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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187404155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740415
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-04
- Tag 1874-04-15
-
Monat
1874-04
-
Jahr
1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1874
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«stev. reise». -de» 1 M. ackirt, «er, »tr», mmg, Arte« ,L' t. rt, k. t. M, L »er. »c«. rt. Zweite Geilage mm Leipziger Tageblatt und Anzeiger. >«». Mittwoch den 15. April. 1874. Die Strafbarkeit des Vertragsbruchs. ^ Leber da« vorfieher.be Thema ist, wie be- kauut, ia neuester Zeit ei» heftiger Streit brr Meinungen ausgebrochen. Die selbstständige» Gewerbtreibendeo, Fabrikanten,c sind meist ent» schiede» der Ansicht, daß ohne di« Festsetzung straf rechtlicher Rhuduvg de« Lovtractbruch« eia ge deihliche« Zufammeuwtrken mit den durch die be kannten socraldemokratischen Vorspiegelungen ver- bleudete» Arbeitern immer wemger zu ermög liche» sei, während die letzteren ia ihrer Leise gegen jede Bestrafung de« Eoutractbruch« als ge-gen eme unwürdige Tyrannei, durch welche der Arbeiter »och schlimmer al« bi«her geknechtet «»den soll, zu eisern und zu wühlen bemüht stad. Nutzer diese» zunächst betheiligteu großen Truppen stehe» sich indessen auch uotd weniger iuteresstrte, «ehr grundsätzlich« verthetdiger und vekämpfer de« criminell zu strafenden Eoutractbruch« gegen» über. Die vekämpfer der Bestrafung stützen sich Mmetst aus den Satz, daß in ein rein civilrecht- Uche« verhältuiß, wie e« sich in dem zwischen de« Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abge schlossenen Arbeitsvertrage darstelle, ein strafrecht» liche« Moment unbedingt nicht hineingrzogea werde» dürfe; die vertheidiger der Bestrafung behaupten dagegen, eine cidUrechtüche Sühne für die Nachtheile etm« Vertragsbruch« sei oft gar nicht zu erlavgen oder stehe wenigsten« nicht in eine« augenusseuen Verhältnisse zu der Wichtig bett der durch denselben augerichteten Schäden, «d es erscheine daher eine crt«tnalrechtliche Er gänzung dieser Lücke durchaus nothwendtg. Wie wir schon karz «itgetheilt, hat unser berühmter Mitbürger Herr Heheimrath vr. v. Wächter sich neuerdings ebeufall« über die hier in Rede stehende Frage «»«gesprochen, und es wird unseren Lesern gewiß von hohem Inter- eTe sein, die Darleguugen de- von dem großen Kriminalisten gegebenen streng wissenlchaftlichen Gutachten« näher kennen zu lernen. Da» Gutachten geht von dem allgemeinen Satze au«, daß Strafe zulässig und rechtlich geboten ist, sobald em begangere« Unrecht derart ist, daß zur Bekämpfung de« widerrechtlichen Willen« de« Schuldigen, zur Saretion der best-henden Rechts ordnung und zur Tenugthuung für da« verletzte Recht der bloße civilrechtliche Erstattung«- «nd Ersatzzwaug nicht hinreicht. Wendet man diesen Grundsatz aus die Frage au, ob bet doloser Ver letzung oder Nichterfüllung einer privat recht- lichea Verbindlichkeit Strafe gerechtfertigt sei, so ist nach Wächter'« Ansicht diese Frage für die Regel zu verneinen, da in den meisten Fällen dieserArt die civilrechtliche Reo ction (Zwang zur Erfüllung und zum Ersatz de« Bermögens- schadrn«) genügend sein werde zur Beugung de« wtderrechtltcheo Willen« und zur Tenugthuung für da« verlrtzle Recht. Allein Diese« »st nicht ohne Ausnahme der Fall, wie da« Gutachten nun weiter au-sührt. „Es siebt", sagt Wächter, „Fälle doloser Ver letzungen einer Obligation, in welchen e« klar ist, daß die civilrechtliche Sühne