46 tödtek man den Räuber nicht, wenn man ihm unvcrmuthet Sand in die Augen wirft, und doch ist er auf einige Stunden außer Lhätigkeit gesetzt. Auch Schnupftaback ist hier zu em pfehlen. Die übrigen Neisebedürfniffe dürfen in 1) einigen Schnupftüchern und Halstüchern, 2) drei bis vier Paar Socken und Kama- schen nach oben beschriebener Art, z) einem Paar Schuhe, qch einem Paar Pantoffeln und 5) einem einfachen Fracke bestehen, vm da, wo cs nöthig ist, anständig erscheinen zu kön nen; StaatsUcidung wird man von keinem Fuß- reisendcn verlangen, der Anforderung der Rein lichkeit wird er damit entsprechen können. Alle diese Dinge kann er am bequemsten in einem Tornister von Leder, am besten in einem mit den Haaren versehenen Kalbsledernen oder See- hundencn bewahren, das an den beiden Schul tern mittelst Niemen getragen wird. Die Brust bleibt dann frei, die Last ist ziemlich verlheilt.