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npMrTagcblatl Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. B 213. Montag den 1. August. 1859. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am I. August d. I. wird der dritte Termin der Grundsteuern fällig, welcher nach der zu dem Finanzgesetze vom 12. August 1858 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist. Zugleich mit diesem Termine soll auch, laut der zu dem ^Nachtragsgesetze vom 13. Juni 1859 erlassenen AuS- sührungS - Verordnung vom 14. desselben MonatS, als außerordentliche Grundsteuer Ein Pfennig von jeder Steuereinheit erhoben werden, so daß mithin zusammen Drei Pfennige von jeder Steuereinheit zu entrichten find. Die dieSkallfigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communal - Anlagen — welche Letztere für diesen Termin nach demselben Betrage, wie in den beiden ersten Terminen dieses Jahres, zu bezahlen find, — an obigem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist gesetzlicher Vorschrift gemäß sofort gegen die Restanten erecutivtsche Zwangsmittel eintreten müssen. Leipzig, den 3V. Juli 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 27. Juli I8S9. (Schluß.) Der im Eingänge dieses Berichts erwähnte, auf die Commu- mllaarde bezüglich«Antrag der Herren St.-V. Härtel und Vice- vorsteher Rose lautet: „Es unterliegt keinem Zweifel, nicht nur, daß die Leipziger „Eommunalgarde seit mehreren Jahren au Zahl herabgegangen „Ist, was um so auffallender erscheint, als die Zahl der selbst- „ständigen Einwohner sich in diesem Zeiträume wesentlich ver mehrt hat, sondern auch, daß, wie die Anhänglichkeit der Com- „munalaardisten zum Institute selbst sehr abgenommen, so auch „dessen Ansehen im Publicum verloren hat." „Fragt man nach den Ursachen dieses Verfalls, so mogeü „wohl unsere öffentlichen Zustände mit einwirken (wird ja doch „z. B von nicht Wenigen der frühere Wahlmodus bei Besetzung „der Officlerstellen herbeigewünscht!), aber einen großen Theil der „Schuld trifft das städtische Commando selbst, insofern als „1) die Verwaltung nicht allenthalben zweckentsprechend „ist, und ,,L) nicht die erforderliche Strenge gehandhabt wird." „Au 1. Hängt überhaupt von der zweckmäßigen Verwendung „der Kräfte wesentlich viel ab, so steht auch fest, daß die Staats bürger bei dm von ihnen für das Gemeinwesen übernommenen „unentgeltlichen Diensten nicht unnöthig angespannt werden dürfen, „denn sie verlieren sonst die Liebe zur Sache." „In Leipzig ist nun bei der Eommunalgarde eine nicht zweck mäßige oder unnöthige Verwendung der Kräfte wahrzunehmen ,» he» den Uebungm, d) bei den Nachtwachen." „Au ». Wir sind keineswegs der Ansicht, daß unsere Com- „Muualgardr zu viele Uebungm hat, meinen aber, daß, was die ,-Ar< der Uebungm betrifft, viel «miger Gewicht auf größte Ge Rauigkeit in den Gewehrgriffen, als vielmehr darauf zu legen sei, daß der Bürger mit seinem Gewehre völlig vertraut werde. Dies kann nur erreicht werden durch Schießen mit demselben. Hier reicht aber nicht ein, vielleicht jedes Jahr nur ein Mal stattfindendes Compagnie-Scheibenschießen — dem der Einzelne „nicht beiwohnen muß und bei dem in der Regel höchstens ein „Drittel der Compagnie fich betheiligt — aus, sondern es muß „das Schießen «ff dem Exe«terplatze selbst in der Compagnie und „im Bataillon wiederholt im Jahre geübt werden. Auf letzteren „Itmstaab ist aber um so mehr Gewicht zu legen, als durch die „Uebungm im Feuer das dm Corpsgetst ausmachende Selbst, „bewußtsein geweckt wird. Leider aber habe» — mau weiß nicht „aus welche« Grunde — die Uebungm im -euer seit Jahren ,,nicht fiattgchlnden. Wie kann nun aber verlangt werben, haß „ „ ,, // „ ein Bürger mit seinem Gewehre gut umgehe, wenn er keine „entsprechende Uebung gehabt hat-" „Demnächst aber sind wir der Ansicht, daß die Uebungm im Sommer statt um 4 oder i/rü Uhr Nachmittags, erst um 6 Uhr anzusetzen sind. Denn nicht nur, daß um 4 Uhr — wie nament lich in diese« Sommer — eine sehr bedeutende Hitze ist, so wird auch fast der ganze Nachmittag in Anspruch genommen, was für den Geschäftsmann keineswegs ohne Bedeutung ist. Wird dagegen erst auf Punct 6 Uhr commandkrt und auf pünktliches ^Eintreffen streng gehalten, so bleibt, zumal wenn durch unnöthiges „Hin- und Herstellen nicht Zeit verschwendet und vielleicht sogleich compagnkenweise auf den Exercierplatz marschirt, auch die Pause (dafern eine solche überhaupt noch bestehen bleibt) abgekürzt wird, „bei den langen Tagen im Sommer zur Uebung noch ausreichende „Zeit, und sicher wird der Gardist viel mehr Aufmerksamkeit im „Dienste zeigen, wenn er sieht, daß man ihn nicht unnöthig „strapazlrt." „Au d. Was aber die Nachtwachen anlangt, so scheint uns, „daß dieselben ohne alle- Bedenken abgeschafft werden können. „Es ist neuerdings die Polizeimannschaft so wesentlich vermehrt, „die Nachtwächter sind so gut organisirt, daß sie bei etwaigen „Exceffen gewöhnlicher Art allein durchgreifen können. Dasselbe „gilt beim AuSbruch eines Feuers. Auch findet man, wenn man „das Wachjournal durchsieht, daß die Thatigkeit der Communal- „gardennachtwachen im Jahre durchschnittlich kaum ein Mal in „Anspruch genommen wird, was wohl der beste Beweis dafür ist, „daß die Nachtwachen unnöthig sind. Wenn man aber hiergegen „einwenden wollte, daß schon das bloße Präsentsein einer Commu- „nalgardenwache von Verübung von Exceffen abhalte, so ist dies „eine bloße Voraussetzung, welche um so mehr des Beweises br- „darf, als die Nachtwache in der Regel nur aus 16 Mann ve rsteht, bis >/,10 Uhr Abend- immer zu einem guten Theile be urlaubt, eine abzusendende (weil nur aus dem kleinern Theile der „Mannschaft bestehende) Patrouille mit großer Kraft aufzutreten „nicht im Stande, und im Uebrigen der Wachdienst halb ein Uhr „in der Nacht wieder beendet ist. Wozu erscheint es endlich noth- „wendig, die Wache im Winter «n 6 Uhr aufziehen zu lassen, „da doch bis 9 Uhr und länger der Verkehr selbst vor Geseh- „widrigkeiten am meisten schützen dürste?" „Ueber die Unnöthigkeit der Nachtwachen ist aber — und darauf „dürfte wohl Gewicht zu. legen sein — bei de« Communalgarden- „pfiichtigen nur Eine Stimme. Man thut den Dienst, der über dies mannigfache Ausgabe« verursacht, nur mit größten Miß- „mutLe." „Indem wir aber dm Wegfall der Nachtwachen bevorworten, „haßen wir nur ruhige Zeiten vor Augen, wogegm natürlich bei „aufgeregten und unruhigen Zeiten dieselbe« von großer Bedeutung