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Notizen über Hekegraphen- und KisenöaHnwesen. 159 dil!. Ausnahmen, die an Soldaten gerichteten Sendungen betreffend. Die in' Reih und Glied stehenden Soldaten und die bei der Marine dienenden Mann schaften bis zum Feldwebel oder Wachtmeister aufwärts, mit Ausnahme der Einjahrig-Frei willigen und beurlaubten Soldaten, genießen für ihre Person innerhalb des Deutschen Reiches folgende Portovergünstigungen: a. für gewöhnliche Briefe bis 60 Gramm an Soldaten kommt Porto nicht in Ansatz, sofern diese Briefe als „Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Em pfängers" bezeichnet sind. Ausgenommen hiervon sind Stadtpostbriefe; l>. für die an Sol daten gerichteten Postanweisungen bis 15 Mark beträgt das Porto 10 Pf. Aufschrift wie unter a; o. für die an Soldaten gerichteten Pakete ohne Wertangabe bis 3 Kilo 20 Pf. Porto ohne Unterschied der Entfernung. Aufschrift wie unter a. c. An MeUgeld wird erhoben: I. für Postsendungen: a. im Postort. Postanweisung 5 Pf., Geldbriefe bis 1500 Mk. 5 Pf., bis 3000 Mk. 10 Pf. (über 3000 Mk. müssen vom Adressaten abgeholt werden), gewöhnliche Pakete bis 5 Kilo je nach der Größe der Orte 5, 10 und 15 Pf., über 5 Kilo 10,15 und 20 Pf.; b. aufs Land. Wert briefe, Pakete bis 400 Mk. Wert, P/2 Kilo Gewicht, Postanweisungen 10 Pf., für Pakete über 2'/ü Kilo bis 5 Kilo 30 Pf. (über 5 Kilo und 400 Mk. Wert müssen abgeholt werden). H. für Zeitungen: Vierteljährlich: a. bei wöchentlich Imal. Erscheinen 15 Pf.; b. 2- bis 3mal. Erscheinen 25 Pf.; 0. mehrmal. oder tägl. Imal. Erscheinen 40 Pf.; cl. tügl. 2mal. Erscheinen 50Pf.; s. für amtliche Verordnungsblätter 15 Pf. III. für Bestellung durch Eilboten: a) im Falle der Vorausbezahlung des Botenlohnes durch den Absender: a. für gewöhn liche und eingeschriebene Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Nachnahmebriefe, Geldbriefe bis 400 Mk., Ablieferungsscheine über Geldbriefe mit höherer Wertangabe und Postanweisungen im Ortsbestellbezirke (außer dem Porto) für jede Sendung 25 Pf.; b. für Pakete ohne und mit Wertangabe, wenn die Sendungen selbst durch Eilboten bestellt werden, für jedes Paket im Ortsbestellbezirke 40 Pf., falls dagegen nur die Bealeitadresse bestellt wird, 25 Pf.; 0. für die unter a aufgeführten Gegenstände im Landbestellbezirke 80 Pf.; ck. für Pakete, wenn solche selhst dnrch Eilboten bestellt werden sollen, für jedes Paket im Landbestellbezirke 1 Mk. 20 Pf., falls nur die Begleitadresse zu bestellen ist, 80 Pf. b) im Falle der Entrichtung des Botenlohnes durch den Empfänger die wirklich er wachsenden Botenkvsten. T c l e g r a - h e u w c s e u. Wortzählung: Die größte Länge eines Wortes ist für Telegramme innerhalb Europas, sowie für die Korrespondenz mit Algier, Tunis, dem kaukasischen Rußland und der asiatischen Türkei auf 15, für die übrige außereuropäische Korrespondenz auf lOMorie-Alphabet- Buchstaben festgesetzt. Der Überschuß, immer bis zu 15, bezw. 10 Buchstaben, zählt für je ein Wort. Die dnrch Bindestrich verbundenen oder Apostroph getrennten Wörter werden für ebensoviele'einzelne Wörter gezählt. Sprachwidrige Wortzusammensetzungen sind unzulässig. Je 5 Zahlen oder Buchstabengruppen werden für em Wort gerechnet. Jedes einzeln stehende Schriftzeichen, Buchstabe oder Ziffer, sowie jedes Unterstreichungszcichen wird für ein Wort gezählt. Punkte, Kommata. Buchstaben und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen gebraucht, werden für je 1 Ziffer gezählt. Interpunktionszeichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführungs zeichen, Klammern und das Zeichen für einen neuen Absatz werden nicht mit berechnet. Die poft- und Telegt'aphen-AnftaÜen in Vauhen. I. Dicnststnudcu für den Berühr mit dem Publikum. .4. Beim Postamtc 1 in der Stadt. u) Für den Mdetried: 1) An den Wochentagen: im Sommer-Halbjahre von 7 Uhr vormittags bis 1 Uhr nach mittags, im Winterhalbjahre von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, zu allen Jahres zeiten von 2 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends; 2) an Sonntagen und gesetzlichen Festtagen: IM Sommerhalbjahre von 7—9 Uhr vormittags, im Winterhalbjahre von 8—9 Uhr vor- mittags, zu allen Jahreszeiten von 5 Uhr nachmittags bis 7 Uhr abends. An b) Für den Telegraphenbetrieb: Wochentagen im Sommer von 7 Uhr vornrittags - Winter - 8 -- - bis 9 Uhr abends.