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Notizen über Post-, Eisenbahn- und Telegraphenwesen. 147 Postanweisungen, u) Innerhalb Deutschlands. Die Postverwaltung übermittelt im Wege der Postanweisung Geldbeträge bis zu 400 Mark. Die Gebühr beträgt ohne Unterschied der Ent fernung: bis zu 100 Mark 20 Pf., über 100 bis 200 Mark 30 Pf., über 200 bis 400 Mark 40 Pf- s Auf Postanweisung«-» eingezahlte Beträge können auf Verlangen des Absenders auf telegraphi- : schein Wege der Postanwalt am Bestimmungsorte zur Auszahlung überwiesen werden. Der Auf traggeber hat zu entrichten: n) die Postanweisungsgebühr wie vorstehend, b) die Gebühr für das » Telegramm, v) eine Gebühr von 25 Pf. für Besorgung des Telegramms am Aufgabeorte von der s Post bis zur Telegraphen - Station, wenn die Telegraphen-Station sich nicht im Postgebäudc mit i befindet; außerdem kommt, insofern die Anweisung nicht postlagernd adressiert ist, st) das Eilbestell- t getd für die Bestellung am Bestimmungsorte zur Erhebung; diese Gebühr kann von dem Absender k gezahlt oder von dem Adressaten eingezogen werden. — b) Nach anherdeutschen postgtbietni. Zu Post- s anweisungen nach außerdcutschen Postgebietcn ist das für den internationalen Postanweifungsverkchr s vorgeschricbcne besondere Formular (10 Stück zu 5 Pf.) in deutscher und französischer Sprache ! zu benutzen. Die handschriftliche Ausfüllung des Vordrucks muß nut arabischen Ziffern und mit ' lateinischen Schriftzeichcn ohne Durchstreichungcn oder Abänderungen bewirkt werden. Auf dem Abschnitte sind schriftliche Mitteilungen jeder Art nur zulässig nach Dänemark, Helgoland, Luxem burg, Nicdcrland, Norwegen, Österreich-Ungarn, Schweden, der Schweiz und der Türkei. Post- j anweisungen sind zulässig nach: l. Belgien, bis 500 Franken. Die Anweisung muß auf Franken und Ecntimen lauten. Taxe: 20 Pf. für je 20 Mark, mindestens aber 40 Pf. Telegraphische Post anweisungen sind bis zum Mcistbetrage .Yon 500 Franken zulässig. 2. Dänemark, bis 355 Kronen. Die Anweisung muß auf Kronen und Orc lauten. Taxe: 10 Pf. für je 20 Mark, mindestens aber k 40 Pf. 3. Ägypten, bis 500 Franken. Die Anweisung muß auf Franken und Centimen lauten, k Taxe: wie unter 1. 4. Frankreich mit Algerien, bis 500 Franken. Die Anweisung muß auf e Franken und Centimen lauten. Taxe: wie unter 1. 5. Großbritannien und Irland, bis k 210 Mark. Die Ausstellung der Postanweisung muß in englischer Währung (I- ----- Pfund Sterling, » — Schillinge, st ---- Pence) erfolgen. Taxe: bis 75 Mark — 75 Pf., über 75 bis 150 Mark — » 150 Pf-, über 150 bis 210 Mark — 225 Pf. 6. Helgoland, bis 400 Mark. Taxe: wie unter 2. Telegraphische Postanweisungen sind ebenfalls zulässig. 7. Italien, bis 500 Franken. Die An weisung muß auf Franken und Centimen lauten. Taxe: wie unter 1. 8. Luxemburg, bis 400 Mark. Taxe: wie innerhalb Deutschlands. Telegraphische Postanweisungen sind ebenfalls zu lässig. 0. Niederland, bis 225 Fl. Niederländisch. Die Ausstellung der Postanweisung muß in niederländischer Währung erfolgen. Tare: wie unter 1. 10. Niederländische Besitzungen in Ost indien, wie unter 0. Taxe: 30 Pf. für je 20 Mark, mindestens aber 40 Pf... 11. Norwegen, bis 355 Kronen. „Die Ausstellung der Postanweisung muß in Kronen und Ore erfolgen. Taxe: k wie unter 1. 