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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-06-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187406277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740627
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740627
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-06
- Tag 1874-06-27
-
Monat
1874-06
-
Jahr
1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1874
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Lrstr Beilage zum Leipziger Tageblan und Anzeiger. Weitere ^ictenkücke rur Ämts- kommen thetls gar Vicht, thetl« nicht rechtzeitig ^ ,t», der «rgtoonng setodlick,« seit i««. Senntn.tz dr» betheiligteu Pnbttcum». wenn . ^e» «nd de» t« dt» «»er,e« ste «eit er- dlattsrage. i Rn die Raths-Leisbeuschretberrt Hierselbst. Nachdem laut Dekret de» -gl. Ministerium» de» Inneren am 6 Iaut d. I. die Eigenschaft etue» Amtsblattes de» Rath» der Stadt Leipzig aus unser i^lalt, die Leipziger Nachrichten über» gegangen ist, ersuchen wir ergebenst, die de- treffende Wochrnttste der Beerdigten nicht »ehr au da» Tageblatt, sondern a« uu» recht zeitig eiuzuseuden. Hochachtungsvoll und ergebenst Expedition der Leipziger Nachrichten. (Len Leet) Die Insertion de» etue» amt, lichea Charakter nicht tragenden sog. Leichenzettel» in die „Leipziger Nachrichten" abzulrhueu, der Leichenschretberrt jedoch zu gestatten, die sragltche« Nolrzen auch seiner, wie bi« her, dem Tageblatt« zur uueutgeltlichen Ausuahme zugehen zu lassen. II. Bon de» Herausgeber de» hiesigen Amtsblattes G. Neusche ist henle die Anzeige an die Unter zeichnete Sretsdirrctiou gebracht worden, datz der Stadtrath eine Bekanntmachung, die Eröffnung einer Kruermeldestelle betreffend, welche im hmtigen Amisblatte evthalteu sei, anch zugleich «u da» Leipziger Tageblatt habe g« langen lasten, «a» denn auch dieselbe Bekanntmachung in seiner heute ausgegrbenen Nummer bringe. Wenn nun die letztere Thatsache in Richtig keit beruht und hiernach allerdings angenommen werden muß, daß der Stadtrath Solches der- aulatzt hat, hierin aber ein Lersahren erblickt werden mutz, welche» in dtrrctem Widerspruch mit den an denselben ergangenen Vererdnungen, namentlich aber auch mit der auf Ansuchen des Polizeiamte» erlassenen Verfügung der Sgl. Srersdirection vom 10. diese» Monats, von welcher das Polizriamt dem Stadtrath Mit theilung gemacht hat, steht, so erhielt derselbe hierdurch Verordnung, »mxehrrd die Sachbe- wauvtmß und die Austastung anzuzeigen, von welcher drrsclhe bei seinem Vrcsahren ausge- gangen ist. Leipzig, am IS. Juni 1874. Söaigltche Sreisdirectton Burgsdorss. Au den Stadtrath hiersrlbst. III An die Sgl. Sreisdtrectio.', Leipzig. In Befolgung der Verordnung orr Sgl Kreis, directiou vom heutigen Tage, brtrrsfend unsere Insertionen im hiesigen Amte blatte, unterlassen wir nicht, der Sgl. SreiSbirectiou mitsolgenden Bericht zu erstatten. Es ist uu» keinerlei gesetzliche Bestimmung be kannt, durch welche die Behörden, sei es mitleibar oder uvmitirttar, sei e» nach den Worten oder »ach dem Geiste einer solchen Bestimmung, ver- pflichtet würden, orrz-Nigen Bekanntmachungen, die gesetzlich i« vorgrjchrttkenen Amtsblatt zu publtcirea sind, in anderen Blätter« gar v'cht zu publicnen oder sie wenigstens in anderen Blättern erst später zu pabliciren, nachdem