Volltext Seite (XML)
185 Auszug aus dem Einkommensteuergesetze vom 2. Juli 1878. 8 12. Die Steuer betrügt in Klasse: bei einem Einkommen: 1. Von über 300 bis 400 e> L 400 - L 500 - 1 s S 500 M - 2 4. s - 600 S 700 - 3 5. s 700 800 - 4 6. s 800 2 900 - 6 7. s S 950 S L 1100 - 8 8. - 1100 2 ' L 1200 - 11 9. - 1250 S - 1400 - 14 10. - 1400 ? L 1M0 - 17 11. - - 1600 s s 1900 - 22 in Klaffe 12. bei einem Einkmnmen: VON über 1!XX).« bis 2200^. 30 s 13. s - 2200 - - 2500 - 38 - 14. s s 2500 - - 2800 - 48 15. s s 2806 - - 3300 - 59 16. -- MX) - - MM - 76 17. 3800 - - 4300 - 94 18. - s 4300 - - 4800 - 114 19. s 4800 - - 5100 - 136 20. S - 5400 - - MX) - 162 -r - 21. - - 6300 - - 7200 - 189 - Bei allen weiteren Klassen beträgt die Steuer 3 Venn Hundert desjenigen Einkummeu- betrages, mit welchen, die Klasse beginnt. Die Klassen steigen bis zu 12000 nm je 1200 van da bis zn 30000 um je 2000^, von da bis zn 60000.4X. nm je M00./L, weiterinn nm ie.5000 Hiernach würde im Anschluß an Obiges die Einkommensteuer weiter zn berechnen sein: il! Klasse: bei einem Einkommen: 22. von über 7200 bis 8400216 23. - - 8400 - - MX) - 252 - 24. - - !XXX) - - 10800 - 288 - 25. -- - 10800 - - 12000 - 324 - 26. - - 12000 - - 14000 - 360 27. - - 14000 - - 16000 - 420 28. - - 16000 - - 18000 - 480 2l). - - 18000 - - 20000 - 540 in Klasse: bin emem Einkommen: 3i). vvn über 2,XXX» bis 22000 M». 31. s - 22000 - - 24000 - 660 32. L - 24000 - - 26000 - 720 33. s - 26lXX) - - 28000 - 780 34. s - 28000 - - MM - 840 L5. - MX) - - 33000 - 900 36. - - MX) - - 36000 - 990 Tabellen zur Berechnung der Kommun-Abgaben in -er Stadt Bautzen. Aach der Tabelle X. gelangt 1) das Einkommen von landwirtschaftlichen Grundstücken, 2) das Einkommen von Gebäuden, Gärten, Realrechten, Wasserkräften re., und 3) das Ein kommen von erpachteten Grundstücken; nach der Tabelle il. dagegen 1) das Einkommen ans Renten, 2) das Einkommen aus Dienstbezügen, Wartegeldern uno Pensionen, sowie 3) das Einkommen aus dem Gewerbe aller Art zur Veranlagung. Bemerkungen. Die Abschätzung Les Grundbesitzes erfolgt stets getrennt von der Abschätzung des übrigen Einkom mens und wird jedes Grundstück nach seiner Ertragsfahigkeit abgeschätzt. Hypothckenschulden, welche auf Grundstücken haften, bleiben ohne Berücksichtigung. Rach Ausstellung des Gemeinde Anlagen-Katasters wird seitens des Rates eine Bekanntmachung erlassen (gewöhnlich in der ersten Hälfte dcL Monats März) und in letzterer eine Iltägigc Frist bestimmt, innerhalb deren jeder Anlagepflichtige bei Verlust seiner etwaigen Einwendungen in der StadthaupMsse sich anmelden und die Bekanntmachung der Schätzung seines Einkommens beantragen kann. Einwendungen gegen die erfolgte Einschätzung sind binnen anderweit vierzehn Tagen, von Ablauf der vorgedachtcn Frist äu gerechnet, ebenfalls bei Verlust der Einwendungen, schriftlich bei dem Stadtrat anzubrmgen. Übrigens ist cS jeden, Kontribuenten unbenommen, zu dcu Gemeinde-Anlagen zu deklarieren und hat die Deklaration spätestens bis Ende Januar jeden Jahres zn erfolgen. Befreit von Gcmcindcabgaben sind Personen unter 16 Jahren, sofern sie in der untersten Klasse zu besteuern sein würden. Neu herangezogene Kontribuenten haben, dasern sic vor dem 1. Juli eines Jahres als beitragspflichtig zu betrachten, den vollen Anlagebctrag aus das lausende Jahr zu entrichten. Diejenigen, welche nach Ablauf dieses Termins, jedoch noch vor dem Ende des Monats September eines Jahres beitragspflichtig geworden, sind nur nach Höhe der Hälfte Les Jahresbeitrags Hcranzuziehen, während alle diejenigen, welche erst nach Ablauf des Monats September eines Jahres in Bautzen neu angezogen oder sonst abgabepflichtig geworden sind, für das betreffende laufende Kalenderjahr nicht mehr zu den städtischen Anlagen herangezogen werden.