nicht ausreicht, um den Anforderungen de« Recht«, somit den Ausgaben der Gesetzgebung zu genügen. Zu diesen Fällen gehört nach meiner Ueberzeuguug unter anderen namentlich der Fall de« Eon- tractbruch«, besonder« in unseren Zeilen. Der Arbeiter, welcher willkürlich seinen Vertrag bricht und den von ihm übernommenen verbindlich, ketten dolo« sich entzieht, wird durch sein doloses, widerrechtliche» verfahre« seinem Arbeitgeber große Verlegenheiten und Störunge« in dessen Geschäften und einen in'der Regel nicht unbe deutenden und, je nach der Zeit de« Eoutract- brnch« und den concreten Umständen bei dem- selbe» oder wenn e» m einer Mehrzahl geschieht, sehr empfindlichen Schaden zufüaen. Daß gegen ei» solche« Verfahren de« Arbeiter« da« Gesetz ueugnev muß. kann keine» Zweifel leiden Aber die bloße civilrechtliche Reactio» würde hier i» keiner Weise genügen: da« verweisen aus diese Reactio« allein würde in den meisten solcher Fälle eigentlich-ei» wahrer Hohn sei». Deu» die etdUrechtltche Reactio» würde nnr darin besteh«», daß «an den contractbrüchtaeu Arbeiter «it Gewalt dem Arbeitgeber wieder zuführt, ihn zwtvgt, die Arbeit bi« zu« Ablauf der Eontractszrit fortzusetzen. »ud ihn zum Er satz de« durch seinen Wortbruch entstandenen Schaden» ««hält. Aber da« Erstem würde sich, abgesehen von anderen großen Bedenken, welche dagegen sprechen, in den wenigsten Fällen ohne streuze Strafen bei Widersetzlichkeit de« Arbeiter» durchführen lasten, auch zu keinen für den Arbeit- gelber ersprießlichen Resultalen führen Da« Recht ans Schadenersatz aber wird in den meisten Fällen ganz illusorisch sein, da, von Andere« abgesehen, der Arbeiter tu den weitaus meiste« Fällen gar nicht im Stande sein wird, deu «»gerichteten Schaden zu ersetzen. E» ist daher in solchen Falle» me strafrechtliche Reactio» durch«»» nüthig Md durch die Bedeutung de» verletzten Recht« und die Inten sität de« widerrechtliche» Willen« de» Verletzer» »ach de» Rechtsbegrist völtg begründet. Gauz besonder« ist Die» aber t» unseren Zette» »er Fall Die Arbeiter genießen jetzt, ganz «»der« al» ia de» früheren polizeilichen Zeiten, mit volle« Rechte »tue sehr «usgedehute Freiheit; sie stad selbst zu de» Strike» befugt, weu« st« nicht dabet eine» Zwang« sich schuldig mache» «der einzeln« Lheiluehmer contra ctbrüchtg find. Um so eutscbiedeucr aber wvß bet dieser großen Freiheit Mißbräuchen derfelbcu entgegen- getreten werden. Ei» schwerer Mißbrauch ist aber der willkürliche Bruch de» ge schlossenen Arbeit-Vertrag«, der ge rade eben bei jener Freiheit für die öffentliche Ordnung besonder« gefähr lich ist. In unserer Zeit kommt noch dazu, daß dieser Mißbrauch beinahe zur Tagesordnung gewordrn ist und dadurch nicht blo« die indivi- duellen, sondern auch die allgemeinen Interessen in hohem Grade gefährdet werden. Wenn z. B. die Arbeiter einer großen Fabrik oder einer vera- werklunternehmung oder der Druckerei einer Zei tung oder gar die Arbeiter siimmtlicher Drucke reien einer Stadt «der die Arbetter eine« Gui«- besitzer« unmittelbar vor der Ernte ihren Ver trag brechen und au-etnandergeheu: so ist es doch klar, »aß gegen diese durch eine meist völlig illusorische civilrechtliche Reaction den Anforde rungen de« Recht« nicht genügt wird und Strafe durchaus uöthtg und vollkommen gerechtfertigt ist." Der berühmte Rechtsgelehrte spricht dann seine Nederzeuguvg dahin au», daß unser positiv«« Recht grundsätzlich mit dem Nu«geführten übereiustimme. Da« römische und da« ehemalige gemeine Recht mache« von ihrem Grundsätze, daß die