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auszuführen, um nur dke Gehaüe, denen durch zu langes öagem der Hölzer und durch die dadurch behinderte Ausführung der Cul- turen ein unersetzlicher Nachtheil erwächst, rechtzeitig zu räumen." „Ein Blick auf Handhabung der Geschäfte im Marstall wird genügen, um Jedem die Ueberzeugung zu gewähren, daß nur durch Vereinigung dieser Verwaltung auf einen Mittelpunkt und nur durch freie und unbeschränkte, aber auch rasche Verfügung über die vorhandenen Kräfte eine gedeihliche Verwaltung zu er zielen ist. Jeden Morgen bei Beginn der Arbeitszeit wird, wie die- in jeder Oekonomie-Wirtschaft geschieht, angestellt, d. h. es wird jedem Knecht seine Arbeit zugewiesen; für viele Arbeiten ist dies den Tag zuvor nicht möglich, weil häufig die Bedürfnisse erst spät Abends, ja während der Nacht oder früh Morgen- an gemeldet werden können. Aber auch hier tritt nicht selten der Fall ein, daß noch im Augenblick der Anstellung, ja selbst wäh rend der begonnenen Arbeit in Folge eintreffender neuer und dring licher Bestellungen die getroffenen Verfügungen gänzlich abgeän dert, Geschirre zurückgeholt oder wenigstens Mittag- ander- ver theilt werden müssen, z. B. bei eingetrelener ungünstiger Witte rung, bei Glatteis, Schneefall, Feuerlärm oder sonst in der Verwaltung plötzlich vorkommenden Bedürfnissen. Es bedarf keiner besonderen Ausführung, daß, wenn man die einzelnen Lohn fuhrleute erst zusammenholen müßte, ein großer Verlust an Zeit und Kraft, eine unbedingte Versplitterung der letzteren eintreten müßte und dennoch häufig nicht einmal der Zweck erreicht werden könnte." w. „Was nun aber die finanzielle Seite anlangt, so haben wir bereit- darauf hingewiesen, daß eine zeitgemäße Regulirung der Löhne ein von den früheren Jahren sehr verschiedene- Resultat herberführen werde. Diese Hoffnung hat sich auch verwirk licht; denn trotz der gerade im Jahre 1858 sehr hohen Futter preise, die auf einen sehr großen Theil einen fühlbaren Einfluß haben, hat sich in demselben die Einnahme auf 12,868 Thaler 26 Ngr. 3 Pf., die Ausgabe dagegen auf 12,152 Thlr. 23 Ngr. 5 Pf. gestellt, so daß sich ein Ueberschuß von 716 Thlr. 2 Ngr. 8 Pf. ergiebt, der bei günstigeren Futterpreisen ein weit höherer sein würde. Reicht derselbe auch vielleicht nicht vollständig aus, um daS in den Gebäuden vertretene Capital zu verzinsen, so müssen wir doch darauf Hinweisen, daß bei der von uns beschlos senen Verlegung in das Becker'sche Grundstück sich dieser Punct weit günstiger Herausstellen, daß aber sogar ein Opfer der Stadt- casse für diesen Verwaltungszweig nach unserer innigsten Ueber zeugung vollkommen gerechtfertigt sein würde. Dem Anführen der Herren Stadtverordneten aber, daß der Anschlag zu gering se» und aus den Unterlagen die Kosten sich nicht berechnen lassen, müssen wir mit Hinweisung auf den jährlichen Haushaltplan und die jährliche Hauptrechnung entschieden widersprechen. „Durch dies Alles wird es genugsam begründet erscheinen, wenn wir bei unserer, nach allen Seiten hin vielfach geprüften Ansicht beharren und den auf Aufhebung des Marstalls gerichteten Antrag ablehnen; wir würden mit einem Eingehen darauf gegen unsere bessere Ueberzeugung zu handeln und somit unsere Pflicht zu verletzen fürchten. Gleichwohl sind wir keineswegs gemeint an gefaßten Beschlüssen starr festzuhalten, wenn wir die Nothwendig- keit ihrer Aenderung durch veränderte Verhältnisse oder durch über zeugende Gründe bedingt finden, da, wie die Herren Stadtverord neten uns zutrauen werden, nicht das Beharren an