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Mitteilungen über Postwesen. 200 Wohla b. Kamenz. v. Wiedebach, Johann Friedrich. Wohla bei Löbau. Gießner, Hermann. Wuischke. v. Salza und Lichtenau, Präs, der „ Ob'errechnungskammer a. D. in Dresden. W urschen. Graf Theodor Peter Klemens > zu Sollns-Sonnewalde. Zerna. Marienstern, Klosterstift. Z e s ch a. ssreihr. Harry Victinghoff v. Riesch. Mittel. Zittau, Stadtgemeinde. Zöblitz. Baumann, Wilhelm Gottlob. Zockau lM.). Wie bei Rittergut Gaußig. Zschillichau. Goldammer, Emil Arthur. Zschornas. Graf von Breßler. MitLcilunifeu über Post-, Telegraphen-, Fernsprech- und Eisenbahnwesen. Porto für PkichoitseMmigril. I. Innerhalb Deutschlands und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn. A) für gewöhnliche Briese frankiert unfrankiert im Orts und Lan-bestellbezirke . . bis 250 Gramm — 5 Pf. — 10 Pf. im sonstigen Verkehr - 20 - — 10 - — 20 - über 20 bis 250 - — 20 - — 30 - h) sür Postkarten im Orts- und Landbestellbezirke frankiert 2 Pf., unfrankiert 4 Pf.; im sonstigen Verkehr frankiert 5 Pf., unfrankiert 10 Pf; Postkarten mit Rückantwort im - Orts- und Landbestellbezirke 4 Pf.; im sonstigen Verkehr 10 Pf. O Drucksachen im Orts- nnd Landbestellbezirke bis 50 (stramm 2 Pf., über 50 bis IM (stramm 3 Pf., über 100 bis 2.50 Gramm 5 Pf., über 250 bis 500 (stramm 10 Pf., über 500 Gramm bis 1000 Gramm 15 Pf.; im sonstigen Verkehr bis 50 Gramm 3 Pf., über 50 bis 100 Gramm 5 Pf., über >00 bis 250 Gramm 10 Pf., über 250 bis 500 Gramm A > Pf., über 5M bis 1000 Gramm 30 Pf. <i) Warenproben im Orts- und Landbestellbezirke bis 250 (stramm 5 Pf., über 250 bis 350 Gramm 10 Pf.; im sonstigen Verkehr bis 250 Gramm 10 Pf., über 250 bis 350 Gramm 20 Pf. o.' Geschäftspapiere im OrtS- und Landbestellbezirke bis 250 (stramm 5 Pf., über 2.50 bis 350 Gramm 10 Pf.; im sonstigen Verkehr bis 250 Gramm 10 Pf., über 250 bis 350 (stramm 20 Pf. k) für Einschreibsendungen (als solche können Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren proben, Briese mit ZnstcUnngsurkünde, Postnachnahmesendungen und gem. Pakete versandt werden) werden 20 Pf. Einschreibgebühr erhoben. Verlangt der Absender hierüber einen , Rückschein, so hat er dafür noch 20Pf. vorauszubezahlen. Ist Nach den Laudern des L0cltpostvercins und den Ländern anstcrhalb desselben. a) für gewöhnliche Briefe frankiert 20 Pf., unfrankiert 40 Pf. für je 15 Gramm. h) für Postkarten 10 Pf. sür jede Karte, für solche mit Antwort 20 Pf. o) für Drucksachen, Geschäftspapierc und Warenproben 5 Pf. für je 50 Gramm, ' mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 Pf. und für Warenproben 10 Pf. 0) für Einschreibsendungen tritt dem Porto überall gleichmäßig die Einschreibgebühr mit 20 Pf. und ebenso für die Beschaffung eines Rückscheines eine weitereGebühr von 20Pf. hinzu. 111. Nach anderen Ländern. Postkarten nach den nicht znm Weltpostverein gehörigen Ländern sind nicht zugelassen. Anmerkung zu I und II. Unfrankierte Drucksachen, Warenproben und Gcschästspapiere sind von fsr Beförderung ausgeschlossen. — Unzureichend frnnkicrte Drucksachen, Warenproben und Geschäft-Papiere Acrdcn mit dem doppelten Betrage des fehlenden Portotciles belegt. — Gewichtsgrenze für Briese zu I 250 Aanun. zu II unbeschränkt; für Drucksachen zu I I Kilogr., zu II 2 Kilogr.; sür Gcschaslspapierc zu II 2 Kilogramm. M Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten sind Drucksachen und Geschästspapicre von mehr uls I Kilogramm bis zu ^Kilogramm zulässig; Gebühr «uPf. i'>. GMHmi siir Mm SriAiNM immhM DruWMs M in, Mehr mit Wcmich-UiMlN. a) für Postanweisungen: I. innerhalb Deutschlands: bis 5 Mk. 10 Pf., über 5 bis WM. 20Pf., über 100-200 Mk. 30 Pf., über 200-400 Mk. 40 Pf., über 400-600 Mk. Pf., über 600—800 Mk. 60 Pf.; II. nach Oesterreich-Ungarn für je 20 Mk. 10 Pf., "Undestens jedoch 20 Pf. . b) für Postaufträger 30 Pf. Bei (Übersendung der auf Postauftrüge eingezogenen Geldbeträge wird die dafür entfallende Postanweisnngsgebühr erhoben. (B-bru.N am w. Juli lüw.) iz