12. Österreich-Ungarn, bis 400 Mark. Taxe: 10 Pf. für je 20 Mark, mindestens aber 40 Pf. (Die Anweisung muß auf Reichsmarkwährung lauten. Von einein und demselben Absender dürfen im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an einen und denselben Empfänger aufgelicfert werden.) 13. Ostindien (Britisch) Vordcr-Jndien — einschließlich der nicht 1 britischen Besitzungen und Birinas, dagegen mit Ausschluß von Ceylon —, bis 20 Pfund Sterling. Ausstellung des Anweisungs-Formulars wie unter 5. Taxe: bis 75 Mark — 1 Mark, über 75 bis ' 150 Mark — 2 Mark, über 150 Mark — 3 Mark. 14. Portugal, bis 90 Milrc'is bis auf weiteres nur nach Lissabon und Oporto (Porto) zulässig. Die Anweisung hat auf Milrets und Reis zu lauten. Taxe: wie unter 1. 15. Queensland (Australien), bis 210 Mark. Ausstellung der Anweisung wie unter 5. Taxe: 50 Pf. für je 20 Mark, mindestens 1 Mark. 16. Rumänien, bis 500 Franken. Ausstellung der Anweisung und Taxe wie unter 1. 17. Schweden, bis 355 Kronen. Ausstellung der Anweisung und Taxe wie unter 11. 18. Schweiz, bis 500 Franken. Ausstellung der Anweisung und Taxe wie unter 1. Telegraphische Anweisungen sind bis zum Be trage von 200 Franken zulässig. 19. Süd-Australien, bis 210 Mark. Ausstellung der An weisung und Taxe wie unter 15. 20. Türkei (nur Konstantinopel), bis 400 Mark. Die Aus stellung der Anweisung muß in türkischer Goldwährung (türk. Pfunden, Piaster und Para) erfolgen. (Taxe: 10 Pf. für je 20 Mark, mindestens 40 Pf. 21. Vereinigte Staaten von Nordamerika, bis 50 Dollars Gold (ungefähr 210 Mark). Die Ausstellung der Anweisung hat in amerikanischer Goldwährung zu erfolgen. Taxe wie unter 1. 22. Neu-Süd-Wakes, bis 210 Mark, Taxe wie unter 15. Bestellgcldsätze für das Abtragen der Sendungen in die Wohnung der Em pfänger. n) Im Orte der Poftanlkalt. I. Für eine Postanweisung nebst dem dazu gehörigen Geldbeträge 5 Pf. II. Für gewöhnliche Pakete: a) bei den Postämtern I. Klasse: für ein Paket bis 5 Kilogramm einschließlich '"7s. 7 sch : " " lilr ein Paket bis 5 Kilogramm einschließlich 5 Psi, für ein st der Postanstalt. i. Für cme Postanweisung nebst dem dazu gehörigen Für gewöhnliche Pakete: a) bei den Postämtern I. Klasse: für ein Paket stießlich lO Pf., für ein schwereres 15 Pf.; b) bei den übrigen Postanstalten: . .... . ... . . ' '.chchch-7- 7?-, 7- schwereres Paket 10 Pf. Gehört mehr als ein Paket zu einer Beglcitadresse, so wird für das schwerste Paket die ordnungsmäßige Bestell gebühr, für jedes weitere Paket nur eine Gebühr von 5 Pf. erhoben; III. für einen Brief mit Dertangabc, bis zum Betrage von 1500 Mark 5 Pf-, im Betrage von mehr als 1500 und bis W)0 Mark 10 Pf. An Orten, wo Briefe mit höherer Wcrkangabe als 3000 Mark bestellt werden, R dafür eine Bestellgebühr von LOPf. zu erheben; IV. für Pakete mit Wertangabe: die »atze für Briefe mit Wertangabe unter u III, wenn aber der Tarif für die Bestellung der ge wöhnlichen Pakete unter all höhere Sätze erzielst, diese letzteren. An Orten, wo Pakete mit höherer Dertangabc als 3000 Mark bestellt werden, ist dafür eine Bestellgebühr von 20 Pf. zu erheben. Im LlmdbtstcUbcstrkc. I. Für Briefe mit Wertangabe und Postanweisungen nebst den dazu ge- 10*