vorgefaßten Meinungen oder Gefallen am Widerspruch, sondern lediglich die aufrichtige Sorge für das Gemeinwohl unsere Schritte leitet. Deshalb geben wir gern zu, daß die neue Wasserleitung, wenn sie einmal in das Leben getreten sein wird, möglicherweise wenig stens auf einen Theil der dem Marstall obliegenden Thätigkeit einen tieferen Einfluß haben kann. Wir würden daher gern da mit einverstanden sein, daß die Frage über Aufhebung des Mar» stallS bis dahin, wo die neue Wasserleitung in volle Wirksamkeit getreten sein wird, auf sich beruhe und mit Eintritt dieses Zeit punktes einer anderweilen Prüfung unterworfen, bis dahin aber, da man auf eine künftige Hoffnung hin etwas vorhandenes Gutes nicht ohne Weiteres wird beseitigen wollen, auch der Marstall un verändert fortbestehe und in ein anderes geeignetes Local verlegt werde. Daß hierzu das Becker'sche Grundstück sich am besten eignet, haben wir bereit- in unserem Communicat vom 19. Mai 1859 ausführlich darqelegt; nach der vorstehenden Erklärung aber empfiehlt sich dieses Grundstück noch weit mehr, weil es zur Ver wendung als Marstall nur geringe Einrichtungskosten erfordert, und auch diese Kosten, wenn man doch später zur Aufhebung des Marstalls gelangen sollte, nie als verloren betrachtet werden könnten, übrigens das Grundstück, wie bereits erwähnt, nebenbei immer noch einigen Miethertrag gewähren würde. Sonach würde diese Verlegung nach keiner Seite hin präjudicirlich sein." Der Ausschuß der Stadtverordneten zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen spricht sich hierüber in Folgendem aus: Am 21. November 1857 schon hatten die Stadtverordneten den Antrag an den Rath gebracht, den Marft.ll aufzuheben. Der Stadtrath lehnte unter dem 31. März 1858 diesen Antrag ab. Die Stadtverordneten beharrten jedoch einstimmig bei dem Anträge auf Aufyebung des Marstall-, insbesondere auch unter Ablehnung de- Rath--Projects» ihn tn da- Herntann'sche Grundstück zu ver legen. Hierauf beschloß der Rath den Marstall in dem Becker- schen Grundstück auf der Holzgasse unterzubringen. Auch hier gegen haben sich die Stadtverordneten erklärt. Ueber die obige anderweite Vertheidigung der Beibehaltung de- Marstalls hat der Ausschuß sich nun gutachtlich auszusprechen. Schon an sich ist es leicht erklärlich, wie auch durch die Er fahrung vielfach bestätiget, daß die Privatarbeit an Leistungsfähig keit die organisirte Beamtenarbeit überflügelt. Jene wird durch den an die Arbeit allein gebundenen Lohn, die Aussicht auf Ge winn, die Gefahr vor Verlusten belebt, gespornt und durch die Concurrenz, welche zugleich gegen Uebertheuerung schützt, zur größt möglichen Anstrengung getrieben; diese, durch mit festem Gehalt bezahlte Beamte geleitet, hat kein materielle- Interesse, sondern nur da- Pflichtgefühl der Beamten zum Antrieb und ist daher stets abhängig vom Glück der Wahl der Beamten und de- Dienst personals. Eine Gemeinde wird daher stets am gerathensten handeln, wenn sie die Befriedigung ihrer Bedürfnisse durch dke da- be treffende Geschäft betreibenden Bürger in Concurrenz derselben sich verschaffe, statt diesen durch eigene, wenn auch durch gute und pflichtgetreue Beamte geleitete Industrie Concurrenz zu machen. Ja, sollte auch eine Gemeinde, was ein kleines Wunder sein würde, billiger und leichter ihre Bedürfnisse befriedigen können, als es die unmittelbar interessirte Privatthätigkeit vermag, so würde doch eine sich etwa bei Wahl der letzteren zum Nachtheile der Stadtcasse ergebende Differenz leicht zu verschmerzen seki, da sie dem in ihr sich bewegenden