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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 164. Sonntag, den 13. Juni. 1847. Im Monat Mai 1847 erlangten das hiesige Bürgerrecht: Herr Schmidt, Ernst Julius Adolph, Di', mell., pract. Arzt und Geburtshelfer; - Sehnert, Johann Heinrich, Steinguthändler; Ehmig, Gustav Adalbert, Steinhauer; Herr Hanisch, Julius August, Conditor; - Sthamer, Friedrich Theodor, Hausbesitzer; - Bonorand, Daniel, Conditor; - Hund, Karl Friedrich Wilhelm, Meublespolirer; - Kretz sch mar, Alexander Theodor Herrmann, Kauf mann; - Diettrich, Karl Friedrich Christian, desgl. - Held, Heinrich Theodor, desgl. - Hanke, Karl Gottlob, Knopfmacher; - Krauß, Andreas Friedrich Gustav, Viktualienhändler; - Friedrich, Karl August Wilhelm, Fischer; - Jüngling, Karl Louis, Kaufmann; - Werner, Gustav Adolph, Tapezierer; - Graß, Karl Gottfried, Budenverleiher; - Lindner, Johann August, Hausbesitzer; - Knauth, Johann August, desgl. - Gutmann, Herrmann, Kaufmann; Frau Steuer, Johanne Christiane verw., Victualienhänd- lerin; Herr Dreßner, Emil, Kaufmann; - Gott schalch, Karl Eugen William Emil, desgl. Die Lhe«r»«g «red der Getreidehandel. (Schluß aus Nr. 162 d. Bl.) Aus Allem, was wir bis hierher entwickelten, stellt sich deutlich heraus, daß es allein der Handel ist, von dem die jenigen Länder, die Mangel an Lebensmitteln leiden, Abhülfe zu erwarten haben. Wir meinen also, daß es in der natür lichen Folgerung liege, demselben die möglichst freie Ent wickelung zu sichern und jede Schranke, die ihn hemmen könne, schleunigst zu beseitigen. Statt dessen sehen wir ihn behandeln wie ein künstlich geschaffenes Institut, sehen seine Wirksamkeit gleichsam in Statuten einzwängen, die ihm sagen, was er thun, wie weit er gehen soll. Wie als wenn der Handel nur ein Kind sei, dem man seine Handlungs weise vorschreiben müsse, hat man ihn durch hohe Zölle und Verbote eingeschnürt, damit er, der bereits das Leben der Nationen ist, noch einmal, aber nach den Regeln des Lauf stuhls, künstlich gehen lerne. Handel, Verkehr ist von einem höhern Standpunkte als dem egoistischer Zwecke aus aufzu- saffen; er ist der Höhenpunct der (Zivilisation, weil er das materielle und geistige Leben der Völker vermittelt und ver bindet. Einen solchen Hebel des Menschenlebens in polizei liche Vorschriften einzwängen, heißt ihn vernichten, denn er hat sich frei gebildet, ist gewohnt, nur in der Freiheit zu leben. Seiner Natur nach ist zwar sein nächster und letzter Grund derselbe, der an der Spitze der ganzen Volkswirth- schaft steht, das Streben nach Gewinn. Aber indem er das thut, vermittelt er ganz unbewußt das Interesse der Bedür fenden; er bringt die Producenten und Consumenten in das richtige Verhältniß. Eine andere Ordnung läßt fich aber nicht einführen. Denn Niemand kann zmn Verkauf ge- - von Alvensleben, Karl Wilhelm Ludwig Rudolph, Kammergerichts - Rath, Hausbesitzer; - Prengel, Johann Gottfried, Grundstücksbesitzer; - Schöps, August Adolph, Mützenfabrikant; - Knoche, Johann Friedrich, Schänkwirt!); - Teicher, Gustav Alexander, Postmeister, Hausbesitzer; - Heink, Paul Anton, Dr. )ur. und Advocat; - Zöller, Georg, Schneider; - Müller, Karl Friedrich, desgl. - Urbich, Franz August Herrmann, Banquier; - Fecht, Johann Friedrich Wilhelm Albert, Kaufmann; Frau Rehnert genannt Näbe, ClementineZelmira verehel., Hausbesitzerin; Herr Knöfel, Otto Maximilian, Glaser; Fräulein Schümann, Amalie Henriette, Mützenmacherin; Herr Auerbach, Karl Heinrich Rudolph, Kaufmann; - Wäntig, Karl Gottlob, deSgl. zwungen werden und er verkauft auch nicht, wenn er nicht Ueberfluß hat, oder glaubt, daß er später DaS, was er von seinem eigenen Bedarfe hingegeben hat, auf anderem oder billigerem Wege wieder erhalten könne. Legt man dem Handel nach irgend einer Seite eine Schranke auf, so kann er nach dieser hin seine allgemeine Thätigkeit nicht nach den allgemeinen Gesetzen der Volkswirthschaft entfalten. Statt daß also ein Ausfuhrzoll oder ein Ausfuhrverbot die Wir kung hätte, einen Artikel im Lande zurückzuhalten, lähmt beides vielmehr die Beweglichkeit des Handels; er hat sich einen andern, nicht gewohnten Weg zu suchen und verzögert damit die Abhilfe, die sicher gekommen wäre, wenn der na turgemäße Weg nicht einer Störung unterlegen wäre. Während der Zeit der Verzögerung aber sind die Preise ge stiegen und die Calamitäten vermehrt worden. Jndeß auch abgesehen von dieser Verzögerung der Ab hülfe, sind die Ausfuhrzölle und Verbote nicht geeignet, die Preise herabzudrücken. Einen hinreichenden Beweis dafür haben wir an der südlichen Grenze Deutschlands erhalten. Dort waren die Zölle gegen die Schweiz gerichtet; da jndeß dieses Land seinen Bedarf, den es seiner geographischen Lage wegen nur zu einem kleinen Theile selbst erzeugen kann, hauptsächlich auf baierschen, badischen, württembergischen und östreichischen Märkten erholt und keine andere Bezugs quelle im Augenblicke hatte, so war man gezwungen, nach wie vor zu kaufen und den Ausfuhrzoll zu bezahlen, wie hoch^ er auch sein mochte; denn Getreide ist ja ein Mittel, das nackte Leben zu erhalten, nicht den Luxus oder auch nur die Bedürfnisse zweiter Claffe zu befriedigen. Die Preise konnten also nicht weichen, denn die Concurrenz der -ML ^ .