dolose Verletzung einer Bertragsvrrbindlichkeit nicht strafbar sei uud daß e« bei solchen Ver letzungen in der Regel an der civilrechtliche« Reactio» genüge, manche Ausnahmen und erkennen dadurch an, daß bei gewistev »»losen Vertrags verletzungen auch eine strafrechtliche Reaction gerechtfertigt und »öthig sei. Daß da« römische Recht gerade über den von Arbeitern begangenen Eoutractbruch keine allgemeinen Bestimmungen hat, erklärt sich wohl leicht au« der Thalsache, daß bei den Römern die Arbeiter meist Sclavev waren; dagegen erkannte da« ehemalige ge meine deutsche Recht de» Fall de« Eoutract- bruch« der Dienstboten uud Arbeiter schon im IS. Jahrhundert al« strafbar an. Die Gesetz gebungen der Etrzelstaaten arbeiteten diesen Grund satz noch weiter au« »nd traten nicht blo« in älteren Zeiten, sondern auch nach Auflösung de« Reich«, hauptsächlich in deu verschiedenen Gesinde- ordnungeu, dem willkürlichen Eoutractbruch durch Geld- uud Gefängnißstrase entgegen. Wenn in diesen Ordnungen nicht auch von dem Vertrags bruch der im Dienste der Gewerbtretbendeu stehenden Arbeiter di« Rede ist, so erklärt sich Da« au« den Verfassungen der Zünfte, welche in früherer Zeit hierin gehörig Abhülfe trugen. Da« Gutachten weist dann noch auf ein Er- zeuguiß unserer jüngsten Reichsgesetzgebung hin, aus die Seemanusordnung de« Deutschen Reiche« vom 27. Dec. 1872, welche den dolosen Vertrags bruch mit öffentlicher Strafe belegt, und zwar den Schifs«mann, welcher sich dem Antritt seine« Dienste» entzieht, mit Geld bi« zu 20 Thlr., den Schiff«mann aber, welcher entläuft oder sich verborgen hält, um sich der Fortsetzung de« Dienste« zu entziehen, mit Geld bi« zu IS» Thlr. oder mit Gefäugutß dt« zu S Monaten. ,Wie in diesen Fällen wichtigere Inter essen e« sind, welche eine öffentliche Bestrafung de« Eoutractbruch« rechtfertigen und de« Gesetz geber zu dieser Bestrafung bestimmten, so ver hält e« sich tu wesentlich gleicher Weise bei dem Eontractbruche unserer Arbeiter. Man wird hiernach nicht sagen können, daß unsere Parttcu- largesetze, soweit sie den dolosen Eoutractbruch der Dienstboten »nd Arbeiter bestrafen, mit dem Geiste de« moderueu Strafrecht« im Widerspruch fieheu (uur einzelne« Andere ist an ihnen aus- zusetzeu). Ich halte vielmehr den beim Reichs tage etugebrachten Antrag, den w llkür lichea Eoutractbruch der Arbeiter (und auch der Arbeit geber) mit öffentlicher Strafe zu belegen, für eine wichtige und uothwendige Ergän zung de« jetzigen gemeine» Strafrecht» t« Geiste unsere« Strafrecht« überhaupt. Rur wird die Strafe de« Eoutractbruch« der Arbeiter da« Maaß der Strafe nicht übersteige» dürfen, welch« aus den Eovtractbrnch der auf eiue« Schiff Angestellten gesetzt ist." Deutscher Xeichstig. Sitzung am IS. April. Da« Hau« ist außergewöhnlich zahlreich b«, setzt und schreitet bald zur zweiten Lesung de» Entwurf« de« Reichs -Milttairge fetze«. Die zu dem Hauplparagrapheu 1. desselben gestellten Anträge find bereit» «itgetheilt worden. Da» Wort erhält zuerst Abg. Miguel al« Referent, welcher in ansführlicher Weise über die schon bekanute« Vorgänge tu der Lommisfiou und über deren Schlußergebniß berichtet. Darauf erhält da« Wort Abg v. Bennigsen, welcher in einer ein drucksvollen staatsmäuutsche» Rede seinen An trag — Bewilligung der Präsenzstärke auf sieben Jahre — empfiehlt. Da« vudgetrrcht werde allerdings durch eine festgesetzte Präsenzziffer ein- geschräukt, e« sei aber eiue große Nebertreibuug, wenn mau behaupte, daß e« in Folge derselben gar nicht mehr exlstire Sein Vorschlag