92 lasse man, wo man diese fürchtet, ein Paar Worte von baldiger Rückkehr fallen und bezahle in diesem Falle alles lieber sogleich, wie es auf getragen wird , oder dringe auf eine spezisizirte Rechnung. Hier muß sich der Wirth fürchten, daß man seine Uebertheuerung in der Umgegend, oder wohl gar in einem Zeitungsblatte, bekannt macht. Im Nothfalle kann man auch mit einer solchen Züchtigung drohen. Anch muß mau vicht mit dem Marquer bei der Bezahlung um terhandeln, da diese Menschen oft für ihre Laschen mehr als der Wirth fordert, verlangen. Kann man den Wirth nicht sprechen, so kann man doch die Rechnung verlangen. — In Ita lien muß man vorher mit dem Wirtbe über die Zeche handeln, wo er außerdem ungemein schnellt. Auch bei den jüdischen Wirthen i» Deutschland und andern Ländern iß das Handeln wegen der Zeche oft nothwcndig. Auf frisches Stroh, wo man nichts anderes haben kann, oder einen weißen Ucberzug dringe man nicht allein und achte genau darauf, sou-