Volltext Seite (XML)
198 Mitteilungen über Poitwcicn. II. für Zeitungen: Vierteljährlich: a. bei wöchentlich Imal. Erscheinen 15 Pf.; d. 2- bis 3mal. Erscheinen 25 Pf.; o. nrehrmal. oder tägl. Imal. Erscheinen 40 Pf.; ci. tägl. 2mal. Er scheinen 50 Pf.; 6. für amtliche Verordnungsblätter jährlich 60 Pf. III. für Bestellung durch Eilboten: a) im Falle der Vorausbezahlung des Botenlohnes durch den Absender: a. für gewöhnliche und eingeschriebene Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Nachnahmebriesc, Gcldbriefe bis 400 Mk., Ablieferungsscheine über Gcldbriefe mit höherer Wertangabe und Postanweisungen im Ortsbestellbezirke (außer dem Portos für jede Sendung 25Pf.; b. für Pakete ohne und mit Wertangabe, wenn die Sendungen selbst durch Eilboten bestellt werden, für jedes Paket im Orts bestell bezirke 40 Pf., falls dagegen nur die Begleitadresse bestellt wird, 25 Pf.; o. für die unter a aufgeführten Gegen stände im Landbeftellbezirke 60 Pf.; cl. für Pakete, wenn solche selbst durch Eilboten be stellt werden sollen, für jedes Paket im Landbestellbezirke 90 Pf., falls nur die Begleit adresse zu bestellen ist, 60 Pf. — b) im Falle der Entrichtung des Botenlohnes durch den Empfänger die wirklich erwachsenden Botenkostcn. Tel egraphenwe sen. Jedes Wort, welches nicht mehr als 15 Buchstaben enthält, kostet 5 Pfennige. Ohne Rücksicht auf die Wortzahl kostet jede Depesche mindestens 50 Pfennige. Bei der Adresse darf die nähere Bezeichnung des Ortsnamens mit dem letzteren zu einem Worte zu- sammcngezogen werden, z. B. Rothcnburgoberlausitz, Tresden-Plaucn; die Zahl der Buchstaben ist für diese zusämmengezogenenWorte unbegrenzt, jedoch müssen die Namen ;o geschrieben werden, wie sic in den amtlichen Verzeichnissen stehen. Die im telegraphischen Verkehr zugelasscnen Sprachen sind: arabisch, armenisch, dänisch, deutsch, englisch, flämisch, französisch, griechisch, hebräisch, holländisch, italienisch, japaniich, lateinisch, nialayisch, norwegisch, persisch, portu giesisch, rumänisch, schwedisch, siamesisch, slavisch (böhmisch, bulgarisch, russisch rc.), spanisch, ungarisch und türkisch, doch müssen in Deutschland bei Niederschrift der in fremden Sprachen abgesagten Telegramme lateinische oder deutsche Schriftzeichen angewendet werden. Für ge wöhnliche Stadttelegramme, welche in solchen Städten zugelassen werden, innerhalb deren Weichbild mehrere unter sich durch Telegraphcnlcitungen verbundene Telcgraphenanstalten dem Verkehr geöffnet sind, wird eine Gebühr von 3 Pf. für jedes Wort, mindestens jedoch der Betrag von 30 Pf. erhoben. Der Aufgeber kann die Antwort, welche er von dem Em pfänger empfängt, vorauSbczahlcn. Die Vorausbezahlung darf indessen die Gebühr eines Telegrammes irgend einer Art von 30 Worten nicht überschreiten, ,-,-ür das vvrauszubc- zahlende Antwvrtstclegramm wird, wenn der Aufgeber die Zahl der für das Antworts telegramm bezahlten Worte nicht angegeben hat, die Gebühr eines Telegrammes von 10 Worten berechnet. Soll eine andere Wortzahl für die Antwort vorausbezahlt werden, so hat der Aufgeber den vor der Aufschrift niederzuschreibendcn Vermerk „Antwort bezahlt" oder „R. P." durch die Angabe der vorausbezahlten Wortzahl zu ergänzen. z. B. „18 Wörter Antwort bezahlt" oder" „K. ?. 18". Eine Rückzahlung der Antwortgebühr findet nicht statt. Für nach Orten ohne Telegraphenstationen gerichtete Telegramme kann der Aufgeber die Ge bühr für die Weiterbeförderung „durch Eilboten" (X. im voraus entrichten. Dieselbe beträgt 40 Pfg., ohne Rücksicht auf die Entfernung. Wortzählung: Die größte Länge eines Wortes ist für Telegramme innerhalb Europas, sowie für die Korrespondenz mit Algier, Tunis, Tripolis, dem kaukasischen Rußland und der asiatischen Türkei auf 15, für die übrige außereuropäische Korrespondenz auf 10 Morse-Alphabet- Buchstaben festgesetzt. Der Ueberschup, immer bis zu 15, bezw. 10 Buchstaben, zählt für je ein Wort. Die durch Bindestrich verbundenen oder Apostroph getrennten Wörter werden für ebensoviele einzelne Wörter gezählt. Sprachwidrige Wortzusammensetzungen sind unzulässig. Je 5 Zahlen- oder Buchstabcngruppcn im europäischen Verkehr, je 3 Zahlen oder Buchstaben gruppen im außereuropäischen Verkehr, desgl. jedes einzeln stehende Schriftzeichcn, Buchstabe oder Ziffer werden für ein Wort, Punkte, Kommata, Buchstaben und Bruchstriche, zur Bild ung von Zahlen gebraucht, für je 1 Ziffer gezählt. Interpunktionszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für einen neuen Absatz werden nicht nut berechnet, dagegen werden als je ein Wort gezählt: das Unterstreichungszeichen, die Klammern und die An führungszeichen. Die Post- und Telegraphen-Anltalten in Bautzen. I. Amtliche Verkaufsstellen für Postwertzeichen in hiesiger Ltadt. I) bei Herrn Kaufmann Bruno Halke, äußere Laueustraße 9, 2> - - - M. Koplansky, Schülergaffe 5, 3) - - - August Kulke, Seminarstratze 4, 4) - - - Hermann Kunack Nachf., Rcichcnstraße 8, 5) - - - Karl Kunath, Bismarckstraße 10, 6) - - - Richard Neumann, Mättigstraße 2, 7) - - - Otto Ludwig, Fischergasse 5, 8) - - Ernst Sobe, Seidau 238.