gehe daher aus eine siebenjährige Festsetzung Eine aesetzliche Feststellung der Präsenzstärke ist in der Verfassung verlangt, sie kann nun dauernd »der nach längeren Perioden oder auf eine« bestimm- ten Zeitraum festaestellt werden. ES ist Sach« de« Reichstag«, sich darüber zu vereinbaren »tt der Regierung. Die Herren von der konserva tiven Seite berufen sich aus die Volksbeweguug > vaumgarten und Rohland; e« wurden diele der letzten Tage uud glauben aus Grund derselben ^ Namen schon vor mehreren Tagen von uns aus» die Regierungsvorlage unverändert durchführen j geführt, um deu Dtfseufu« zwischen Fortschritts- zu können. Ich persönlich glaube, daß sich keiue, Partei und uattovalliberaler Fraktion zu con- Majorität dafür in diesem Hause finden wird, ^ stattreu. Ob die Abgg. von Kirchmanu und oder allerhöchsten« «ine solche von 2—8 Siimmeu,! Fick «rer, ferner Lorentzen und Knapp der welche »ffeubar nicht gcuügt. Bre Bewegung ! Partei noch weiter angehöreu werden, steht dahin, ist au- dem Drange hervorgegavgen, daß e« jetzt, Die heutige DiScufsion d«S tz 1 de« Militair» nicht an der Zeit ist, Streitigkeiten über die ^ gesetze« im Reichstage führte nur die Abgg. milttalrische Wccht de« Reiche« zu erhebe», - Miguel, von Veuuigfen und Reichen» sie richtet sich an die Adresse de« Reichs- , sperger (Olpe) auf die Tribüne. Die Debatte tage- sowohl al« au die der Regierung, beide war sehr gründlich und darum etwa« schwerfällig, solle» sich entgegenkommen. D.e Regie- > vom Abg. Reicheusperger wurde Graf Moltke rung muß bei der äußeren Lage Europa« auf: scharf augegriffen, der sich bet« Präsidium sofort eine große nationale Majoriiät gestützt friu, > zum Worte meldete, ohne schon heute zu demselben vtcht blo« auf die liberalen Parteien. Auch die > zu gelangen. Man glaubt, er werde nur per- Eonservatiden, soweit sie national sind, müssen sönlich mit Reicheusperger sich auseinanderfetzea die Re ieruvg unterstützen, denn zu der äußeren wollen. Unmittelbar nachdem Beuuigseu ge- Gefahr kommt noch die innere, der stampf, den! sprocheu hatte, verlas der striegsmtuister die römische Eurie und die deutsche» Bischöfe j vor» stameke eiue Erklärung der verbündete« gegen Deutschland begonnen haben. (Lauter Lärm j Regierungen, au« welcher da« Hau« erfuhr, daß im Lentrum, der secundevlang anhält.) r die Feststellung der Präsenzstärke auf sieben Hieraus verliest der Krieg«»iuistcr v. Kameke , Jahre die Billigung de« BnndeSrath« eine Erklärung folgenden Inhalt«: Bei dem Pa- j erfahren hat. Nicht« natürlicher, al« daß hier durch da« rein parlamentarische Interesse au der Militatrdebatte abgeschwächt wird Morgen werden noch spreche» Vertreter der Fortschritts- fractiou, der Soctaldemokraten und der Alt- coafervativeu; wenn irgend möglich, will man die Besprechung de« § 1 nicht über den morgenden Tag hinan« ausdehnrn. ragraphrn t der Vorlage ist e« nicht die Abficht der Regierung gewesen, eine ewige Präseuzziffer zu bestimmen oder die verfassungsmäßigen Befugnisse de« Reichstage« bei Feststellung de« Reichshau-haltsetat« zu verkümmern Der Para- aroph 1 hatte den Zweck, die uachUrberzeuguug der Regierungen bet der gegenwärtigen Lage Europa«, für die Aufrechterbaltang de« Frieden« und die Ab-! „ Sage-geschichtliche lirberficht. Aeuderung zwischen Bunde«rath und Reichstag' Von den Gesetzentwürfen, welche de« vereinbart werde. Das Amendemeut Bennigsen /Reichstage vorliegen, werden uud müssen »och erkeunt die «othwendtgkeit dieser Stärke für die i Agende zur Erledigung kommen: Erste«« da» nächsten