deren Abdruck im Lm'sblatt vorauSgegangrn ist. Mir haben deshalb auch roch rne in Gemäßheit einer solchen nicht <x-sttrenden Beiordnung »erfahren, haben vielmehr stets diejenigen unserer Bekannt machungen, die wir «ur irgend einem Grunde auch in anderen Blättern zu publ ciren für zweckmäßig hielten, de« anderen Blättern zugeschickt ohne jede Rückstcht daraus, ob die betr. Insertion dem Amt», blatt von ur- früher zugeschickt war, oder ob sie früher in demselben zu« Abdruck gelangt war. Denn der Grund der Insertion im Amtsblatt ist doch nicht der, daß das letzte der Behörde gegenüber ein Vorrecht auf solche Pabltcation Hab«, soudern der, daß gewisse Publikationen der Behörden nach grsetzltchrr Bestimmung im Amtsblatt pablt- cirt werden müssen, weil sie ohne Publikation tu diesem Blatt der gesetzlichen Wirkung entbehren würden. Ob aber diese Publication im Amts blatt früher oder später erfolgt, danach haben wir ia der That nie gefragt, und wir müsse« e» auch nicht »ur für die Sache für gänzlich ein- flußlos halten, sondern wir müßten auch eine mit gar Nichts wieder auszugletchende Beeinträchti gung vieler Publikationen, eine ungemeine Er schwerung des Geschäftsgänge» und etue im höchste» Grade drückende Bevormundung und Einengung der Behörden darin erkennen, wen» dieselbe« gezwungen werden sollten, darüber zu wachen, daß ihre Publikationen in andern Blät tern nicht cher zam Abdruck gelangen dürsten, als nachdem zuvor deren Abdruck im Amtsblatt erfolgt ist. Sehr viele unserer Bekanntmachungen haben eben nur einen Werth durch sofortige« und gleichzeitigen Abdruck in mehreren Blättern und kommen nicht rechtzeitig zur Seuntutß de« Publt- cums, wenn fie nicht gleichzeitig ia mehrrrn Blät tern zum Abdruck gelange». Wir erinnern z. B. au Veröffentlichungen über Sperrung von Straßen für einen bestimmten Tag. über Verlegung des.Wocheu- markte» wegen Aerr plötzlich eingetreteneu Behinderung u. dergl. m, die wir im Iuteresse des beteiligten Publicum» regelmäßig tu mehreren Blättern, vameullich in dev ans den umliegenden Dorfschafte« gelegenen tuserirrn. Gerade solche Bekanntmachungen — »vd deren kommen bei »ns alljährlich «ine sehr große Anzahl vor — j ihre Insertion in audereu Blättern adhänz'a bleiben müßte von dem vorgängtge« Abdruck im Amtsblatt. Bet der sehr großen Zrhl der wtese» hat, »wd als e« gerade diese ge wesen tD, »elchedieRegieoww« geuölhtgt hat, dt« Maiztehwng der Amtsblatt- in den durch tz. 178 der Allgemeinen Städte» ordnung euk t» und o geordneten Beziehungen zu erlösten haben? Indem wir hieraus hoher Verordnung ert- gegensehrn, können wir nicht umhin zu beton, n. verschiedenen Insrruonen einer größeren stä»tischen ^ qwalttät gegr» daS Lageblatt t» Ball- - daß wrr der erfolgten Anordnung gemäß in d-m Bericht» betrifft, so kann die Kgl. Kretsdtrection i daß wir uv« aber andererseits auch für berechtig! es ganz dahin gestellt lasten, ob die Fälle, in »nschrn. auch andere Blätter hierzu »u benutze,, denen der Stadtrath zu der Zeit, zu welcher ohne hierbei in der Auswahl der Blätter oder das Tageblatt Amtsblatt war, seine Bekannt- i in der Zütsolgr irgendwie beschränkt zu sein. machungen auch anderen Blättern innerhalb de» j städtischen Bezirks, für welchen da» Tageblatt als Amtsblatt bestand, gleichzeitig zur veröffent- lichung zugrstellt hat, wirklich so häofiz stattge funden