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(-inkommenstenerstala nach dem Gesetz vom 10. Mär; 1894, wonach in Sachsen ein Jahreseinkommen, das den Betrag von 4s>0 nicht übersteigt, steuerfrei bleibt. Die Skala, nach welcher vom Jahre 1895 an die neue Einkommensteuer erhoben wird, ist solgcnde: Klasse: Einkommen: Steuersatz: Klasse: Einkommen: Steuersatz: la von über 400 bis 500 i 15 von über 3 400 bis 3700^ 72 I s 500 600 2 - 16 - - 3700 4000 82 - 2 600 s - 700 3 - 17 s - 4000 4300 96 . 3 s 700 s s 800 4 - 18 s . 4300 4800 112 . 4 s 800 s s 950 6 - 19 - . 4800 5300 128 . 5 s 950 - - 1100 8 - 20 s . 530«) 5800 144 . 6 s 1100 - - 1250 10 - 21 . 5800 6 3M 161 - 7 s 1250 s s 1400 13 - ->2 -- . 6300 6800 178 - 8 - 1400 s s 1600 16 - 23 s . 6800 7300 195 - 9 s 1600 s s 1900 21 - 24 -- - 7300 7 800 212 . 10 1900 s s 2200 29 - 25 s . 7 800 8 3M 229 . 11 s 2200 - s 2500 37 - 26 s - 8 3M 8800 246 . 12 - 2500 s - 2800 45 - 27 - - 88M 9400 264 . 13 s 2800 s 3100 54 . 28 s . 9400 10000 282 . 14 - 3100 - - 3400 63 - 29 - . 10000 11000 3M - Bei denjenigen Beitragspflichtigen, deren Einkommen den Betrag von 5800 nicht übersteigt, können besondere, die Steuerfähigkeit wesentlich vermindernde wirtschaftliche Ver- hältnisse (außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt von Kindern, durch Verpflichtung zur Unterhaltung armer Angehöriger, andauernde Krankheit und besondere Unglücksfälle) insoweit berücksichtigt werden, daß denselben eine Ermäßigung der vorgeschriebenen Steuersätze um höchstens drei Klassen, oder, falls dieselben einer der drei untersten Steuerklassen angehören, gänzliche Steuerfreiheit gewährt wird. Bon II000 bis zu einem Einkommen von 100000 steigen die Klassen um 1000 und bei Einkommen von über 100000 um je 2000Die Steuersätze steigen bis zu 25 000 Einkommen, Klasse 43, um je 30 von da bis zu 77 000 -/k Einkommen, Klasse 95, um je 40 von da bis zu 100000 Einkommen, Klasse 118, um je 50 Bei allen weiteren Steuerklassen beträgt die Steuer Bier vom Hundert desjenigen Einkommens, mit welchem die vorausgehcnde Klasse endet.