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188 Hrkspokizeikichc IZestimm,ingen. der Kutscher sowie darüber, daß den Bestimmungen dieses Regulativs allenthalben nachgegangcn werde, Aufsicht zu führen. 8 6. So lange das Geschirr vor dem Bahnhofe und auf den vom Stadtrate bestimmten oder später noch sestzusetzcndcn Droschkcnstandplätzen hält, um Fahrgäste aufzunehmen, ist der Gcschirrsührer verpflichtet, Fahrten, wie solche in dein Tarife 8 16 aufgcführt sind und zu den daselbst bemerkten Preisen unweigerlich und sofort auszuführen. 8 7. Schirme, Stöcke, Reisetaschen, Hutschachteln, kleine Handkoffer und ähnliche, den Wagen ausschlag nicht beschmutzende oder beschädigende Effekten ist der Fahrgast berechtigt, mit in das Innere der Droschke zu nehmen; andere Gegenstände müssen auf dem Fußboden des Kutschbockes oder auf dem Verdeck, wenn solches dazu geeignet, untergebracht werden. Eine Ueberlastung der Droschke mit Gepäck kann der Kutscher ablehnen. Z 9. Beim Auflegen und Abladen des Gepäcks haben die Kutscher, soweit es mit der Be aufsichtigung des Geschirres vereinbarlich ist, hilfreiche Hand zu leisten. Während der Fahrt haben sie auf die ihnen übergebenen Sachen des Fahrgastes acht zu geben und jedem Verlust möglichst vorzubengen. 8 19. Unmittelbar nach dem Aussteigcn des Fahrgastes hat der Kutscher das Innere des Wagens zu durchsuchen, vom Fahrgaste etwa zurückgclassene Gegenstände ihm, wenn cs noch aus führbar ist, sofort auszuhändigen, andernfalls aber dieselben binnen 24 Stunden auf dem Polizeiamte abzugcben. 8 11. Unbesetzte und unbestellte Droschken dürfen innerhalb des Stadtbezirks nnr im Schritt fahren. Ebenso darf nur im Schritt gefahren werden bei der Ein- und Ausfahrt aus dem an einer öffentlichen Straße oder an einem öffentlichen Platze liegenden Grundstücke, beim Ein biegen in eine andere Straße und bei Straßenkreuzungen, ferner in der Nähe der Kirchen währenddes Gottesdienstes und überall da, wo der Weg durch Menschen oder überhaupt beengt wird. 8 12. Nur auf den Fahrbahnen der Straßen und freien Plätze ist das Fahren"gestattet und haben die Droschken während der Fahrt in der Regel die rechte Seite der Fahrbahn cinzühalten, selbst dann, wenn deren Mitte frei ist. Zwingt sic ein Hindernis, sich nach links zu wenden, so haben sie nach dessen Beseitigung sofort die rechte Seite wicdesi cinzunehmen. Beim Eiubiegcn aus einer Straße in die andere muß, wenn dies nach rechts geschehen soll; kurz um die Ecke, wenn cs nach links geschehen soll, in großem Bogen gefahren werden. 8 15. Stillhalten darf ein Wagen niemals mitten auf der Straße, es hat vielmehr der Kutscher, wenn er anhalten will, dem etwa hinter ihm Fahrenden durch Hochbalten der Peitsche oder durch Zuruf ein Aeichen zu geben und dann so nahe als möglich an das Trottoir oder den Fußweg zu fahren. Auf Brücken sowie aus den für Fußgänger bestimmten Straßenübergängen darf kein Wagen stillhalten. 8 16. Fahrten, deren Taxe nach der Zeitdauer der Fahrt berechnet wird, sind Zeitfährten; Tour fahrten sind dagegen solche, für welche die Taxe nach der Entfernung im voraus bestimmt ist. Ist vor Beginn der Fabrt zwischen Fahrgast und Kutscher hierüber nichts vereinbart worden, so gilt eine Fahrt innerhalb Les Stadtbezirks stets für eine Zeitfahrt; eine Fahrt nach einem außerhalb des Stadtbezirks gelegenen Orte oder von diesem nach der Stadt, soweit nicht unter L etwas anderes bestimmt ist, als eine Tourfahrt. Diese Fahrten sind nach nachstehender Taxe zu berechnen: L. Zcitfahrten (innerhalb des engeren Stadtbezirks): a) mit Einspänner: bei Personen: 1 2 3 u. 4 bis zu 20 Minuten 50, 70, ^90^ über 20 Minuten bis 30 Minuten 80, 100 120 - - 30 - - 45 - 120, 140^ 160 I - 45 - - 60 - 180, 180, 200 - und für jede folgende 15 Minuten ein Zuschlag von . . . .40, 50 60 - i>) mit Zweispänner bis zu '/° Stunde Zeitdauer bei 1 bis 4 Fahrgästen . . 2 und für jede neuangefangene Stunde 1 Die Zeitberechnung des Kutschers bei Zcitfahrten ist der Fahrgast nur dann anzuerkepnen verbunden wenn der Kutscher ihm vor Beginn der Fahrt die Uhr vorgezeigt hat, im Unterlassungsfälle hat der Kutscher die Zeitangabe des Fahrgastes ohne Widerrede als richtig zu betrachten. L. Tvurfahrten. rr) Für Fuhren von nnd nach dem Bahnhofe, nach und aus der Stadt für Personen: 1 2 3 u. 4 na., mit Einspänner 0,50, 0,75, lH bb. mit Zweispänner 0,75, 1,00 1 2.5 i>) für eine Fuhre innerhalb der Stadt und Vorstädte bei Personen: 12 3 4 an. mit Einspänner . . . ' 0,40, 0,50, 0,60, 0,70 dd. mit Zweispänner 0,60, 0,80, 1,00, l',20 - Einspänner Zweispänner für Personen: 1 2 3 u. 4 1 2 3 u. 4 e) für eine Fahrt nach Seidau, Kupferhammer, Weinberg, '—-— —-—' Schleif- und Pulvermühle, Strehla, Lausitzer Maschinen fabrik, Restauration Carola-Garten bei Äadelwitz und Dorf Nadelwitz ' . 0,80, 1,00, 1,20 1,20, 1,40, 1,60^.