den. als jetzt von demselben b.hauptet wird, allein fie kann nicht zugebev, daß dem Stadt-« ratb in den avgedenteteu oder ähnliche« repeuttnen > Fällen, in denen übrigens etue gleichzeitige Be-! kauntmachnva durch em andere» hiesige» Blatt? selbstverständlich nicht gerügt »erden würde, nicht * viel wirksamere MittÜ durch Veröffentlichung! «iStolst Plaeate «. s. w. zu Gebote ständen. I» der gegenwärtige» Angelegenheit handelt - In Ehrerbietung Leipzig, den 23 Juni 1874. Drr Rath der Stadt Leipzig. VI. Beschluß der Sgl Sretsdirectio« zu Leipzig vom 22. Juni 1874. Unter Bezugnahme aus die Berordnnng vom 17. d. M. dem Sladtrathe hiersrlbst zur >»s- laff-rug »ad Ivga rem. zuzustellen. v. Bnrgsdorfs. VII es sich aber gar nicht um außerordentliche Fälle f An die Sgl. Sceisdirection. hier. Behörde würde der Geschäftsgang auch unleidlich! z,g z« sotze». k uns bestimmten neucn AmtSblatte das, w«za erschwert, wer« die Behörde irgendwie Fürsorge i WaS den weiteren Inhalt des stadträihlicheu ! wir gesetzlich verpflichtet sind, publicireu werde treffen sollte, daß der Abdruck in anderen Blättern »- »— ' »-.i.-t—-r—>-- ' erst erfolgen dürfte, nachdem der Abdruck im Amtsblatt zuvor erfolgt ist. Die Behörde würde dadurch vollstäudtg vom Belieben des Amtsblattes Abhängig, müßte erst geduldig und sorgsam prüfen, ob der Abdruck i« Amtsblatt erfolgt ist, und dürste erst nachher die Insertion anderen Blättern zusteleu, wo es in den meisten FäAin alsdann zu spät sein wird. Wir haben seither seit Jahren regelmäßig diejenigen Insertionen, dt« wir in mehreren Blättern abdrickea lassen wollten, allen gleichzeitig zugeschickt «ud haben nie danach erfragt, tu welche« Blatt, i« Amtsblatt »der nicht, drr Abdruck zuerst erfolgte. Wir haben «uch »ie de« Amtsblatt ein Monopol ein,«räumt, daß all« unsere Publt- «ationen in demfelben erfolge« mußte», »der tzatz sie dort früher als tu audemu Blätter« er- folgen mußten. Wir habe» vielmehr solch« Pultcattonev, die gesetzlich nicht an da» Amtsblatt gebunden sind «vd deren hiesige Publication nicht völhig scheint — (z B Lteserovgsausschretbnugen, bei denen nur aus fern wohnende Reflektanten zu rechne« ist re.) — t» Amtsblatt gar nicht zum Abdruck gebracht, soudern nur in solchen Blättern, die un» für eine zweckmäßig« Verbrei tung des Inhalt» geeignet schienen. Dieses Verfahren, das ebensowenig mit irgend einer bestehenden Vorschrift ia Widerspruch steht, als es gewiß au» der Natur der Sache und deren Bedürsatß hervorgeht, haben wir seit Jahren dem bisher bestehenden Amtsblatt gegenüber beobachtet und haben wir seit den letzten Jahren unverändert dem «us vorgeschrirdenen neuen Amtsblatt« gegenüber, in Bezug aus dessen Be nutzung wir mit vollständiger Loyalität den An ordnungen der Regierung gefolgt find, ebenfalls beobachtet und werden das gleiche Verfahren auch für die Zukunft beobachten, da es un» etu völlig gesetzmäßige» und tm Interest« der Sache durch nothwendtgrs erscheint. Mit »ud dadurch begründete Ausuahmrv, sondern um die Regel und die prtuctptrlle Auffassung der- selben von Seilen des Stadtrath». Nenn der letztere ferner darin eine tm höchsten Grad brückende Bedormnndnng und Einengung der Behörden erkennen will, wenn dieselben ge- zwangen werden sollten, darüber zu wachen, daß die Publikation ihrer Bekanntmachungen durch ander« Blätter nicht eher