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158 Mottzen über Most-, Hekegraphen- und Kisenöaynwesen. Dnitll für DrichoffeMmM. 1. Innerhalb Deutschlands und im Verkehr mit Österreich-Ungarn. frankiert unfrankiert u) für gewöhnliche Briefe. bis 15 Gramm — 10Pf. —20 Pf. über 15 - 250 - - 20 - - 30 - Anmerkung. Für Briefe nach dem Posierte und dem dazu gehörigen Landbczirke werden ohne Unterschied des Gewichts sPs. (unfrankiert U>Pf.) erhoben. b) für Postkarten 5 Pf.; für Karten mit Antwort 10 Pf. o) für Drucksachen und Büchersendungen bis 50 Gramm einschließlich 3 Pf., über 50 bis 250 Gramm einschl. 10 Pf., über 250 Gramm bis MO Gramm einschl. 20Pf., über 500 Gramm bis 1 Kilogr. einschl. 30 Pf. Bücherbestellzettel 3 Pf. <l) für Warenproben ohne Unterschied des Gewichts (bis 250 Gramm) 10 Pf. o) für Einschreibsendungen (als solche können Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren proben und gewöhnliche Pakete versandt werden) werden 20 Pf. Einschreibgebühr erhoben. Wird über solche Sendungen vom Absender ein Rückschein verlangt, so hat er für dessen Beschaffung noch 20 Pf. vorauszubezahlen. H. Nach den Ländern des Weltpostvereins. a) für gew ähnliche Briefe frankiert 20 Pf., unfrankiert 40 Pf. für je 15 Gramm. d) für Postkarten 10 Pf. für jede Karte, für solche mit Antwort, soweit solche zulässig sind, 20 Pf. o) für Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben 5 Pf. für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 Pf. und für Warenproben 10 Pf. ä) für Einschreibsendungen tritt dem Porto überall gleichmäßig die Einschreibgebühr mit 20Pf. und ebenso für die Beschaffung eines Wckscheines eine weitereGebühr vonWPf.hinzu. III. Nach anderen Ländern. Für alle Sendungen nach anderen Ländern, welche noch nicht zum Weltpostverein ge hören, werden folgende einheitliche Portosätze erhoben: für frankierte Briefe nach fremden Ländern 60 Pf. l für je 15 Gramm oder 1 Teil -unfrankierte - aus - - 80 - / von 15 Gramm. - Drucksachen und Warenproben — soweit letztere zulässig sind — 10 Pf. für 50 Gramm oder einen Teil von 50 Gramm, jedoch bei Warenproben mindestens 15 Pf. Anmerkung zu I, II u. III. Uufrankicrtc Postkarten, Drucksachen, Gcschäftspapiere und Warenproben bleiben von der Beförderung ausgeschlossen. — Nniurcichcn» frankierte Drucksachen und Warenproben (im Weltpostvcrkchr auch Postkarten) werden mit dem doppelten Betrage des fehlenden Portoteiles belegt. — Gewichtsgrenze für Briese unter I LSD Gramm, unter II u. -III unbeschränkt; für Warenproben sso Gramm, für Drucksachen zu I i Kilogr., für Drucksachen und Geschästspapiere zu II u. III s Kilogr. ö. Gebühren für andere Sendungen innerhalb Deutschlands und lin Verkehr mit Gslerreich-Ungarn. u) für Postanweisungen: I. innerhalb Deutschlands: bis 100 Mk. 20 Pf., über 100—200 Mk. 30 Pf., über 200—400 Mk. 40 Pf.; II. nach Österreich-Ungarn für je 20 Mk. 10 Pf., min destens jedoch 40 Pf. k) für Postaufträge: 30 Pf. Bei Übersendung der auf Postaufträge einaezoaeneu Geldbeträge wird die dafür entfallende Postanweisungsgebühr, für Rücksendung der Post aufträge zu Wechselaccepten werden 40 Pf. erhoben. v) für Pakete ohne Wertangabe: 1) bis 5 Kilogramm a. auf Entfernungen bis 10 geogr. Meilen, frankiert 25 Pf., b. auf alle weiteren Entfernungen frankiert 50 Pf.; 2) über 5 bis 50 Kilogramm a. für die ersten 5 Kilogramm die Sätze unter 1; b. für jedes weitere Kilogramm oder den überschießenden Teil eines Kilogramms auf Entfernungen innerhalb der 1. Zone (bis 10 geogr. Meilen) 5 Pf., der 2. Zone (10—20 geogr. Meilen) 10 Pf., der 3. Zone (20—50 geogr. Meilen) 20Pf., der 4. Zone (50—IM geogr. Meilen) 30 Pf., der 5. Zone (100—150 geogr. Meilen) 40 Pf., der 6. Zone (über 150 geogr. Meilen) 50 Pf. — Für Sperrgut erhöht sich die Taxe um die Hälfte dieser Beträge. Außerdem wird für un frankierte,, bis 5 Kilogr. schwere Pakete ein Zuschlag von 10 Pf. erhoben. <I) für Briefe und Pakete mit Wertangabe: 1) Porto und zwar a. für Briefe, ohne Unterschied des Gewichts, bis 10 geogr. Meilen 20 Pf., unfrankiert 30 Pf., auf alle weiteren Entfernungen 40 Pf., unfrankiert 50 Pf.; b. für Pakete das entfallende Paketporto; 2) Ver sicherungsgebühr für je 300 Mk. oder einen Teil von 3M Mk. 5 Pf., mindestens aber 10 Pf. e) für Nachnahmesendungen (bis 150 Mk.) zulässig): 1. Porto: für Briefe bis 10 geogr. Meilen 20 Pf auf alle weiteren Entfernungen 40 Pf., unfrankiert je 10 Pf. mehr; für Pakete das entfallende Paketporto; 2. Postnachnahmegebühr, für jede Mark oder jeden Teil einer Mark 2 Pf., mindestens aber 10 Pf. Ein bei Berechnung der Gebühr sich er gebender Bruchteil einer Mark wird auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme aufwärts ab gerundet. (So z. B. erfordern 8 Mk. Nachnahme nicht 16, sondern 20 Pf. Getmhr.)