessen Kiud er gebiss«, em pfangenen Züchtigung e»Ua»fen «nd «» 1». diese» Monat» in Waldenburg woge» erschaffe» worden Bei der Hemd der Derselbe ist vor dem Entlausen während de» ganzen Tage» aus der Straße "gewesen, e» wird aber versichert, daß er einen Maulkorb getragen, mit welchem er auch entlause» sei» soll. -» Folge dessen wird die in unserer Bekanntmachung vom 4. Oktober diese» Jahre» verfügte Verschärfung der Vorschriften Über die HuudemauUörbe aus weitere 12 Wochen, vom 16 diese» Monat» an gerechnet, hiermit erstreckt, daher Jeder, dessen Hund bi» mit dem 7. Februar 1876 ohne vorschriftsmäßige» gutsitzenden Manlkorb a«f Straße«, Plätze«, Wege» oder fo«ft außerhalb geschloffener Nänme t« Stadtbezirke frei ««berlanfend betroffen wird, da» erste Mal »« 1V t« Wieder» holuugSfalle höher bt» z« VO »der «tt entsprechende, Haft beftrnft werde» wird. Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß der Einwaud, ein Hund sei ohue Verschulden de» Besitzer» maulkorblo» auf die Straße gekommen, unbeachtlich ist, da e« uicht die absichtliche Zu widerhandlung gegen die Vorschrift ist, welche im Interesse der öffentlichen Sicherheit gestraft werde» muß, sondern der Mangel an Vorsicht »nd gehöriger Beaufsichtigung der Hunde. Uebrigens fordern wir alle Hundebefitzer aus, ihre Hunde in der nächsten Zeit genau zu beob achten und jede bedenkliche Wahrnehmung an denselben sofort bei un» anzuzeigeu. Leipzig, am 26. November 1875. Der Math der Stadt Leipzig. vr Koch Bauer. Bekanntmachung. E» ist nenerding» vorgekommen, daß an neuangelegten Straßen Neubauten ohue jede Berück sichtigung de» Straßenniveau» errichtet worden find. Wir sehen un» daher geuölhigt, hierdurch Folgende» anruortnen: 1) Jeder Bauende, sowohl Bauherr al» Baugewerke, hat »or Inangriffnahme seine» an der Straße zu errichtenden Neubaue» bei unserem Bauamte schriftlich um Angabe der Riveauverhältuiffe «achzusuchen. 2) Kein derartiger Vau darf eher begonnen werde», al» bi» die erforderliche« Auwei- weisunge» »ud Absteckungen de» Niveau» durch unser vauamt erfolgt find. Zuwide,handelnde werden mit einer Geldstrafe bi» zu 150 oder entsprechender Haststrafe achstchtlich belegt werden. ittP^sLden 23. November 1875. Der Math her Stadt Leipzig. Dr. Koch. «ilffch. «esdr. ') Bekanntmachung I, einige straßenpoltzeiltchr Anordnungen betreffend. Wir bringen hierdurch die zur Ei Haltung der Ordnung, Sicherheit, Bequemlichkeit und Rein lichkeit auf den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen hier besteyenden Vorschriften in Erinnerung »ud verordnen zugleich wie folgt: 1) Jedwede Verunreinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, der an denselben gelegenen Baulichkeiten und Anlagen, sowie der dortselbst etwa befindlichen, dem öffent lichen Interesse dienenden Gegenstände, al» Halle», Buden, Stände, Säulen u. s. w. ist verboten. 2) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der läng» der Straßenfroute seine» Grundstück» befindliche Tbeil der Straße und zwar bei gevstasterten Straßen bl» zu deren Mitte, bei anderen bi» mit der Tagerinnue an jedem der von un» sestgestellte» Kehrtage in den Nachmittagsstuuden von 2 bi» 4 Lhr gekehrt und vollständig gereinigt »erde. Hierbei ist zur Verhütung von Staub bei trockener Witterung die zu reinigende Fläche gehörig mit Wasser zu besprengen und die zusammeng«kehrten Haufen gleichmäßig auzuseuchten. Al» Kebrtage »erden bis auf Weitere» festgestellt: Dienstag, Donner»tag und Sonnabend »der Woche und fall» einer dieser Tage auf einen Festtag fällt, der Tag vorher. Wet Gchneefnl n«h Arost hnt jeder Grundstücksbesitzer längs der Straßenfront« feines ArenlS de« Fnßweg «nb die Lagert»»« oo» Sehne« «nd GtS zu reinigen, de« Schare ans der Fahrbahn aber bist z« deren Mitte zufamme»;»schanfeln «nd an der «ach der S raste z« gelegenen Sette »er Tagerraue t» Haufen bringe« z» lasse», auch bet Glätte dnrch Wiederholtes Streue« vo» Saud, Asche oder Sägespänen für Grdaltung riueS sicher gangbare» Fußweges zu sorgen. Da» Laeschtitten von Unralh in die vchlkußen-Einfalllöcher ist verboten; auch haben die Grundstücksbesitzer die vor ihren Grundstücken befindlichen Slraßenschleußenrechen fort während retn zu halten. 