Volltext Seite (XML)
Notizen über Post- Eisenbahn- und Telegraphenwesen. 143 Quittung über die für ein Telegramm erhobenen Gebühren wird nur auf Verlangen und gegen Entrichtung von 20 Pf. erthcilt. Telegramm-BMellung. Dieselbe erfolgt unentgeltlich; es kann jedoch für jedes durch eine Eisenbahn-Telegraphen-Station bestelltes Telegramm von derselben ein Bestellgeld von 20 Ps. er hoben werden. Gewährleistung und Beschwerde». Sämmtliche Telegraphen-Verwaltungen leisten für richtige Ueberkunst bez. Zustellung der Telegramme innerhalb bestimmter Frist keinerlei Gewähr und haben Nachtheile, welche durch Verlust, Verstümmelung oder Verspätung der Telegramme entstehen, nicht zu vertreten. Es wird jedoch an den Aufgeber erstattet die entrichtete Gebühr: a) für jedes Tele gramm, welches durch Schuld der Telegraphen-Verwaltung gar nicht oder nicht früher als bei gleich mäßiger Absendung durch die Post in die Hände des Empfängers gelangt ist, oder wenn die Ver zögerung im europäischen Verkehr 2 Mal 24 Stunden, im außereuropäischen Verkehr 6 Mal 24 Stunden beträgt; b) für jedes (collationirte) verglichene Telegramm, welches in Folge wesentlicher Verstümmelung erweislich seinen Zweck nicht hat erfüllen können. Der Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr erlischt mit Ablauf von 2 Monaten bei Telegrammen innerhalb Europas und von 6 Monaten bei Telegrammen nach außereuropäischen Ländern, und zwar vom Tage der Aufgabe des Telegramms ab gerechnet. Beschwerden sind beim Aufgabeamt einzureichen. Nubesiclldare Telegramme. Von der Unbestellbarkeit eines Telegramms und den Gründen derselben wird dem Aufgabeamte telegraphisch Meldung gemacht. Ist der Äbsender des unbestellbaren Telegramms bekannt, so wird die Unbestellbarkeitsmeldung diesem gegen Bezahlung einer Gebühr von 30 Pf. (im Verkehr mit Frankreich, Großbritannien und Irland, Oesterreich-Ungarn, sowie mit Rußland gegen 40 Pf.) übermittelt. Gebühren-Tarif. Grund-Taxe. Wort-Taxe, z. 1. Deutschland 20 5 2. Algier — 28 3. Belgien 40 10 4. Dänemark 40 12 5. Frankreich — 16 6. Großbritannien und Irland . — 30 7. Helgoland 40 16 8. Luxemburg 20 5 9. Niederlande 4t» 10 10. Oesterreich-Ungarn 40 10 11. Rußland 40 30 12. Schweden 40 20 13. Schweiz 40 5 W o t e n - W e r i ch 1. Dorath: Heinrich, Mittwochs und Sonnabends, in der Stadtapotheke, Hauptmarkt 141. Crostwitz: Warnatsch, Mittwochs und Sonnabends, im Gasthof zum goldenen Lamm, Hohen- gasse 225. Cunewalde: Winkler (Omnibus), Sonnabends, im Gasthof zum halben Mond, äußere Lauen straße 799. — Strehle, unbestimmt, bei Herrn Schänkwirts» Rüde, Lauengraben 683. — Hempel, Mittwochs und Sonnabends, bei Herrn Bäckerinstr. Klingst, innere Lauenstr. 120. Elstra: Treber, Sonnabends, im Domstift. Gydau: Michel, Sonnabends, im Gasthof zum halben Mond, äußere Lauenstraße 799. Gaustig: Burk, Sonnabends, in der Stadtapotheke, Hauptmarkt 141. Hochkirch: Bleyl, Mittwochs und Sonnabends, bei Herrn Schänkwirt!) Pesto, Steinstraße 563. Hoyerswerda: Haisch, Sonnabends, bei Herrn Schankwirth Kaerner (Jägerhof), Steinstraße 561. Kamenz: Mücklich, Sonnabends, im Gasthof zum halben Mond, Äußere Lauenstraße 799. Klemsaudernitz bei Guttan: Biehle, Sonnabends, im Gasthof zur goldenen Sonne, Töpferstr. 455. Klcinwelke: Lorenz, alle Tage, im Gasthof zum goldenen Adler, Hauptmarkt 142.