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Stiftungen der Stadt Budissin. I» Gymnasium besuchender Schüler vcr-! wendet werden. Die Vcrthcilungssumme ist auf 20Thlr. jährlich bestimmt wor-^ den. Hiervon wird eine Quantität! schwarzes Tuch angekauft, nm 6 Schülern > des Gymnasiums, welche hiesige Bürgers kinder sind, übrigens zum Studiren sich eignen und auch wegen ihres sittlichen Verhaltens zu empfehlen sind, so viel Tuch zu verabreichen, als zu einem Paar Beinkleidern für einen Jeden erforderlich ist. Die Austheilung erfolgt jedes Jahr am Tage Valentin, den 14 Februar. Die Salomo Zeidler'sche Stiftung. Das Capitalvermögen dieser Stiftung besteht in 8000 Thlrn und sollen die Zinsen hiervon zur Hälfte zu dem vom Stifter unter dem Namen „lZtipsnäium eeolsgiastivum Aeicklorianum" errich teten Stipendio verwendet werden; weitere 7 0 Thlr. werden für das, ebenfalls vom Stifter unter dem Namen „8ril>8näium uouüsmieum ^oiäloiisnum" errichtete Stipendium gewährt, und diese an drei hiesige, auf der Universität sich befindende Stadtkinder, jedem mit 23 Thlr. In Ngr. jährlich ausgczahlt. Alsdann werden 70 Thlr. zu Erfüllung der für das Hospital Maria und Martha errichteten Fundation an dessen Lasse jährlich ab gegeben, um sic werbend zu machen, und später durch den auf diese Weise ange- sammclten Fonds die vom Stifter be absichtigte Vermehrung der Zahl der Hospitalinncn ermöglichen zu können; und endlich werden 70 Thlr. zu einem Ehc- gcldc für drei arme und fromme hiesige Bürgerstöchter verwendet, von denen eine Jede 23 Thlr. 10 Ngr. bei ihrer Ver- hcirathung erkalten soll. Die Hering'schc Stiftung. Vorsorge stehende Waisenhaus zum Erben seines sämmtlichcn Nachlasses eingesetzt und bestimmt: daß die, nach erfolgter Berichtigung desselben und Abstattung einiger wenigen Legate, vorhandene Erb- schaftsmassc zu einem zinsbar auszu leihenden Fonds zu Einrichtung und Er haltung einer Zeichnenschulc im allhiesigen Waiscnhause verwendet werden solle. Die Schiiffer'fche Stiftung. Der Hauptzweck dieser Stiftung ist die Unterstützung junger Handwerker und Künstler und ist vom Stifter bestimmt worden, daß die zu Verabreichung einer Prämie an einen dazu sich qualificircn- den Handwerker oder Künstler bestimmten 20 Thlr. Zinsen bis zu der Summe von 100 Thlr. angesammelt und solche so dann dem sich da u angemeldetcn und qualificirendcn Bewerber ausgezahlt, diesem auch in dem Falle, daß er mit ausgezeichneten Talenten ausgerüstet sei und sich ein Metier erwählt habe, zu dessen Betreuung ein gewisser Fond er forderlich sei, wie z. B. zum Ankauf von Leder, Tuch u. s. w., bei fortgesetztem Kunstflkißc, Thätigkeit und Sittlichkeil und vorausgesetzt, daß sich kein neuer Bewerber inzwischen angemeldet, ander- weit 100 Thlr., soblad solche von den fraglichen Zinsen wieder angesammelt worden, ausgchändigt werden so'!en. — Um diese Unterstützung oder Prämie können sich jedoch nach den, von dem Stifter auch diescrhalb getroffenen Be stimmungen nur solche Gcwcrbsgenosscn und Künstler bcwcr en, welche lj im hiesigen Waisenhause erzogen wor den sind; 2» nach ihrer Entlassung aus selbigem eine Kunst oder Profession erlernt, und Diese Stiftung verdankt Budissin seinem, am 23. April >802 verstorbenen Bürger meister Karl Wilhelm Hering. Dieser' hatte in seinem Testamente das hiesige Magistratscollegium und das unter dessen 3> Deutschland, Frankreich und England bereiset, sich mindestens 4 Jahr auf der Wanderschaft befunden und in den gedachten Ländern in Arbeit ge standen haben, sowie endlich