erfolgen dürste, als nachdem deren Abdruck im Amtsblatt erfolgt sei, so bedarf es z« Widerlegung dieser Behauptung nur eines Hinweise» darauf, daß hier von einer Ia direktem Widerspruche mit den ver- ordnungen des Sgl. Mmegerüems de» Innern und drr Sgl. SreiSdtrcclion, wort« ausdrllckl.ch gesagt ist: daß Ralh und Polizei-Amt zu Leipzig sich vom 11. Juni d Jahres an nicht mehr de» Leipziger Tageblattes, sondern lediglich der Leipziger Nachrichten als ihres Amt«, blatte» zu bedienen vnd deshalb alle Ver öffentlichungen awtltchrr Natur ausschließ lich dem letzteren Blatte zuzustellen haben,— s benutzt der Ralh „ . , der Ralh der Stadt Leipzig, wie der Ueberwachuvg gar nicht die Rede ist, daß es viel- t tägliche Augenschein lehrt und von mir bereits mehr keiner wetteren Maßregel bedarf, als der, sin wiederholten Eingaben beschwerend der Sgl. daß der Stadtrath selbst seine Bekanntmachungen ' KretSdirection angezeigt worden ist, nach wrr nur an das Amtsblatt gelangen lasse. j vor noch das Tageblatt zu seinen amtlichen Be- Die Befürchtung des GladtrathS, daß die Ve-; kanntmachanzen, indem er dieselben darin nicht Hörde durch die augrorduete venutzrng des Amis-' nur gletchzettiq «tt denen in den Leipziger blatte» vollständig von de« Belieben des letzteren > Nachrichten veröffentlicht, sondern auch ern- abhängig würde, indem sie erst prüfen wüste, ob - ganze Reihe von auttlichcn Bekanntmachungen der Abdruck im AmtSblatte erfolgt fei, erscheint > und Veiöst-vllichungeu, wie z B. die wöchentliche i ebeusowenig stichhaltig, weil ,S beim Eintritt einer l Liste der G-storb ucn, die amtlichen Berichte über . Saumsrligk-it, die an sich schon höchst unwahr-j die Rathr-Pler.ar-Sitzungen, Lagerhof. nu, auS nothwendtgrs erscheint. Mit der von der »gl. KreiSdtrectlon an da» hiesige Polizttamt am ; scheinltch ist, nur einer Anzeige an die vorges-tzte ? Gchuldevuts.tsouS.B-kanntmaLÜnüen r:. — aus. üuj. erlassenen Verfügung steht Übrigen» l Behörde bedürse» würde, um der W-:se'.k:yr ! schließlich durch daS Tageblatt und -- ... ^ ^ Brrzkzerung vor;ubrug,n. l durch sein Amtsblatt pudlic'.rt. Die Kgl. Sreisdtrectioa vermag aus den vor- j Es ist U-s. woraus der Stadtrath selbst ara, 10. unser versahreu in keine» Anerspruch, da in i derselben nur vorausgesetzt ist, daß Ser Abdruck) «in andern Blättern nicht früher erfolge, als ' im Amtsblatt. Insofern der Inhaber de- neuen Amtsblattes die Forderung zu stellen scheint, daß unsere In sertionen in seinem Blatte früher erfolgen müßten al» in anderen, müssen wir solcher For derung, als einer gesetzlich nicht begründeten und die Verwaltung wie da» Publicum aus das Stärkste schädigende», widersprechen. Mit größter Ehrerbietung Leipzig, den 13. Juni 1874. Der Rath der Stadt Leipzig Stephani. und gar nicht stehend entwickelten Gründen nicht, den Ansichten: k-in Hehl macht, ein absichtliche« Zuwirerhand,la de« StadtratheS wie er sie tu seinem Eingangs- s gegen die erwähnten vtrsügongen der vorgesetzle« gedachten Bericht dargelegt hat, bei,«treten und? ReaieruvdSbehvrden, ein Verfahren, welche» zu. ebensowenig von ihren früheren Verordnungen gleich die Interessen des ÄmlSdlttte« tm höcv- IV Die Sgl. LreiSdireclton, welcher vorgetragen worden »st, w»S der Stadtrath mittelst Bericht vom IS. Juni o, da» Amtsblatt betreffend, an- gezeigt hat, gieht dev selben hieraus