5) Der in den Tagerinnen sich sammelnde Nnrath ist mit dem Straßenkehricht in Haufen zusammenzubringen »nd nicht etwa in die Einsalllöcher der Nebenschleußen zu kehren. Kehricht, Stroh, Papiere »nd Küchenabfälle find nur innerhalb der oben unter 2) geordneten Kehrzeit zu dem Straßenkehricht zu schütten, anderer Abraum au» den Grundstücken aber, al» Asche, Bauschutt, Scherben, Muschelschaalen, Steine und der- gleiche» oder Schnee »nd Ei», sowie der von den Dachreparaturen herrührende Ziegel und Schieferschutt ist weder zu den Kehrichthaufen auf die Straße zu bringen noch mit dem Hauskehricht vermischt den RathSkärrnern zur Absuhre zu geben, vielmehr lediglich aus den hierzu durch Anschlag «nd öffentliche Bekanntmachung bestimmten Plätzen abzulager«. Da« Verladen von Material aller Art und namentlich da» Auf- »nd Abladen von Kohlen, Schutt, Sand, Erde, Baumaterialien und dergleichen hat in der Weise zu geschehen, daß hierbei da» Ausschütten oder «bwerseu auf die Straße, beziehentlich das Lagern daselbst, vermieden wird; da» Aufhäuf« n und Liegenlassen der vorberegten iAk?»»- stände aus öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen »nd insbesondere vor den bei Neu bauten gestalteten Bauplanken ist unzulässig. Wenn außer der regelmäßigen Kehrzeit beim Aus- »ud Abladen oder beim Auspacken von Maaren oder Meubles, beim Abträgen von Kohlen. Holz, Torf, Stroh und anderen Materialien die Straße verunreinigt worden, so ist dieselbe von dem betreffenden Grund stücksbesitzer sofort nach beendigter Arbeit zu reinigen und der Abraum bei Seite zu schaffen. Zum Transport von Kohlen, CoakS, Asche, Sand. Kalk, Bauschutt »nd dergleichen, sowie zur Absuhre von Dünger und Jauche sind vollständig dichte Gefäße, beziehentlich mit Stroh und Schutzbretern wohlverwahrte Kastenwagen zu benutzen, etwaige Straßen verunreinigungen aber durch diejenigen Personen, welche den Transport oder das Absahren bewerkstelligen, selbst oder auf deren Veranlassen sofort zu beseitigen. Die Vornahme von ReiniguugSarbeiten jeder Art aus öffentlichen Wegen, Straßeu und Plätzen und namentlich das Spülen der Wäsche an den öffentlichen Brunnen »nd Ständern, da» Waschen der Wagen und das AuSklopfen von Teppichen, Decken und dergleichen auf Straßen »nd öffentlichen Plätzen ist, resp. unter Aushebung unserer Bekanntmachung vom S. Mai 1860 verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu Zwanzig Tßaler« od« mit Haft bis zu vierzehn Lnste» geahndet werden. Leipzig, am 1. Juli 1871. De, Math der Stadt Leipzig. vr. E Stephaui. 4) 6) 8) 9) !0) Bekanntmachung. Wn dringen hierdurch zur öffentlichen Kern truß. daß die nachbezeichneten, an der Jnsekstrnste und au der Südstraste hier gelegenen Grundstücke die dabei bemerkten neuen bez. veränderte» Straßeuuummerv erhalle» habe»: JnLelstraste. Straßen- Nummer nummer des neu» alte. Brandcataster» 1 — »l5. «dth. ö Id — 9158. - - le — 916. - - Ick — 9168. - - 1, 1 917. . - Name des Besitzers. Herr Ehnstran Eduard Pfaffendwrf, Earl Julius Hantsch. Stratzen- nummer neue. > alte üdstraste. Nummer des Brandcataster». Name des Besitzer». 55 ! SOL, «dth. v 56 — - B B 57 — 31, B B 58 — B B 81 21 13, B B 82 22 128, - s 83 23 12. B s 84 24 n. B p 85 25 l«. B » 86 26 9. 5 p 87 27 3. N B 88 28 2. - N 89 29 1- » B Leipzig, am 10. Novrq iber 1 Herr Ferdinand Anton Wolf. VB - - - Guido Victor Sauer. - Friedrich August -Te««a««. - Franz Anton Granpner. - Harry Srnuel. - Gustav Eduard Herr»an«. B - - B - Julius Eonstantin Bing. Krau Louise Marie Sophie verebel. Delfo». - Marie Ftvrentine verw. Berg»«««. Herr Carl Ferdinand Da»«. 5 Der Math der Stadt Leipzig. I>r Koch vr Reichel. Bekanntmachung Die nächste -re»1ahr»eff« beginnt am K. Januar und endigt mit de« LS. Januar LS7V. Der Zahltag ist der Ist. Januar 187«. Eine s. g. Vorwoche, d. h eine ^cift zum Auspacken der Waaren »nd zur Eröffnung der Meßlocale vor Beginn der eigentlichen Messe, hat die Neujahrmesse nicht. Lechzt, am 1». Noderuber 1875. Der Math der Stadt Leipzig- vr. Koch. «erutti. /