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. 1 170. Anzeiger. Sonnabend, dm 19. Juni. 1847 Bekanntmachung, die Anmeldung zur theologischen Candidaten-Prüfung betreffend. Diejenigen Studirenden der Theologie, welche gesonnen sind, sich für nächsten Michaelistermin zum Lxamen pro camU«1alurL zu melden, werden hiermit aus den Inhalt der 9. tz des Regulativs aufmerksam gemacht und veranlaßt, ihre Gesuche nebst allen in gedachter Paragraph-, namentlich den 8ul» 4 bemerkten Beifügen bis zum S August dieses JahreS in der Kanzlei der Königlichen Kreisdirection (Postgebäude) abzugeben, oder so viel die auswärts sich Aushaltenden betrifft, unter der Adresse: „An die Königliche Prüfungs-Commission für Theologen" portofrei anher einzusenden. Leipzig, den 13. Juni 1847. Königliche Prüfungs-Commission für Theologen. von Broizem. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Candidaten-Prüfung für höhere Schulämter betreffend. Die Königliche Prüfungs-Commission für Candidaten des höher» Schulamts zu Leipzig veranlaßt hierdurch alle die jenigen, welche gesonnen sind, sich zu den vor Michaelis 1847 abzuhaltenden Candidaten-Prüfungen für höhere Schulämter anzumelden, ihre Gesuche um Zulassung zu denselben bis zum S. August 1847 in der Kanzlei der Königlichen Kreisdirection allhier (Postgebäude) einzureichen, oder so viel die auswärts sich Auf- haltenden anlangt, unter der Adresse: „An die Königliche Prüfungs-Commission für Candidaten des höhern Schulamts" portofrei anher einzusenden. In diesen Gesuchen ist bestimmt anzugeben, in welchen Lehrfächern sich die Exspectanten der speciellen Prüfung (tz. 7 deS Regulativs) unterwerfen wollen- zugleich aber sind zum Nachweis der h. 4 unter ». und b. vorgeschriebenen Erfordernisse und sonst die im h. 5 8uk a. bis ä. genannten Zeugnisse und Eingaben beizufügen, worauf die Prüfungs- Commission, wenn bei allen diesen Eingaben kein Bedenken stattfindet, die Ansuchenden zur Prüfung vorladen wird. Leipzig, den 13. Juni 1847. Königliche Prüfungs-Commission für Candidaten des höhern Schulamts. von Broizem. Bekanntmachung. ^ Da mit dem Monat Juni d. I. der zur Besorgung der Schornsteinfegerarbeit in den einzelnen Bezirken von uns festgesetzte dreijährige Zeitraum zu Ende geht, so soll, nach erfolgter anderweiter Ausgleichung der einzelnen Bezirke unter sich, ein Wechsel der hiesigen Schornsteinfegermeister von und mit dem 1. Juli dieses Jahres an in der Maße eintreten, daß von diesem Zeitpunkte an die Schornsteinfegerarbeit im L. Bezirke, welcher folgende Straßen und Grundstücke umfaßt, als: Bosenstraße, Grimma'sche Straße Nr. 1 bis mit Nr. 8, Holzgaffe, Johannisvorstadt, kleine Gaffe, Königsplatz Nr. 13 bis mit Nr. 19, Königsstraße, Markt Nr. 16 und 17, Neumarkt Nr. 1 bis mit Nr. 22, Moritzdamm i 1 Peterskirchhof, Petersstraße Nr. 28 bis mit Nr. 48, Preußergäßchen, Roßplatz Nr. 1 bis mit Nr. 13, Schrötergäßchen, Ulrichsgaffe Nr. 1 bis mit Nr. 78, kleine Windmühlengaffe, Windmühlenstraße Nr. 16 bis mit Nr. 51, Zeitzer Straße Nr. 14, neuer Anbau vor dem Windmühlenthore bis zum Zeitzer Lhore von dem Schornsteinfegerobermeister Herrn Albert Kuauthz Iw D. Bezirke, welcher folgende Straßen und Grundstücke in sich begreift, als: Barfußgäßchen Nr. 6 bis mit Nr. 13, . Floßplatz, kleine Burgzaffe, Klostergasse, Burgstraße, Königsplatz Nr. 1 bis mit Nr. 12, kleine Fleischergaffe Nr. 18 bis mit Nr. 2V, Markt Nr. 10 bis mit Nr. 15, MW»