Nachstehendes zu erkennen. Wenn sich das Sgl. Ministerium aus Gründen, di« dem Sladtrathe hinlänglich bekannt find, be wogen gesunden hat, dem hiesigen Tageblatt die Eigenschaft als Amtsblatt zu entziehen, und die städtischen Behörden hat «uwetseu lassen, sich nicht mehr dp» Tageblattes, soudern lediglich der „Leipziger Nachrichten" als Amtsblatt zu bediene», so kann damit das Gebahren des Stadt raths, wonach diese Behörde ihre Bekannt machungen und Berordvnnge» de« Tageblatte, ganz wie es z» der Zeit, als dasselbe »och den Lharakter des Amtsblattei für hiesige Stadt be- saß, der Fall gewesen ist, zur veröffentlich»«- übergiebt, nicht tm Einklang mit der hohen ver- ordnung besnvdeu werden. Mau mutz vielmehr, so »»gern dies auch geschieht, bet »em von de« Stadtrath eingeschlagenen Verfahren und bet dessen in Aul ficht gestellten co»sequevtenFort> setznng anvrhmen, Satz es in der Absicht des selben liege, die Anordnungen der höchsten vor- gesetzten Behörde z« durchkreuzen und deren Erfolg illusorisch zu macheu Denn es leuchtet ein, daß einer Seit» durch die Matzregel des Stadtrath» das Tageblatt sortfährt, faktisch als Amtsblatt des Sladtrathe», wenn auch ohne osstctelle« Titel, zu erscheinen, und datz anderer Seit» das von der Regierung gewählte Amtsblatt an seiner Ausbreitung, deren Mangel von dem Stadtrath« selbst gerügt wird, behindert werden mutz Lin solches widerstrebendes Verfahren einer Usterbrhörde, mögen die Motiv« desselben sein, welche fie wollen, kann nicht geduldet werden, am allerwenigsten vrrmag aber der Stadrath, wie es in seine« Bericht geschieht, mit Recht z« be haupten. datz er in Brzng aus die Benutzung des nene» Amtsblattes mit vollständiger Loyalität den Anordnungen der Regieraug folge. Gi»e swlch» HoyalttAt k«»» »« s» »»»tge, »»,«»»»»«» »««d»», al» vor Stadtrath darch soi« Verfahre» et» «latt ««te^ttitzt, »esse» LradeHr stch al» abzugehen, sie versieht sich vielmehr von dem Stadtrath, daß er nunmehr denselben gebührend ' nachgeheUi und nicht zu ernstere» Ein- schreiten Veranlassung geben »erde. Leipzig, am 17 Juni 1874. Sgl Src'sdirection v Burgsdorfs. An den Stadlrath hterselbst. V An die Sgl. Srelsdirettio» zu Leipzig. Am Schluffe drr Verordnung vom 17/18 dieses Monat» hat die Sgl Sreisdirectton die Erwar tung ausgesprochen, wie Sie sich von uns ver sehe, daß wir nunmehr den erlassrnen Verord nungen gebührend vachgehen und nicht z« ernste rem Einschreiten Veranlassung geben werden; eine Maßregel, welche dadurch, daß ein und die selbe von »ns erlassene Bekanntmachung gleich zeitig in de« neuen Amtsblatt« und dem Leipziger Tageblatt« und Anzeiger erschienen, hervorge- rufen war. Nu« aber scheint aus dem Inhalte der oban- gezogenen Verordnung hrrtzorzugehev, daß wir alle Veröffentlichungen ausschließlich und lediglich in dem neuen Amtsblatt«, den „Letpz ger Nach richten", zu bewirken Haben, womit die an d^s hiesige Polizriamt unter dem 10 Juni d I erlassene «nd durch dasselbe z» unserer Sönntniß gebrachte Verordnung nicht in Einklang zu bringeu ist. Nach letzterer steht den Behörden das Recht zu, ihre Bekanntmachungen auch in anderen Blättern zum Abdrucke gelangen zu lasten, wobei aber dafür Sorg« zu tragen sei, datz ein solcher Abdruck in »en Licalblättern de» Beznks, für welche» das Amtsblatt bestimmt sei, rt>t früher, sten Grade beeinträchtigt un» srtver