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Adreßbuch der Stadt Bautzen
- Bandzählung
- 1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z.8 259
- Vorlage
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id351342915-190100005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351342915-19010000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351342915-19010000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Stadtbibliothek Bautzen
- Projekt: Sächsische Adressbücher
- Saxonica
- Bemerkung
- Textverlust durch enge Bindung, Seite 231 u. 232 abgeschnitten
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anhang
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ortspolizeiliche Bestimmungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ort
- Bautzen
- Titel
- Zusammenstellung der Gebühren zur Kirchenkasse
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ort
- Bautzen
-
Zeitschrift
Adreßbuch der Stadt Bautzen
-
Band
Band 1901
-
- Titelblatt Titelblatt V
- Zeitschriftenteil Erklärung der für Orden und Ehrenzeichen gebrauchten ... VI
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis VII
- Zeitschriftenteil Berichtigungen, betreffend die während des Druckes des ... XI
- Zeitschriftenteil Behördenverzeichnis 1
- Zeitschriftenteil Ehrenbürger der Stadt Bautzen 15
- Zeitschriftenteil Landständisches Direktorium und Bank des Königl. sächs. ... 15
- Zeitschriftenteil Handels- und Gewerbekammer zu Zittau 15
- Zeitschriftenteil Domstift und Domkapitel St. Petri 16
- Zeitschriftenteil Kirchen-Vorstände 17
- Zeitschriftenteil Schul-Anstalten 17
- Zeitschriftenteil Garnison Bautzen 20
- Zeitschriftenteil Jahresliste der Gerichtsschöffen für den Bezirk des ... 22
- Zeitschriftenteil Armen-Bezirke und Armenbezirks-Vorsteher 23
- Zeitschriftenteil Einkommensteuerskala nach dem Gesetz vom 10. März 1894 24
- Zeitschriftenteil Einwohnerverzeichnis 25
- Zeitschriftenteil Häuserbuch 97
- Zeitschriftenteil Verzeichnis der Hausbesitzer in alphabetischer ... 138
- Zeitschriftenteil Reihenfolge der Kataster-Nummern mit Angabe der Straßen ... 155
- Zeitschriftenteil Handelsregister 159
- Zeitschriftenteil Berufsklassen und Gewerbebetriebe 167
- Zeitschriftenteil Verzeichnis der zum Halten an den ... 188
- Zeitschriftenteil Versicherungs-Anstalten 189
- Zeitschriftenteil Vereine und Anstalten 192
- Zeitschriftenteil verzeichnis der Rittergüter in dem Königl. sächs. ... 205
- Zeitschriftenteil Mitteilungen über Post-, Telegraphen-, fernsprech- und ... 209
- Zeitschriftenteil Boten-Bericht 237
- Zeitschriftenteil Orts-Entfernungen von Bautzen (Landgerichtsbezirk) in ... 238
- Zeitschriftenteil Hilfstafel zur Berechnung der Gemeinde-Einkommensteuer ... 240
- Zeitschriftenteil Anhang 241
- Zeitschriftenteil Geschäfts-Anzeiger 1
-
Band
Band 1901
-
- Titel
- Adreßbuch der Stadt Bautzen
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LLO Gebühren für kirchliche Amtsvcrrichtungcn. Kornmarkt, Tuchmachergasse, Bismarckstraße, Carolastraße, Albertstraße, Jägerstraße, Wettinstraße, Strehlaerstraße. — Seelsorger des Bezirks ist der Pastor Secundarius; zur Zeit Pastor Secundarius Haebler (Schloßstraße No. 8>. Der dritte Seelsorgerbezirk umfaßt die Straßen: Schloßstraßc mit Schloß, Messergasse, Logengasse, Predigergasse, kleine Predigergasse, Nikolaipforte, hinter der Petrikirche und Petri- turm, an den Fleischbänken, Fleischergasse, Schülergasse, Gickelsberg, Korngafse, Wendischestraße, alte Kaserne, Hauensteinergasse, Breitengassc, an der Realschule, Wendischer Grabe», Neugasse, Steinstraße, Kirchplatz und Kirchgasse, Rosengafse, Dornschnabel, Moltkestraße, Neugraben, Gartenstraße, Wallstraße, Wilhelinstraße, Taucherstraße, Kasernenstraße, Lessingstraße, Bergstraße, Albertplatz, Panlistraßc. — Seelsorger des Bezirkes ist der Pastor Primarius in Gemeinschaft mit dem 2. Diakonus; zur Zeit Pastor Primarius Wetzke (Schloßstraße No. 6), und Diakonus Städter (Steinstraße No. 32). Der vierte Seelsorgerbezirk umfaßt die Straßen: Spreegasse und Seidauer Anteil, vor dem Gerberthor. Nikolaistufen, Gerberstraße, Thalstraße, vor dem Schülerthor mit Feuergasse, Taschenberg, Schießplatz, am Königswall, Nordstraße, Lazarettstraße, Töpferstraße, Ziegelstraße, am Ziegelmall, Holzmarkt, vor dem äußeren Reichenthor, Flinzstraße, Muskauerstraße, Löbauer straße, Kichtestraße, Mättigstraße, neue Kaserne, Militärlazarett. — Seelsorger des Bezirkes ist der 1. DiakonuS; zur Zeit Diakonus l)r. plnl. Heber, an den Fleischbänken 2. 