siebeu Jahre an, will aber über diese j Re ichsmil» t atr ge setz. Die Schwüle, welche Zeit hinan« die legislattveu Faktoren nicht ver- j viele Wochen laug über Deutschland leg, ist gewichen, pflichten. Die verbündeten Regierung«» haben < Sie endigt« mit Gewittern, welche sich um die e« »er Sachlage für entsprechend gehalten, da« , österliche Zeit, an Hunderten von Orten de» Ameudemevt Bennigsen schon vor der Beschluß- < deutschen «eiche« zugleich, tu Donner und Blitz faffung de« Hause« gemeinschaftlich zu erwägen. - entluden. Obgleich diese Gewitter de» Socialen, Sie erkennen die Bedenken nicht au, durch welche Radikalen und stlerikaleu, den Pole», Däne», die Ablehnung einer langen Verpflichtung moti» Welfen und Franzosen, durchaus nicht gefielen, virt wird. Sie find, wie im vorigen Jahre, auch haben sie doch »irgend« eine« Schaden gethan. heute davon überzeugt, daß eiue Verringerung der in 3m Gegentheil, sie habeu die Lust gereinigt und § 1 ausgedrückten Heeresstärke «it der bewährten »n, von der Schwüle befreit. Da« Zustande- Einrichtung de« deutsche« Heere« nicht verein-, kommen de« Militairgesetze« ist gesichert, uud bar sein würde. Sie können tudeß den Unter.' damit ist deuu auch wieder freie Bahn gewönne» schied zwischen ihrer Vorlage und de« Ameude-, für die übrigen Bedenken de« Reichstage«. — ment in setuer praktischen Tragweite nicht für der-; Zweiten« da« Preßgefetz. Wie da« M'litair- artig auseheu, um eine Verständigung auf - gesctz zu Schutz und Trutz, fo ist da« Preßgefetz Grundlage de« letzteren zurückzuweisen, wett sie j nöthig für Friede und Freiheit. — Dritten« da» der Ueberzeugung sind, oaß die nach 7 Jahren i Gesetz über die Reichscasfeuschetne. Diese» gewonueuen Erfahrungen dahin geführt haben wird die Differenzen zwischen den Einzelstaaten, »erden, daß die heut« geforderte Stärke dauerud freilich, wie uu« scheint, mit etwa« zu fretgebi- ersorderlich sei, und daß deshalb nach Ablauf 8«* Hau», ausgletcheu. ES wird da« Papier, der siebcnjährigen Frist die uoth»endige Stärke 8«ld der Einzelstaaten, welche« jetzt fo viel ver- dauernd oder doch wieder a u f j Wirrung und Unfug Met uud namentlich die längere Zeit werde bewilligt »erden Die ärmeren Elaste» beschädigt, abschaffeu und durch verbündeten Regierungen find ferner, iadem, Reichscassenscheiue ersetzen. Zugleich wird da» sie deu ««denken gerecht werden, welche ein, Papiergeld um mehr al» ein Drittel, wie wir Thetl de» Reichstage« au« srin^r Verfassung«. : hoffen, vermindert und dadurch dem Urbermaß mäßigen Stellung gegen ihre Vorlage ringe», an Umlauf-Mittel», welche« Aüe« künstlich ver- nommen hatte, zu der Erwartung berechtigt, daß' theuert, etwa« abgeholsen »erden. Daneben wird der Reichstag bei der künftige« Berathuug de«, da« Ges'tz über de« österreichischen Thal» de» Mtlttatrrtat« ein gleiche» Entgegenkommen j Zweifeln, welche zu Verlusten führe», ein Ende zeigen werde. Ich erkläre daher Namer.S der. machen. Unsere Maßregeln gegen die österretcht. verbündeten Regierungen, daß sie da« Amende-- ^en Gulden-, Halv- und Biertelgulden-Slücke ment Bennigsen anriehmen werden (Lebhafter) babeo diese zwar vertrieben, aber, um au deren Beifall der Liberalen) j Stelle den österreichische« Thaler zu setzen. Wir Abg Reicheusperger (Olpe) erklärt, daß müssen mit die'em Factor rechnen. Hoffentlich er gegen die Ausdruck-weise de« Abz. Bennigsen i wird unS Oesterreich dtefe Rechuung^utcht störe» über die Klerikalen nur die Antwort voller " ^ . Indignation habe. Wenn schon l»70 die Ka tholiken sich in