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2S .-scheuen jüngst vom Herrn Prof. Hirsch (in Caspar Winreichs m beide Chronik) historisch begründete Thatsache vollends jede erwähnt Glaubwürdigkeit und gehören in das Reich der Erdichtung. Thaten Weniger ist es bis jetzt noch Forschern gelungen, genau jsalleyde die Zeit der Entstehung des Bildes zu ermitteln und ebenso lg nach schwankend war das Urtheil Sachverständiger darüber, von und die welchem Meister dasselbe angesertigt sei. Einige Künst en hatte kenner hielten es nämlich für ein Werk Johann van Eycks*); wurde andere gaben es für eine Arbeit eines jüngeren Zeitgenossen Gütern Mes Künstlers, Albert Onwaters, ans; noch andere, nainent- chalern) lieh der Hofrath Hirt, schrieben es Hugo v. d. Goes zu. Brügge Nach neueren Forschungen, denen sich u. A. Hr. Prof. Hotho werden. ün Interesse der Kunst unterzogen und bei denen besonders darüber Vergleiche mit Bildern aus der niederländischen Schule zu n Schip- einem entscheidenden Resultate führten, wird mit Gewißheit iafel, die angenommen, daß der berühmte Maler Hans Hemling oder jemGnte Memling (durch Bilder in Brügge und Lübeck bekannt) L>. 423. Künstler sei, welcher das jüngste Gericht gemalt habe.**) 1367 ist ht nennt, gemalct, >en. Es *) Ob unser Gemälde wirklich ein Werk der Brüder van Eyck sei, wie Bötcher berichtet, muß Jedem zweifelhaft erscheinen, ! ' von welcher andere Bilder derselben gesehen hat: überhaupt ist auf diese se'lbiicr Nachricht unserer Chronik kein besonderes Gewicht zu legen, da . „ge^er ß" eigentlich sich selbst widerlegt. Wenn nämlich dies Bild im r aUvier Äahre 1367') gemalt ist, wie die Chronik behauptet, so kann - o,- es von keinem der Brüder van Eyck herstammen, denn der ältere ' aelchäm von ihnen, Hubert, ist wahrscheinlich erst im Jahre 1366 geboren m sl v und das Geburtsjahr des jüngere», Johann, kann nicht vor 1400 ches^ von ^setzt werden, De. Breslers Sonntagsbl., 411. Jahrg. 1843, No. 13. " ') Der Zahl 1367, welche sich auf einem gemalten Grabstein des Bildes findet, steht ein H. I. (die jaoot) voran, wodurch man irrthümlich auf das Jahr 1367 gekommen ist. Besitzern der St. **) Der neuerdings in der Schrift: „Einiges über das ich auch berühmte Altarbild: Das Jüngste Gericht in der Marienkirche schlossen zu Danzig ', vom Freiherrn v. Ledebur, Berlin 1858, wieder :ise wie geltend , bereits antiquirten Ansicht, daß unser Bild ch diese von Hu .. ,vck und nicht von Memling gemalt sei, wird