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142 Vereine und Anstalten. Avance. Zweck: Pflege des Humors. Vorstand: Paul Zieschank, Büchsenmacher und Hoflieferant. Vergnügungsdirektor: O. Meister, Photograph. Kassier: Moritz Honig er, Kaufmann. Schriftführer: A. Höfer, Stadthaupttassenassist. Saxonia (Kegelklub). Zweck: Wöchentlich einmal geselliges Beisammen sein der Mitglieder verbunden mit Kegelspicl. Vorstand: I. E. Schuster, Coiffeur. Kassier: Gustav Müller, Seilermeister. Redefreiheit (Kegelgesellschaft). Vorstand: Otto Wilhelm, Glasermeister. Kassier: Ed. Weigang, Fabrikbesitzer. Iljosucku (Wendische Gesellschaft). Vorstand: Or. Ernst Mucke, Gymnasialoberlehrer. Kassier: I. G. Schneider, Uhrmacher. Lumir (Wendischer Gesangverein). Vorstand: Johannes Wehle, Lehrerin Seidau. Frohsinn. Zweck: Gesellige Unterhaltungen. Vorstand: O. Dietrich, Schriftsetzer. Vergnügungsdirektor: L. Sprenger, Schneider. Kassier: O. Hennig, Lackierer. Schriftführer: Johann Petzoldt, Schriftsetzer. Handwcrkcrgcsangvcrcin. Direktor: H. Rietschel, Musiklehrer. Vorstand: F. O. Schütze, Cigarrensabrikant. Kassier: E. Ließke, Werkführer. Teutonia. Zweck: Gesellige Unterhaltungen, Konzerte und Bälle. Vorstand: I. G. Trödler, Gerichtsdiener. Vergnügungsdirektor: Fritz Liehe, Hautboist. Kassier: Wilhelm Schumann, Hautboist. Notizen üöer Uost-, Gisentichn- und Helegrapl-enwesen. A. Auszug aus der Postordnung vom 8. März 1879. Das Porto beträgt innerhalb Deutschlands und im Verkehr mit Osterreich-Ungarn frankiert unfrankiert a.) für gewöhnliche Briefe bis 15 Gramm — 10 Pf. — 20 Pf. über 15 - 250 - — 20 - — 30 - b) Für Postkarten 5 Pf. für jede Karte, 10 Pf. mit Antwort. o) Für Drucksachen bis 50 Gramm einschl. 3 Pf., über 50 bis 250 Gramm einschl. 10 Pf., über 250 Gramm bis 500 Gramm einschl. 20 Pf., über 500 Gramm bis 1 Kilogr. einschl. 30 Pf: ü) Für Warenproben ohne Unterschied des Gewichts (bis 250 Gramm) 10 Pf. o) Für Einschreibsendungen — gleich den Briefen können auch Postkarten, Drucksachen und Warenproben eingeschrieben abgcsandt werden — tritt dem Porto überall gleichmäßig die Ein- schreibegebühr mit 20 Pf. und ebenso für die Beschaffung eines Rückscheines eine weitere Gebühr von M Pf. hinzu. Nach den Ländern des Weltpostvereins a) für gewöhnliche Briefe frankiert 20 Pf., un frankiert 40 Pf. für je 15 Gramm, b) Für Postkarten 10 Pf. für jede Karte und für solche mit Antwort, soweit solche zulässig sind, 20 Pf. e) Für Drucksachen, Geschäftsvapiere und Warenproben 5 Pf. für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Geschästspapicre 20 Pf. und für Warenproben 10 Pf. Bei Geschäftspapieren wird als Mindestbetrag 20 Pf., bei Waren proben 10 Pf. erhoben, ä) Für Einschreibsendungen tritt dem Porto überall gleichmäßig die Einschreibegebühr mit 20 Pf. und ebenso für die Beschaffung eines Rückscheines eine weitere Gebühr von 20 Pf. hinzu. Unfrankierte Postkarten, Drucksachen, Geschästspapicre und Warenproben bleiben von der Beförderung ausgeschlossen. Für unzureichend frankierte Sendungen der Art unter u—e wird im Weltpostverkchr der doppelte Betrag des an der Taxe Les Aufgabeqcbicts fehlenden Portoteils in Ansatz gebracht. — Gewichtsgrenze für Briefe unbeschränkt; für Warenproben 250 Gramm und für Drucksachen und Geschästspapiere 2 Kilogramm. Für alle Sendungen nach anderen Ländern, welche noch nicht zum Weltpostverein ge hören, werden folgende einheitliche Portosätze erhoben: für frankierte Briefe nach fremden Ländern 60 Pf. 1 für je 15 Gramm oder 1 Teil von - unfrankierte - aus - - 80 - / 15 Gramm, - Drucksachen und Warenproben — soweit letztere zulässig sind — 10 Pf. für 50 Gramm oder einen Teil von 50 Gramm, jedoch bei Warenproben mindestens 15 Pf. Bestimmungen in Bezug auf die Versendung. Erfordernisse der Aufschrift und Außen seite der Postsendungen. Die Abreise muß den Bestimmungsort und den Adressaten io bestimmt" be zeichnen, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Dies gilt auch bei solchen mit postlagernd bezeich neten Gegenständen, für welche die Post Gewähr zu leisten hat. Bei anderen Gegenständen mit dem Vermerk „postlagernd" dars, statt des Namens des Adressaten, eine Airgabe in Buchstaben ober Ziffern angewendet sein. Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist noch diejenige