Dieselben werden mit Vorrang vor den übrigen nicht dringenden Privattelegrammen befördert. Die Gebühr beträgt das Dreifache desjenigen Betrages, welcher für ein gewöhnliches Telegramm von gleicher Wortzahl für dieselbe Beförderungsstrecke zu zahlen ist. Für die Weiterbeförderung der Telegramme sind zu entrichten: a. bei Postbcfördernng 5.5 Pf.; d) bei Bestellung des Telegramms durch Eilboten nach Orten außerhalb des Bestellbezirks der Telegraphenanstalt für jedes Kilometer 15 Pf., im Ganzen jedoch nicht unter 75 Pf. für jede Bestellung. Höhere Vergütungen dürfen nur in den Fällen erhoben werden, wenn dem Bestimmungsamte Niemand zur Verfügung steht, der die Leistung zuni tarifmäßigen Satze übernimmt; c) bis zur späteren Verrechnung sind zu hinterlegen: bei Estasettcn-Beförderung bis zu einer Entfernung von 5 Kilometer vier Mark, für jede weiteren 5 Kilometer oder einen Theil derselben zwei Mark mehr. Für „po st lagernde" Telegramme, ingleichen für „bahnhoflagernde" Telegramme, ist je ein Zuschlag von 20 Pf. zu der Telegraphirgebühr zu entrichten. Die Postgebühr für die unmittelbar von einer deutschen Telegraphcn-Anstalt ausgehende Weiterbeförderung über das Meer beträgt: nach dem europäischen Auslande und nach den Vereinigten Staaten Nordamerikas 80 Pf., nach dem übrigen Auslande 1 Mk. 60 Pf. Für jedes bei einer Eisenbahn-Station aufgegebene Telegramm kann von den Eisenbahn-Verwaltungen ein Zuschlag von 20 Pf. vom Aufgeber erhoben werden. Außerdem sind die Eisenbahn-Tclegraphen-Stationen berechtigt, für jedes von ihnen bestellte Telegramm vom Empfänger ein Bestellgeld von 20 Pf. zu erheben. Beides zusammen darf aber von den ausschließlich mit dem Bahntelegrapheu beförderten Telegrammen nicht erhoben werden. Für diese Telegramme ist vielmehr nur die Erhebung der Bestellgebühr von 20 Pf. gestattet. Äufgabe von Telegrammen während der Eisenbahnfahrt. Sämmtliche mit den Eisenbahnzügen fahrende Bahnposten sind ermächtigt, Tele gramme unterwegs anzunehmcn, um sie dein nächsten Telegraphenamt zur Be förderung zuzuführen. Die Telegramme können unmittelbar an die im Postwagen befindlichen oder bei demselben Behufs der Uebernahme der Postsachen beschäftigten Postbeamten abgegeben, sowie auch mit Marken beklebt in den an jedem Postwagen befindlichen Briefkasten gesteckt werden. Zur Beklebung können bei diesen Unterwegs- Telegrammcn sowohl Telegraphenfreimarken als auch Postfreimarken verwendet werden. Interessante Ausflüge um Aauhen. 1. Die Ausfallpforte im Schloßhofe gewährt einen interessanten Blick in das tief cingeschnittene, felsige Spreethal. 2. Der Schießplatz mit Promenaden am Schießberge. Aussicht auf den nördlichen Theil der Stadt, das Schloß, die Ruine der Nicolaikirche und in das Spreethal. 3. Der Proitschenberg mit Promenadenanlagen. Hübscher Blick auf den westlichen Theil der an Bem erinnernden Stadt, deren alte Bcfcstigungswerke hier größtenthcils noch erhalten sind. Die einzelnen Partieen bieten reichen Stoff für die Mappe des Malers, namentlich Theatermalers. 4. Der Abgott Flints bei Oehna. jH Stunde.j Vom Schießplätze aus über den Kupferhammer, bei der Schleifmühle über den „Schafsteg"; dann im Thale fort am linken Sprceufer. Hübsche Felspartieen. Auf einem vorspringenden