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Notizen über Post-, Eisenbahn- und Telegraphenwesen. IN rc. über 600 - 900 - 1200 Zone 2—6 50 Pf. 55 - 60 - 65 Zone i 35 40 - 45 - bis 600 Mark 30 Pf. - 900 - 1200 - 1500 Für sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht. Der Ge- sammtbetrag ist eintretenden Falles auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme nach unten abzurunden *> Für unfrankirte Pallete bis zum Gewichte von 5 Kilogramm einschließlich wird ein Porto zuschlag von 10Pf. erhoben. Für unzureichend frankirte Pallete, sowie bei portopflich tigen Dlenstpacketen wird dieser Portozuschlag nicht erhoben. — Pallete ohne Werthangabe können auch unter „Einschreibung" abgesandt werden und kommt in diesem Falle die Einschreib gebühr von 20 Pf. und bei Palleten mit Nachnahme die Nachnahmegebühr hinzu. Für Pallete mit Werthannabe kommt außer den vorstehenden Sätzen an Porto, Porto- zuschlag, Nachnahmegebühr, für solche ohne Werthangabe eine Versicherungsqebühr von 5 Pf. für je 300 Mark, mindestens aber 10 Pf., hinzu, bis 600 Mark 10 Pf., über 600 bis 900 Mark 15 Pf., über 900 bis 1200 Mark 20 Pf. u. s. w., für je 300 Mark 5 Pf. mehr. — Gehören mehrere Pallete zu einer Begleitadresse (mehr als drei dürfen jedoch zu einer Adresse nicht gehören, auch nicht solche zugleich mit und ohne Werthangabe), so wird für jedes einzelne Stück die Taxe selbst ständig berechnet. Bei Nachnahmen kann nur je ein Packet zu einer Adresse gehören und auch nicht mehrere zugleich nut und ohne Nachnahme. Briefe mit Werthangabe sind bis zum Gewicht von 250 Gramm zulässig. u) Porto ohne Unterschied des Gewichts: 1. auf Entfernungen bis 10 geographische Meilen einschließlich (Zone 1) 20 Pf., 2. auf alle weiteren Entfernungen 40 Pf. b) Versicherungsgebühr ohne Unterschied der Entfernung 5 Pf. für je 300 Mark, mindestens aber 10 Pf. Porto und Versicherungsgebühr für Werthbriefe im Francofalle Für unfrankirte Briefe wird ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. Für unzu reichend frankirte, sowie bei portopflichtigen Dienstbriesen wird dieser Zuschlag nicht erhoben. — Bei Nachnahmen auf Werthbriefc kommt außer diesen Gebühren noch die Nachnahmegebühr hinzu. — Beim Aufkleben der Marken auf Werthbriefe ist zwischen je zwei Marken ein Zwischenraum von etwa einer halben Breite einer Marke zu lassen, damit die unversehrte Beschaffenheit des Umschlages ersehen werden kann. Nach- be,;. Rücksendung. Für Pallete, Briefe mit Werthangabe und Briefe mit Nachnahme ist das Porto und bez. auch die Äersicherungsgebühr für die Nach- und für die Rücksendung von Be stimmungsort zu Bestimmungsort zu entrichten. Der Portozuschlag von IO Pf. wird für die Nach- bez. Rücksendung nicht erhoben. Cinschreib- und Nachnahme-Gebühren werden bei der Nach- und auch bei der Rücksendung nicht noch einmal angesetzt. 8. Die Stadtpost Sausten. I. Dienststunden für den Verkehr mit dem Publicum. a) An den Wochentagen: im Sommerhalbjahre von 7 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, im Winterhalbjahre von 8 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, zu allen Jahreszeiten von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends; d) an den Sonntagen: im Sommerhalbjahre von 7 Uhr Vormittags bis 9 Uhr Vormittags, im Winterhalbjahre von 8 Uhr Vormittags bis 9 Uhr Vor mittags, zu allen Jahreszeiten von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Abends; o) an den gesetzlichen Festtagen, welche mcht auf einen Sonntag fallen: wie an den Sonntagen. II. Allgemeine Schlußzeiten für die verschiedenen Versendungsgegenstände: I) Für Briefe, Drucksachen und Waarenproben, über welche dem Absender ein Einlieferungs schein nicht zu ertheilen ist: 15 Minuten vor dem planmäßigen Abgänge oder Weitergabe der Post; 2) für alle anderen Gegenstände: eine Stunde vor dem planmäßigen Abgänge oder Weiter gange der Post. III. Leerungszeiten für die Briefkästen der Stadt. Außer dem Briefkasten im Postgebäude, welcher 15 Minuten vor Abgang jeder Post geleert wird, befinden sich solche auf der äuß. Lauenstraße, der Steinstraße, der Schülergaffe,' der Goschwitz, der großen Brüdergassc, der Wallstraße, der SeiLau. Dem Briefkasten am Bahnhofe werden bei jedem Postzuge die Briefe 5 Minuten vor Abgang des Zuges entnommen. ") Als Sperrgut siud zu behändem alle Pallete, welche in irgend einer Dimension lP Meter überschreiten; oder in einer Dimension I Meter, in einer anderen Meter überschreiten und dabei weniger als Ui Kilogramm wiegen; oder sich ihrer Beschaffenheit nach nicht bequem mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder welche überhaupt eine besonders sorgsame Behandlung er fordern, z. B. Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Käfige, leer oder mit lebenden Thicren, leere Cigarrenkisten in großen Bunden, Hutschachteln oder Cartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflechte, Blumentische, Kinderwagen, Spinn räder, Bclocipeden und deral. Die von der Ausgabc-Postanstalt als Sperrgut angesehenen und demgemäß mit ,,8x." bezeichneten Sendungen sind auch bei etwaiger Nach- und Rücksendung als Sperrgut zu laxiren.