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210 Mitteilungen über Eisenbahnwesen. Änschluß-Nr. 97. Wuensch, Th., Spediteur, äußere Weberstr. 4. 194. *Zestermann, O., Fleischermeister, Weber straße 17. 16. Zeuner, Richard, Garnagentur rc-, Bahnhof straße 5. 180. Zittauer Jalousiefabrik (Inh. M. Vetterlein). l Ailschtug-Nr. 22. Zittauer Maschinenfabrik und Eisengießerei früher Albert Kiesler L Co., Gablerstr. 15- 131. Zittauer Nachrichten (Exped.), Weberstr. 18. 86. Zscharn, C. G. (Inh.: Herrn. Schneider), Eisen- rc. Warenhandlung, Markt 210/2. 164. Zwahr, Emil, Getreidegeschäft, Lindenstr. 30. Alien: Mitteilungen über Eisenbahnwesen. I. Personen-Veförderung. Rückfahrkarten im Binncnverkehre der Sächsischen Staatseisenbahnen. I. Die Geltungsdauer der Rückfahrkarten beträgt allgemein 10 Tage. Der Ausgabetag wird als voller Tag gezählt, ooch wird bei Rückfahrkarten, die zu einem um 12 Uhr abgehenden Zuge ausgegeben werden, die Geltungsdauer erst vom beginnenden Tage an gerechnet. Die Geltungsdauer erlischt um Mitternacht des letzten Geltungstages; die Be nutzung der Rückfahrkarten über diesen Zeitpunkt hinaus ist also ausgeschlossen. 2. Zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten gelten die Rückfahrkarten von sonst kürzerer Dauer innerhalb der nachstehenden Fristen: a) zu Osteru: vom 12. Tage leinschließlich) vor bis zum 12. Tage (einschließlich) nach dem ersten Feiertage, b) zu Pfingsten: vom 3. Tage (einschließlich) vor bis zum 8. Tage (einschließlich) nach dem ersten Feiertage, o) zu Weihnachten: vom 18. De zember (einschließlich) bis 8. Januar (einschließlich) des nächsten Jahres. 3. Zu den Schnell zügen gelten Rückfahrkarten nur gegen Lösung von Ergänzungskarten. Die für Benutzung eines Schnellzuges zur Rückreise nötige Ergänzungskarte kann schon vor Antritt der Hinreise gelöst werden. 4. Fahrtunterbrechung kann mit Rückfahrkarten auf dem Hin- und Rückwege je einmal — gegen Bestätigung auf der Fahrkarte durch den Stationsvorstand — auf beliebige Dauer innerhalb der Gültigkeit der Fahrkarte stattfinden. 5. Eine Rückfahrkarte ist persönlich und unübertragbar, darf daher zur Reise nur von der Person benutzt werden, die damit die Reise begonnen hat. 6. 25 lex Gepäckfreigewicht werden auf jede Rückfahrkarte (zum vollen Preise) der ersten drei Wagenklassen sowohl auf der Hinreise als auch auf der Rückreise gewährt; zwei zur Benutzung der I. Klasse gelöste Rückfahrkarten III. Klasse gelten hierbei nur als eine Fahrkarte. 7. Diejenigen Rückfahrkarten im Verkehre mit anderen Bahnen, welche nach den Tarifen eine geringere als zehntägige Dauer haben, werden auf den sächsischen Staatseisenbahnen gleichwohl innerhalb des Zeitraumes von 10 Tagen als gültig zugelassen. Fahrpreisermäßigung für Kinder unter 10 Jahren. Kinder unter 4 Jahren werden frei befördert, wenn ein besonderer Platz für dieselben nicht beansprucht wird. — Für Kinder von 4 bis 10 Jahren ist die Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene zu zahlen. Ein Umtausch gelöster Fahrkarten gegen solche höherer oder niedrigerer Klassen, oder nach einer anderen Station ist dem Reisenden auf der Abgangsstation bis 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges, soweit noch Plätze vorhanden sind, unter Ausgleich des Preisunter schiedes gestattet, sofern die Fahrkarte noch nicht entwertet ist. Bestimmungen über die Benutzung einer anderen Strecke. Inhabern von einfachen und Rückfahrkarten, sowie von festen und zusammenstellbaren Fahrscheinheften kann die Benutzung einer anderen als der in den Fahrkarten bezeichneten, dieselben Stationen ver bindenden Strecke gestattet werden, wenn die zu benutzende Strecke kürzer oder ebenso lang als die in der Fahrkarte bezeichnete Strecke ist und beide Strecken lediglich vom sächsischen Staatseisenbahnnetz — unter Ausschluß der mitvermalteten Privateisenbahnen — angehvren Die Berechtigung des Reisenden zur Wahl einer anderen Strecke fällt weg, wenn auf der neu gewählten Strecke ein Uebergang über getrennt liegende Stationen stattfinden müßte. Die Um schreibung der betreffenden Fahrkarten und Fahrscheine für die zu benutzende Strecke ist bei dem Stationsbeamten auf der Station, auf welcher die ursprüngliche Reisestrecke verlassen werden soll, oder auf einer anderen genügende Zeit hierzu bietenden oorgelegenen Station — auch auf der Reiseantrittsstation — zu beantragen. Den Anträgen kann nur stattgegeben werden, wenn die- elben so frühzeitig gestellt werden, daß die Umschreibung seitens der Stationsbeamten — unbe- chadet der ihnen bei Abfertigung der Züge obliegenden sonstigen Dienstpflichten — ohne Ueber- chreitung der fahrplanmäßigen Aufenthaltszeit der Züge erfolgen kann. Fahrscheinhefte mit Scheinen, welche auf verschiedene Wagenklassen lauten, werden für die niedrigste dieser Klassen umgeschrieben. Bei Unterbrechung der Fahrt aus der neugewählten Strecke muß die Fahrkarte sofort nach dem Verlaßen des Zuges dem diensthabenden Stationsbeamten zum Zweck der Bescheinigung der Fahrtunterbrechung vorgelegt werden. Ali- r Aluva Anna: Arns: bad « Beier. Beier: Bcrgg Berni: Bisckd Biieba 1 Boden Borna Borna Bor: d Baran tzheini tzosscd stoswi Eunen Dohle: Demir ' Deub. Devise Döbel: Döbel: i Presen Dreba Erb Diirrrl Ebers I ^lball Elsira Nüha Kranke Kreibci j tzw / «enna Kers de Aouch «orluz ^tunn Estoßbe