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1847. Anzeiger. 200. Montag, den 19. Juli. Heber die Vorfichtsmaaßregeln, welche der Hundebesitzer befolgen muß, um den Hund für sich und Andere unschädlich zu erhalten. (Schluß.) Am wenigsten dürfen böse und beißige Hunde oder läu- fisch gewordene Hündinnen zum freien Herumlaufen gelassen werden, da durch erstere leicht Unglück für Menschen erfolgen, durch letztere aber, abgesehen von manchem Anstößigen, das sie gewähren, auch die Wuth männlicher Hunde le cht erregt werden kann. Für solche Hunde würde das Führen an der Leine oder die Anlegung eines Maulkorbes allein im Stande sein, den Besitzer vor Unannehmlichkeiten und Verantwortung zu schützen. Ein zweckmäßig eingerichteter und gut angelegter Sicher heitsmaulkorb oder Beißkorb muß den Hund am Beißen und Zufahren hindern, damit die ihm nahe Kommenden so wohl vor Verletzungen als vor dem bedrohlichen und erschrecken den Anfallen geschützt sind, als durch welches letztere vermöge des Schreckens weit häufiger unglückliche Folgen herbeigeführt werden, als durch das erstere. Zugleich aber darf ein solcher Maulkorb den Hund nicht am Saufen, Athmen, Gähnen, Lecken und überhaupt" nicht an der freien Bewegung der Zunge und des Hinterkiefers hindern oder ihn zu Verletzung der Augen und anderer Kopftheile veranlassen. Deshalb schon ist der zweckmäßig eingerichtete Sicherheits maulkorb nicht durch angeschnallte Beißriemen zu ersetzen, da diese, locker angelegt, den Hund nicht am Beißen hin dern können, einigermaaßen fest angezogen aber, ihn theils im Saufen, Athmen und dergleichen nicht ohne Nachtheil für seine Gesundheit beschränken, theils ihn auch zu wiederholten Abreißungsversuchen veranlassen, welche zu Selbstverletzungen führen. Ein guter Sicherheitsmaulkorb, wie er von jedem Hunde längere Zeit ohne Nachtheil getragen werden kann, muß, nach mehrfachen Versuchen und Erörterungen durch Sach verständige, aus Metallstäben oder aus Drahtgitter bestehen, welches der Reinlichkeit und Dauerhaftigkeit wegen zu ver zinnen oder zu lackiren ist. Maulkörbe aus Geflechten von Holz, Hans, Flachs, Wolle oder Seide gewähren keinen Schutz und sind dem Zerreißen und der Verunreinigung allzusehr ausgesetzt, um irgend angewendet werden zu können. Die Gestalt, welche übrigens der Kopfgestalt und Größe des Hundes entsprechen muß, daher im Einzelnen sehr ab geändert werden kann, ist am besten die eines stumpfeu Kegels oder auch eine halbeiförmige, prismatische. Noth- wendig ist eS aber, daß der Maulkorb unten vor der Maul öffnung des Hundes verschlossen sei, oben bis zur Nasen wurzel oder bis zu den Augen reiche, hier sich der Gestalt des Kopfes vorn und an den Seiten genau anschließe, und nur nach rückwärts die freie Bewegung des Hinlerkiefers zum Athmen, Lecken rc. gewähre. Zur genauen und hin reichenden Befestigung des Mauckorbes eignen sich Riemen von leichtem Rindsleder oder sogenannten Fahlleder, welche mit Strippen und Schnallen versehen sind. Von solchen Strippen sind wenigstens drei nothwendig, denen je eine schnalle am Halsbaud genau entsprechen muß. Eine dieser drei Strippen wird von dem angelegten Maulkorb über die Stirn des Hundes zum Halsbande, die beiden andern zur Teile, an jeder Backe eine, in die Höhe geführt, und hin ter den Ohren, wie jene in dem Genicke, an das Halsband angeschnallt. Eben so nothwendig ist, daß der Hund an das Anlegen- lassen und Tragen dieser Vorrichtung gewöhnt werde. ES muß diese Gewöhnung durch Zureden und Belohnungen bis dahin geführt werden, daß derselbe das Anlegen des Maulkorbes nicht nur gestattet, sondern selbst verlangt, was er sicher thun wird, sobald er das Anlegen des Maulkorbes als das Zeichen zu seiner Entlassung ins Freie kennen ge lernt hat. Bei Erfüllung aller dieser unerläßlichen Bedingungen ist nicht zu fürchten, daß der Hund an seiner Gesundheit durch Hemmung einer seiner natürlichen Verrichtungen oder durch öelbstverletzungen irgend einen Nachtheil erfahre. Aber auch nur so ist es möglich diejenige Sicherheit und Gefahrlosigkeit zu erreichen, welche die Maulkörbe zu Zeiten der Gefahr zu gewähren vermögen. Es ist von Seiten des Ministerium des Innern Vor sorge getroffen worden, daß bei jedem Bezirksarzte und Bezirksthierarzte im Lande ein solcher, zweckmäßig construirter leicht anzulegender und möglichst wohlfeiler Sicherheitsmaul korb zur Ansicht bereit liege, und es werden die genannten Medicinalbeamten vorkommenden Falls den Obrigkeiten, Po lizeibehörden und Hundebesitzern denselben als Modell vorzu legen bereit sein. Daß der Kettenhund und der neben dem Geschirre seines Herrn liegende Zughund oder Fuhrmannshund so angebunden werden, daß sie Vorübergehende und mit dem Geschirr nicht in Berührung Kommende nicht anspringen und anfallen, erfordert schon die ganz gewöhnliche Vorsicht und darf von den Besitzern solcher Hunde schon um ihrer selbst willen nicht verabsäumt werden; auch hier würbe der Sicherheitsmaul korb vielfältig mit Nutzen anzuwenven sein. Insbesondere wird ferner jeder Hundebesitzer das Be finden seines Hundes genau zu überwachen sich angelegen sein lassen und jede ungewöhnliche Veränderung, welche sich in dem Betragen, der Folgsamkeit, der Freß- und Sauf lust u. s. w. an demselben zeigt, genau beobachten, da diese Veränderungen oft den ersten Anfang einer Krankheit des HunveS darstellen. Werden solche Abweichungen wahr genommen, so ist es rathsam, einen sachkundigen Thierarzt zuzuziehen, und ihm die thierärztliche Untersuchung und Beobachtung des Hundes zu übertragen, damit jede demsel ben drohende Krankyelt und namentlich die bevorstehende Wuth zeitig genug erkannt werde. Ist an ernem Orte die Wuth an einem Hunde oder anseren Lhieren bemerkt worben, so muß alle Aufmerksam-