der Lage befunden hätten, in die sie jetzt gebracht find, würde« sie in dem Kriege »egen Frankreich nicht «tt derjenigen freudige» Anspannung aller Kräfte gekäwpst haben, wie sie e« in Wahrheit gethaa. (Hört, Hört.) Er erinnert au frühere Versprechungen bezüglich der volksentlastuug nach Gründung de« Nordbunde« »ud de« Reiche«; gleichwohl bliebeu die »tli- tatrischeu Forderungen oieselben. Die ver- heißuuge« Bismarck«, Moltke'« ständen t« Wider spruch uud gegen eiuander; Moltke sage, i« letzten Kriege aewauu man Achtung, dennoch fordere man mehr Soldaten. Um »»/, Uhr vertagt sich da« Hau« aus Dienstag vormittag 11 Uhr. Jur Lage. Berit», 1». April. Die Milttatrfrage hat, noch eh« sie entschieden ist, eine alle parla- »eatarisch« Paittei vollständig zersetzt. Die F »rt- schrittsfractio» de« Reichstage« zählt seit Sonntag Abeud zehn Mitglieder weniger, uud möglicherweise treten noch mehrere Mitglieder zurück, uicht, um sich etwa »nverzüglich deu Nattoual-Liberalen auzuschließeo, sondern um parlamentarisch selbstständig zu bleiben und sich durch solche Abgeordnete zu verstärken, die etwa geneiat wären, nicht länger der national- liberalen Partei zuzugehöreu. Al« »ögltch ist oder erschweren. So sorgt als» die Gesetzgebung auch für Sicherheit de« Geldumlaufes, woraus da« Gedeihen vo» Handel, Wandel uud Land- wtrthfchaft beruht. Der Iagrimm, mit welche» die reich-feindliche» Parteien die glückliche Lösung der Militair- srageaufnehmen, verräth mehr al« alle«Andere, wie viel auf de» Spiele stand. „Franks. Zia ', „Germania". „Bolksstaat" und „Krow^tg " bc- aegne« sich in Klagen, ordinatreu AjuSfRlen und seichte« Witzeleien über den unerwarteten Aus > gang, »er ihre Hoffnungen auf «tuen Bruch zwischen der Regierung vvd der liberttlev Mehr- yeit noch in der letzten Stunde vernietete und die gehaßt« nattonalltberale Partei al« die eigentlich ausschlaaaebevde »ud leitende Fraktion de« Reichs tag« erschetueu läßt Da der Lompromtßvv - schlag de« Abg. v. Bennigsen von einer Anzodl Mitglieder der Fortschrittspartei unterschrie da worden ist, so wird die Abstimmung über L.,S Mttitairgesetz jedenfalls einen namhaften Tb l dieser Fraktion aus Sette Derjenige» sehe», wellt » da« Reich höher steht al« die Orakelsprüche d-r „Volks-Ztg." oder der Tante voß i» vn'd, welche den Kitzel de« Berliner Janhagel« «ur^, - bar mit angeblichem preußischen Patriotismus und mit Reichstreue zu verbinden wisse». Die bayrische Regierung hat bekauutltch d n Bischof Reiukeu« vor einigen Lagen ««tl h davon in Kenutuiß gesetzt, daß sie i« Anschluß an da« ihr erstattete Commisstousgutachte» fitz nicht für berechtigt halte, deusrlben in seiru c di« Bildung einer gar» neuen Partei zu siguali- bischöflichen Eigenschaft für die bayrisch« Mv stren Die nächsten Tage^ werden genauer er- narchie avzuerkeuueu. L« wird ^u« richtig« a kennen laste», ob sich der Momente genug finden, Verstävdntß dieser Entscheidung nöthig sein, darauf welche eine derartige Verschiebung der Partetver- htuzuwriftu, daß da« Recht««,lachten die Fra, e hältniffe de« Parlament« uöthtg machen, vor- der Anerkennung de« vr. Rnnken» im verwa - läufig fiud au« der Fortschrtttsftactron de« , tuvgswege durchaus nicht al« politische Ura^e Reich«1age» definitiv ausgeschtedeu die Abgg.. behandelt, die »an nach Rücksichten d« Zweck- Löwe, Zinn, Berger, Kreutz, Schmidt' mäßiakett, nach Gründen de» Slaatswow» Md (Stettin),Hein« (bravol),Sptelb«rg,Gr»ß, der öffmtlich« Sntereffeu erletzt-e» dürfe, s«»dern
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