bürgerlichen Geschäftsbetriebe zu Gute kommen würde. Der Zuruf: die städtische Verwaltungsbehörde soll sich nicht mit Privatindustrie befassen, im vorliegenden Falle also nicht Fuhr- werkerei treiben! ist daher ein ebenso wohl begründeter als oft ge hörter. Gesetzt auch, der Rath arbeitet durch seinen Marstall, durch seinen Jnspector, dessen Gehilfen, Marställer und sonstige Dienftleute besser als die hiesigen fuhrwerktreibenden, auf jede, selbst die kleinste Gelegenheit eines Verdienstes emsig ausschauenden Bürger, so wird eS bei dem Anwachsen der sonstigen wichtigen öffentlichen Geschäfte des Raths zu einer Unbilligkeit gegen diesen, wenn man sich nicht beeifern wollte, ihn von jeder leicht entbehr lichen Arbeit zu befreien. Die Selbstverwaltung des Marstall- kostet einem oder mehreren der Herren Stadträthe einen Theil ihrer Zeit, welche viel besser verwerthet werden kann, wenn die Mar- ftallarbeiten auf kürzere oder längere Zeit in Accord gegeben werden. DieS ist nicht hoch genug anzuschlagen. Der Scadtrath hat dies längst gefühlt und eingesehen, er be kennt sich selbst zu diesem Grundsätze; so sagt er den Stadtver ordneten bei Besprechung der Frage, ob anstatt deS Umbaue- der alten Waage nicht lieber ein ausschließlich durch Vermiethungen auszunutzender Neubau vorzunehmen sei? „Einmal nämlich hätte die Gemeinde dadurch ein bloßes Miethhaus mehr zu den vielen, ja zu vielen, welche sie schon besitzt. Es kann nicht die Aufgabe der Verwaltung sein sollen, sich mit Vermiethungen in so ausgedehnter Weise zu befassen und auf dieselben eine solche Menge von Zeit und Kraft zu verwenden. Es ist Ihnen sehr wohl bekannt, in welchem Umfange die Miethangelegenheiten unsere Zeit und Arbeitskraft in Anspruch nehmen und wie dadurch so manche eigentliche Verwaltungsthätigkeit mehr oder weniger beeinträchtigt werden muß. Wir halten eS nicht für heil sam, immer neue Objecte der Art zu schaffen und dadurch unsere Kräfte auf Dinge zu verwenden, die in da- Gebiet der Privalindustrie gehören, welche letztere ohnehin derartige Ertragsquellen ganz anders und weit ergiebiger auszunutzen im Stande ist." Mehr noch als dieser allgemein politische warnt ein moralisch- volkswirthschaftlicher Grund vor dem Betrieb so csmplicirter Privat geschäfte mit zahlreichem Personal. Es läßt sich nämlich ein solche- Geschäft von einer Verwultungsbehörde gar nicht durchgehend- conrroliren; die einzige Garantie für eine Behörde besteht nur in der Güte und Redlichkeit der Beamten oder in der Aufrichtig keit Einzelner, welche tiefer in das Getriebe de- Geschäfte- einzu blicken Gelegenheit haben. (Wir wollen hierbei bemerken, daß wir nur theoretisch, im Allgemeinen, sprechen und weit davon entfernt sind, einen der dermaligen Beamten berühren oder seine Rechtschaffenheit bezweifeln zu wollen. —) Im Marstalle wird nun eine große Anzahl von Pferden gefüttert, dazu Hafer gekauft, Heu geerntet, dergleichen je nach Zeitverhältnissen verkauft, eS wird eine Anzahl von Knechten beköstiget, eS müssen bedeutende Ein käufe an Fleisch, Victualien rc. dazu gemacht werden; da- Ver- hältniß und das Aufgehen der Privatwirthschaft de- einen oder mehrerer Angestellten in der allgemeinen Wirtschaft de- Marstall-, die richtige Verwendung der Geschirre insbesondere nach einzelnen Zwecken de- Geschäft- im ausschließlichen Interesse der Gemeinde — die- alle- sind Dinge, von welchen der Rath eine nähere Einsicht nicht nehmen kann. Es ist aber von einer öffentlichen Behörde vorzuzlehen, Geschäfte, die sie nicht selbst controlirm kann, zu vermeiden oder aufzu-eben,