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Notizen über Post-, Eisenbahn- und Telegraphenwesen. 131 Hllronia. (Kegel-Club.) Zweck: Wöchentlich einmal geselliges Bei sammensein der Mitglieder, verbunden mit Kegelspiel. Vorstand: Otto Hausse, Posamentier. Cassirer: W. Dietze, Gerbermstr. Kegelclusi der Temperenzler. Vorstand: H. Pettersch, Provisor. Cassirer: I. Hegemeister, Kaufmann. Redefreiheit. (Kegelgesellschaft.) Vorstand: Guido Reiche, Goldarbeitcr. Cassirer: Ed. Weigang, Fabrikbesitzer. Biesadll. (Wendische Gesellschaft.) Vorstand: E. Schmaler, Buchhändler. Cassirer: I. G. Schneider, Uhrmacher. Hmillr. (Wendischer Gesangverein.) Vorstand: Ur. wock. P. Deutschmann. Frohsinn. Zweck: Gesellige Unterhaltungen. Vorstand: H. Wenzel, Cigarrenfabricant. Vcrgnügungsdirector: O. Dietrich, Schriftsetzer. Schriftführer: A. Reichl, Schriftsetzer. Cassirer: O. Hennig, Lackirer. DandiMrsiergesang-Uerein. Vorstand: F. A. Wob lick, Schuhmacher. Club RlK- Zweck: Gesellige Unterhaltung, Concerte und Bälle. Vorstand: A. Henke, Uhrmacher. Vergnügungsdirector: F. Lietze, Hautboist. Cassirer: C. Raabe, Hautboist. Wotizen üöer Most-, Gisenöayn- und Hetegrapl-enwesen. A Auszug aus -er unterm 8. März 1879 erlassenen, am 1. April in Kraft getretenen Post-Ordnung. Das Porto beträgt innerhalb DeuWllNdS und im Verkehr mit Helgoland und Ocsimeich-ßlngorn frankirt unfrankirt s) für gewöhnliche Briefe bis 15 Gramm — 10 Pf. — 26 Pf. über 15 - 250 - — 20 - -Zo ¬ ll) Für Postkarten 5 Pf. für jede Karte, 10 Pf. mit Antwort. (Postkarten mit Antwort nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig.) e) Für Drucksachen bis 50 Gramm einschl. 3 Pf., über 50 bis 250 Gramm einschl. 10 Pf., über 250 Gramm bis 500 Gramm einschl. 20 Pf., über 500 Gramm bis 1 Kilogramm einschl. 30 Pf. ä) Für Waarenproben ohne Unterschied des Gewichts (bis 250 Gramm) 10 Pf. o) Für Einschreibsendungen — gleich den Briefen können auch Postkarten, Drucksachen und Waarenproben eingeschrieben abgesandt werden — tritt dem Porto überall gleichmäßig die Ein schreibgebühr mit 20Pf. und ebenso für die Beschaffung eines Rückscheines eine weitere Gebühr von 20 Pf. hinzu. Nach dcn Nndcrn des Weltpostvereins u) für gewöhnliche Briefe frankirt 20 Pf., un frankirt 40 Pf. für je 15 Gramm, b) Für Postkarten 10 Pf. für jede Karte und für solche mit Antwort, soweit solche zulässig sind, 20Pf. o) Für Drucksachen, Geschäftspaprere und Waarenproben für je 50 Gramm 5 Pf. Bei Geschäftspapieren wird alsMindestbetrag 20Pf., bei Waarenproben 10Pf. erhoben, ck) Für Einschreibsendungen tritt dem Porto überall gleichmäßig die Einschrcibegebühr mit 20 Pf. und ebenso für dre Beschaffung eines Rückscheines eine weitere Gebühr von 20 Pf. hinzu. Unfrankirte Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben bleiben von der Beförderung ausgeschlossen. Für unzureichend fran'irtc Sendungen der Art unter u-e wird im Weltpostvcrkehr der doppelte Betrag des an der Taxe des Aufgabegebiets fehlenden Portotheils in Ansatz gebracht. — Gewichtsgrenze für Briefe unbeschränkt; für Waaren proben 250 Gramm und für Drucksachen und Geschäftspapiere 2 Kilogramm. Für alle Sendungen nach anderen Ländern, welche noch nicht zum Weltpostverein ge hören, werden folgende einheitliche Portosätze erhoben: für frankrrte Briefe nach fremden Ländern 60 Pf. > für je 15 Gramm oder 1 Theil von - unfrankirte - aus - - 80 - / 15 Gramm, - Drucksachen und Waarenproben — soweit letztere zulässig sind — 10 Pf. für 50 Gramm oder einen Theil von 50 Gramm, jedoch bei Waarenproben mindestens 15 Pf. Bestimmungen in Bezug auf die Versendung. Erfordernisse der Aufschrift und Außen seite der MsistndlMM. Die Adresse muß den Bestimmungsort und den Adressaten so bestimmt be zeichnen, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Dies gilt auch bei solchen mit postlagernd bezeich neten Gegenständen, für welche die Post Gewähr zu leisten hat. Bei anderen Gegenständen mit dem Vermerk „postlagernd" darf, statt des Namens des Adressaten, eine Angabe in Buchstaben oder Ziffern angewendet sein. Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist noch diejenige