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Mitteilungen über Z'ostwcsen. i83 e) für Drucksachen und Büchersendungen bis 50 Gramm einschließlich 3 Pf., über 50 bis 100 Gramm einschl. 5 Pf., über 100 bis 250 Gramm einschl. 10 Pf., über 250 bis 500 Gramm einschl. 20 Pf., über 500 Gr. bis 1 Kilogr. einschl. 30 Pf. Bücherzettel 3 Pf. ck) für Warenproben ohne Unterschied des Gewichts (bis 250 Gramm) 10 Pf. s) für Einschreibsendungen (als solche können Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren proben, Briefe mit ZustellungSurtünde, Postnachnahmesendungen nnd gew. Pakete versandt werden) werden 20Pf. Einschreibgebühr erhoben. Verlangt der Absender hierüber einen Rückschein, so hat er dafür noch 20 Pf. vorauszubezahlen. II. Nach den Ländern des Weltpostvereins und den Ländern außerhalb desselben. a) für gewöhnliche Briefe frankiert 20 Pf., unfrankiert 40 Pf. für je l5 Gramm. b) für Postkarten 10Pf. für jede Karte, für solche mit Antwort 20Pf. o) für Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben 5Pf. für je 50Gramm, mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 Pf. und für Warenproben 10 Ps. ä) für Einschreibsendungen tritt dem Porto überall gleichmäßig die Einschreibgebühr mit 20 Pf. und ebenso für die Beschaffung eines Rückscheines eine weitere Gebühr von 20Pf. hinzu. 111. Nach anderen Ländern. Postkarten nach den nicht zum Weltpostverein gehörigen Ländern sind nicht zugelassen. Anmerkung zu I und II. Für Briese nach dem Postorte und dem zugehörigen Landbestellbezirke werden ohne Unterschied des Gewichts b Pscnnigc iunfrankicrt tb Psg.) erhoben. — U »f rn » li c rt c Druikiachcn nnd Waren proben sind von der Vesördcrung anSgctchlossen. — Nttsra nkicrtc Postkarten werden mit dem Briesporto für un trainierte Briese belegt. — unznreichend fron ki ertc Postkarten, Drustiachen und Warenproben werden mit dem doppelten Betrage des fehlenden PorlotcileS belegt. — Gewichtsgrenze für Briefe zu I SSO Gramm, zull unbeschränkt; für Drucksachen zu I l Kilogr., zu II 2 Kilogr.; für Gcschäftspapicre zu II 2 Kilogramm. ff. Gebühren für Mm Senkungen innerhalb DeuiWanbs und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn. a) für Postanweisungen: I. innerhalb Deutschlands:., bis 100 Mk. 20 Pf., über 100 bis 200 Mk. 30 Pf., über 200—400 Mk. 40 Pf.; II. nach Österreich-Ungarn für je 20 Mk. 10 Pf., mindestens jedoch 20 Pf. b) für Postausträge: 30 Pf. Bei Uebersendung der auf Postaufträge eingezogcnen Geldbeträge wird die dafür entfallende Postanweisungsgebühr erhoben. o) für Pakete wird an Porto erhoben: 1) bis zum Gewichte von 5 Kilogramm: a. auf Entfernungen bis 10 Meilen einschl. 25 Pf., b. auf alle weiteren Entfernungen 50 Pf.; 2) beim Gewichte über 5 Kilogramm a. für die ersten 5 Kilogramm die Sätze unter 1; b. für jedes weitere Kilogramm oder den überschteßenden Teil eines Kilogramm: bis 10 Meilen <l. Zone) 5 Pf., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pf., über 20—50 Meilen l3. Zone) 20 Pf., über 50—100 Meilen (4. Zone) 30 Pf., über IM—150 Meilen (5. Zone) 40 Pf., über 150 Meilen (6. Zone) 50 Pf. — Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht. Der Gesamtbetrag ist, wenn nötig, auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach unten abzurunden. Für Beschaffung eines Rückscheins außerdem eine Gebühr von 20 Pf. Als Sperrgut sind zu behandeln alle Pakete, welche: u.) in irgend einer Ausdehnung E/2 Meter überschreiten, oder bl in einer Ausdehnung 1 Meter, in einer anderen '/? Meter überschreiten und dabei weniger als 10 Kilogramm wiegen, oder 0) sich nicht bequem mit änderen Gegenständen ver laden lassen, daher bei der Verladung einen unverhältnismäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder welche überhaupt eine besonders sorgsame Behandlung erfordern. Für uusraukierte Pakete bis "zum Gewichte von 5 Kilogr. einschl. wird außer dem Porto zu l nnd bez. dem erhöhten Porto sür Sperrgut ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. — Für eingeschriebene Pakete tritt dem Porto noch die Einschreibcgevühr von 20 Pf. hinzu. cl) für Sendungen mit Wertangabe wird erhoben: a. Porto, und zwar: 1) sür Briese ohne Unterschied des Gewichts: auf Entfernungen bis 10 Meilen einschl. 20 Pf., aus alle weiteren Entfernungen 40 Pf.; für unfrankierte Briefe 10Pf. Portozuschlag. 2) für Pakete und die dazu gehörige Paketadresse: der nach 0 sich ergehende Betrag, 'b) Ver sicherungsgebühr, ohne Unterschied der Entfernung und zu jeder Höhe der "Wertangabe gleichmäßig 5 Pf. für je 3M Mk. oder einen Teil von 3M Mk., mindestens jedoch 10 Pf. s) für Nachnahmesendungen bis 400 Mk. zulässig: Nachnahme kann genommen werden: auf Briesen, Paketen, Drucksachen bis 250 Gramm und auf Warenproben. Außer dem Porto eine Vorzeigegcbühr von 10 Pf. Bei Rücksendung des 'Nachnahmebetrages wird die Postanweisungsgevühr abgezogen; dieselbe beträgt bis 5 Mark 10 Pf., von 5—100 Mark 20 Pf., von IM—200 Mark 30 Pf-, von 200—400 Mark 40 Pf.; für eine Nach- oder Rück sendung kommt eine Gebühr nur bei Paketen zur Erhebung. NU. Slusnahmcn, die an Soldaten gerichteten Sendungen betreffend. Die in Reih und Glied stehenden Soldaten nnd die bei der Marine dienenden Mann- schastcn bis zum Feldwebel oder Wachtmeister aufwärts, mit Ausnahme der Einjährig-Frei willigen und beurlaubten Soldaten, genießen für ihre Person innerhalb des Deutschen Reiches folgende Portovergünstigungen: a. für gewöhnliche Briefe bis M (stramm an Soldaten kommt Porto nicht in Ansatz, sofern diese Briefe als „Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Em-