weiteren Verbreitung nnüoerwirirliche Hmdervtste in den Weg legt. Wenn da- Amtsblatt, die „Leipjlgrr Nachrichten," dir ihm nothwendige »vd im staat lichen Interesse wünschenSwerthe Verbreitung firdrn soll, so kann d es nur dadurch geschehr,-. baß es alle amtlichen Mittheilungeu zuerst und allein bringt, wa» ja schon in seiner Eigenschaft als Amtsblatt begründet ist^ Wenn ab;r, wie in den letzlverflostevrn Tagen, da» Tageblatt alle amtlichen Bekanntmachungen gleichzeitig, viele sogar allein bringt, so fällt für tas Publicum der Hauptgrund fort aus da» Amtsblatt zu abonntren und dieses selbst könnte neben seinem bereits eingebürgerten Loncurrenlea nicht aufkommen. I.r klarer Erkennung ich bei Uebernahme des die Bedingung gestellt: daß die amtlichen dieses Umstande» habe Amtsblatts-Eharaktr:» Veröffentlichungen des Raths und Polizei-Amts hur nicht-früher oder gletchzecttg t« Taz-blatt zum Ab druck komme«, sondern erst nachdem dce ..Leipziger Necvrichiru" fie gebrackt Haber . Wie das Darüber aufzenommeue Protokoll vom 8 Juni d I. belegt, hat d'e Sgl Sretsdtrecttott die» zugestaaben und dt- Zusicherung ertheilt: „daß seiten» der Sgi Sceisd rectiou Ober aufsicht we^en dafür gesorgt werde» würde, daß nicht eiue Umgehung jener Verfügung in irgend welcher ungehörigen Weise stall- finde." So'che Umgehungen haben nun aber seit de» 1l. Ianid I fortwährend stattgesuuden. obwohl dt« Sgl. Sreisdircciton. um alle Zweifel zu de fettigen, unterm ts. Juni eine Verordnung au die hirfigen städtischen Behörden erlösten Hai, al« die Uervffrntltchuvg tm AmtSblatte erfolgt wttche die Letvsiger Zeitung vom 14. Juni ver ßwl VvVß PNtHVtV, sei, stattfinde Hiernach liegen in den Verordnungen drr Sgl. Sreisdirectton entschieden einander widersprechend« Ansichten nv» Anordnungen vor. Zur Slarstrlluug der Sachlage ersachen wir daher die Sgl. SretSdirection, uns thnnlichst bald Auskuufl und Aufklärung zu ertheileu nach sol- ger den drei Richtungen: 1) Soll es »ns überhaupt verboten sein, Be- kanntmachnvgru in anderen Blättern als dem derzeitigen AmtSblatte zu veröffentlichen ? 2) Eventuell: haben alle Veröffentlichungen zuerst in dem AmtSblatte, daraus aber erst ia auderen Blättern zu erfolgen ? S) I« Hinblick aus den Schlußsatz der Ler- ordnung vom 8 Iaut d. I.: Bezeichnet dir Sgl. Sreisdirectton mit den Worten „Ler Vffevtlichuvgen amtlicher Natur" sämmtltche von uns ausgchende Bekannt- «achnngeu oder nur diejenigen, welch« wir öffenittchtc und worin gesagt wird: „es ist selbstverständlich dafür Sorge zu tragen, datz ein Abdruck in den Lokalblättern de« Bezirks, für welches das «mlsblatt de- stimmt ist, nicht früher, als die Beröffevi- lichuvz im Amtsblatt erfolgt ist, stattfiadel. Es haben d.her die Behörden ihre Bekannt- mackungen behufs deren erster »ud »aß. gebender Veröffentlichung lediglich »vo ausschließlich an da» Amtsblatt gelangen zu lasten." Es kann keincm Ziels«! unterliegen, daß in dem eigeumkchtigen Handeln des Raths gegen- über diesen so klaren und selbsioerstäudltcheu An ordnungen, eine dirrcte Auflehnung gegen die Verfügungen der höheren Staatsbehörden liegt, datz diese Hallunz des Ralh» von wenig Loya- lttät zeugt und wohl greigu t sei» dürste, di« »nlorilät der S^l Regierung in der Mrtnnn^ der sächsischen Bevölkerung zu erschüttern.
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