2. Die Amtshandlungen bei Beerdigungen der innerhalb der oben unter 1 gedachten Seelsorgerbezirke verstorbenen Personen werden ») in den Bezirken l, 2 und 4 von den sür jeden dieser Bezirke bestimmten Geistlichen, K) im 3. Bezirke durch den 2. Diakonus übernommen. Es verbleibt jedoch den Hinterlassenen das Recht, sich für Grabreden unter den Geistlichen der Parochie den Redner zu wählen. Bei sämtlichen Begräbnissen erster Klasse hat der Pastor Primarius die Begleitung der Leidtragenden mit zu übernehmen. 3. Es wird ein zweifaches Wochcnamt eingerichtet, ») für Taufen und Trauungen in der Petrikirche, b) für Taufen und Trauungen in der Diarien- und Marthenkirche, welches ab wechselnd der Pastor Secundarius bez. der l. Diakonus und der Archidiakonus bez. der 2. Diakonus zu verwalten haben. Der Pastor Primarius ist wie bisher berechtigt, ans ausdrücklichen Wunsch der Parochianeu Amtshandlungen zu übernehmen. Husamurenstellttttg -er Gebühren zur.Kirchkasse für kirchliche Amtsvrrrichtunyen in der ev.-luih. Petri-Kirchengemeindc in Banken. Die Trauungen sind in vier Grade eingeteilt, deren Feierlichkeiten in folgendem bestehen: L) bei Trauungen I. Grades in Glockengelüute, Orgelspiel, Aufführung einer Motette vom Sängerchor, Traurede, Intonation, Kollekte, Segen und Schlußgesang; Gebühr: 45 b) bei Trauungen II. Grades in Orgelspiel und Choralgesang vor der TranungShandlung, Ansprache des amtierenden Geistlichen, Schlußgesang; Gebühr: 20 ,X. v) bei Trauungen III. Grades in Choralgesang ohne Orgelbegleitung, Formular-Trauung, Schlußgesang; Gebühr: 5.X <I) bei Trauungen IV. GradcS in Formular-Trauung, welche völlig unentgeltlich ist. 1) Trauungen I. und II. Klasse können sowohl in derPetrikirche, als auch in der Marieu- und Marthenkirche stattfinden, jedoch ist in letzterer Kirche für eine Trauung I. Klasse eine Zuschlags gebühr von 10.X und für eine Trauung II- Klasse eine Zuschlagsgebühr von 5 X an die Kirchcn- kasse zu entrichten, ausschließlich des im einzelnen Falle besonders verlangten Heizungsaufwandes. 2) Wenn ein Brautpaar die Trauung in der Petrikirche begehrt, ohne daß Bräutigam oder Braut oder wenigstens deren Eltern der Petrikirche angehören, so ist ein Zuschlag zu den regulativ mäßigen Gebühren bei den ersten 3 Klassen zu erheben in Höhe von 15 bei Klasse I, 10 X bei Klasse II und 3 .X bei Klasse III. Der Ceremoniennieister hat nur bei der Trauung I. Grades zu fungieren. Bei der Trauung I. Grades werden 4 Kerzen auf dem Altar angebrannt und auf Verlangen von den Bediensteten der Kirche 30 Stühle ausgestellt. Bei der rrauung II. Grades werden 2 Kerzen angebrannt und auf Wunsch 20 Stühle aufgestellt. Im übrigen sollen auch die dem Altarplatz zunächst liegenden Bänke durch entsprechende Vorrichtungen bei Trauungen für etwaige Angehörige des Brautpaares reserviert werden. Die bei Trauungen I., II. und III. Grades zu entrichtenden Gebührensätze sind jederzeit voll zu bezahlen und wird ein Abzug nicht zugestanden, auch wenn das Brautpaar auf eine oder die andere Leistung, sei es aus Gesang, Orgelspiel, Geläute :c., Verzicht leistet, oder wenn bei der Trauung nach dein i. Grade der Gesang durch andere Sänger ausgeführt wird. 3) Geistliche Musikaufführungen von Gesangvereinen oder Posaunenchören sind zwar bei den 3 ersten Trauungsklassen gestattet, jedoch nur insoweit, als dieselben den in dem Trauregulative festgesetzten Bestimmungen über den musikalischen Teil der Feierlichkeit entsprechen und an Stelle der Leistungen des Kirchenchores bez. der Waisenknaben treten. (Bei Klasse I Motette oder Arie, bei Klasse ii und III Choralgesang — Posaunen haben bei Klasse I nur die Orgel zu begleiten ) In jedem Falle ist die Genehmigung des Pfarramtes unter Vorlegung des betreffenden Gesang oder Musikstückes einzuholen.
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