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Äms dem amtlichen Venvalümgsberichte für die Stadt Bauchen auf das Jayr 188tt. Bevölkerung. Die Volkszählungen, welche in den Jahren 1871, 1875 und 1880 stattgefundcn, weisen eine fortschreitende Zunahme der Bevölkerung in Bautzen nach. Das Ergebnis war im Jahre 1871 13165, im Jahre 1875 14709, im Jahre 1880 17 613 Einwohner. In diesen Zahlen ist die Garnison, am 1. Dezbr. 1880 an Offizieren, Beamten, Unteroffizieren und Mannschaften 1540 Mann, inbegriffen. Am Schluffe des Jahres 1880 belief sich die Zahl der im Bürgerrechte stehenden Einwohner auf 1221, darunter 546 ansässige und 675 unansässige. Die Register bei dem Standesamts ergeben im Jahre 1880 L. an Geburten 319 Knaben, 269 Mädchen, zusammen 588; L. an Todesfällen 259 männlich, 186 weiblich, zusammen 445; 0. an Eheschließungen 129. Armen- und Stiftnugswese«. Bautzen besitzt eine verhältnismäßig große Anzahl von Anstalten, welche der öffentlichen Armenversorgung und Krankenpflege dienen, und teils ganz, teils zum großen Teil durch milde Stiftungen erhalten werden. Diese Anstalten sind: 1) Das Männerhospital. In diesem erhalten 20 betagte Männer bürgerlichen Standes Wohnung, Beheizung, Beleuchtung und außerdem zu ihrer Beköstigung jeder wöchentlich 3 Im Jahre 1M0 ergab der Rechnungsabschluß: Ausgabe 12390 89 ?)., Einnahme 12827 89 H. liber schuß pr. 1880 337 A, Überschüsse von früheren Jahren 3091 28 H., Lumina der Über schüsse 3528 28 H. 2) Die drei Frauenhospitälcr zu St. Maria und Martha, zum heiligen Geist und zum Taucher. In denselben erhalten 54 bedürftige Frauen vorgerückten Alters Wohnung, Beheizung, Beleuchtung und überdies jede ein Beköstigungsgeld von wöchentlich 2 30 bis 2 50 H.„ Im Jahre 1880 ergab der Rechnungsabschluß: Ausgabe 13973^39^., Einnahme 14424.^14^., Über- Huß von 1880 450 75 H., Überschuß aus früheren Jahren 1021 ./L 85 <A, Lumina der Über schüsse 1472 60 4 3) Das Stadtkrankenhaus. Im Jahre 1880 wurden daselbst Kranke verpflegt: männliche 378, weibliche 162, zusammen 540. Darunter waren 163 hiesige und 377 auswärtige Kranke. Die Zahl der Verpflegtage betrug für männliche Kranke 11655 und für weibliche 9877, zusammen 21527. Von denselben sind 403 geheilt, 14 ungeheilt entlassen, 72 gestorben und 49 auf das Jahr 1881 über nommen worden. Jm„ Jahre 1880 ergab der Rechnungsabschluß: Ausgabe 33499 ^- 24 <Z., Ein nahme 36691 84F., Überschuß von 1880 3192 60 H., Überschüsse aus früheren Jahren 5391 40 Lumma der Überschüsse 8584 Auf Veranlassung des König!. Ministeriums des Innern finden seit dem Jahre 1880 im Krankenhause unter Leitung der beiden Krankenhausärzte alljährlich zwei Unterrichtskurse für Heilgehilfen statt, welche nach abgelegter Prüfung die Erlaubnis erhalten, den Beruf als Heilgehilfen auszuüben. 41 Die Waisenversorganstalt. In dem der Anstalt gehörigen Hause werden 28 arme verwaiste Knaben unter Leitung eines Wärterpaares bis zu ihrer Entlastung aus der Schule erzogen Und wird für sie bei ihrer Entlassung ein Lehrunterkommen vermittelt. Im Jahre 1880 ergab der Rechnungsabschluß: Ausgabe 7861 75 H., Einnahme 4745 59 H., Fehlbetrag 3116 16 ?)., welcher aus der Almosenkasse zu decken war. 5) Die Armen-Arbeits- und Versorg-Anstalt hat die Bestimmung, denjenigen, welche infolge von Trunksucht und Arbeitsscheu, oder infolge ihrer Gebrechlichkeit oder ihrer Altersschwäche der Armenvcrsorgung dauernd oder vorübergehend anheim gefallen sind, Wohnung und Unterhalt zu geben, sie aber auch mit, ihren Körperkräftcn angemessenen, Arbeiten zu beschäftigen. An: Schluffe des Jahres 1880 waren in der Anstalt untcrgebracht 46 Personen, 38 Erwachsene und 8 Kinder, 30 männliche und 16 weibliche. Beschäftigt wurden die Häuslinge mit Federnschleißen, Stricken, An fertigung von Klammern und Binsendecken, mit Holzmachen und sonstiger Tagearbeit außerhalb des Hauses. Im Jahre 1880 ergab der Rechnungsabschluß: Ausgabe 8569 4 H., Einnahme 6438 86 H., Fehlbetrag 2130 18 H., welcher aus der Almosenkasse zu decken war. 6) Die Kinderbewahranstalt. In dieser unter Leitung einer Wärterin und Wirtschafterin sowie einer Kindergärtnerin stehenden Anstalt werden Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, welche von den Eltern infolge deren Beschäftigung außerhalb des Hauses nicht beaufsichtigt werden können,